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Dokument 52009HB0003

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 16. Februar 2009 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Deutschen Bundesbank (EZB/2009/3)

ABl. C 43 vom 21.2.2009, S. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 43/1


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 16. Februar 2009

an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Deutschen Bundesbank

(EZB/2009/3)

(2009/C 43/01)

Der EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

(2)

Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Deutschen Bundesbank endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2008. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2009 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.

(3)

Die Deutsche Bundesbank hat die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2009 bis 2014 ausgewählt —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Es wird empfohlen, die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als externe Rechnungsprüfer der Deutschen Bundesbank für die Geschäftsjahre 2009 bis 2014 zu bestellen.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 16. Februar 2009.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


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