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Dokument 52008AB0022

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 23. Mai 2008 zu zwei Verordnungsvorschlägen der Kommission zur Durchführung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft (CON/2008/22)

ABl. C 134 vom 31.5.2008, S. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.5.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 134/10


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 23. Mai 2008

zu zwei Verordnungsvorschlägen der Kommission zur Durchführung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft

(CON/2008/22)

(2008/C 134/03)

Einleitung und Rechtsgrundlage

Am 13. Mai 2008 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften um Stellungnahme zu zwei Verordnungsvorschlägen der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. …/2008 (1) des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft im Hinblick auf Saisonbereinigungsverfahren und Qualitätsberichte (nachfolgend der „Verordnungsvorschlag 1“) und im Hinblick auf die Definition des Begriffs der offenen Stellen, die Messzeitpunkte für die Datenerhebung, die Spezifikationen für die Datenübermittlung und die Durchführbarkeitsstudien (nachfolgend der „Verordnungsvorschlag 2“) ersucht.

Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 105 Absatz 4 erster Gedankenstrich des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

Allgemeine Anmerkungen

1.

Die von den beiden Verordnungsvorschlägen umfassten Daten über offene Stellen in der Gemeinschaft sind wichtig für die EZB. Die EZB hat ihre Anforderungen hinsichtlich der zur Durchführung der Geldpolitik erforderlichen Konjunkturstatistiken veröffentlicht (2); diese Anforderungen beinhalten Daten über offene Stellen. Zusätzlich folgt das Erfordernis einer Statistik über offene Stellen aus dem auf Ersuchen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ (Ecofin-Rat) von der Europäischen Kommission (Eurostat) in enger Zusammenarbeit mit der EZB erarbeiteten Aktionsplan zum Statistikbedarf der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU); hierdurch wurden auch die wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren (WEWI) eingeführt, die eine Statistik über offene Stellen enthalten und vom Ecofin-Rat am 18. Februar 2003 verabschiedet wurden.

Verordnungsvorschlag 1

2.

Die Entwicklung von saisonbereinigten Reihen gemäß dem Verordnungsvorschlag 1 ist von Bedeutung im Rahmen von Daten über offene Stellen, die in unterjährlichen wirtschaftlichen Analysen verwendet werden. Auch ist die Erstellung und Veröffentlichung von Qualitätsberichten zu den Daten ein integraler Bestandteil eines Qualitätssicherungsrahmens.

3.

Die EZB begrüßt die Verfügbarkeit saisonbereinigter und arbeitstäglich bereinigter Daten über offene Stellen, sobald Daten über 16 Vierteljahreszeiträume veröffentlicht worden sind. Zusätzlich wäre es von Vorteil, wenn das in den Leitlinien des Europäischen Statistischen Systems über die Saisonbereinigung (3) festgelegte Verfahren zur Unterstützung dieser Arbeit angewandt wird.

4.

Qualitätsberichte gemäß dem Anhang zu dem Verordnungsvorschlag 1 sind wertvolle Anleitungen für Datennutzer im Hinblick auf die spezifische Qualität der Statistiken. Die EZB würde eine weitergehende Verbreitung der nationalen Berichte unter den Datennutzern begrüßen.

Verordnungsvorschlag 2

5.

Die EZB unterstützt das Ziel des Verordnungsvorschlags 2, Definitionen und Messzeitpunkte einzuführen, die ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Anforderungen der Benutzer und der Belastung der Befragten herstellen.

6.

Die EZB begrüßt, dass der bevorzugte Messzeitraum für die Datenerhebung einen durchschnittlichen Zeitraum darstellt, während weiterhin die Möglichkeit besteht, eine Punktschätzung zu verwenden, so lange sie als repräsentativ für den fraglichen Zeitraum angesehen wird. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Wahl des Zeitraums der Datenerhebung große Auswirkungen auf die Daten haben kann. Deshalb schlägt die EZB vor, dass dieser Aspekt in den gemäß dem Verordnungsvorschlag 1 erforderlichen Qualitätsberichten entsprechend berücksichtigt wird.

7.

Die EZB möchte die Bedeutung der beiden in dem Anhang zu dem Verordnungsvorschlag 2 erwähnten Durchführbarkeitsstudien hervorheben:

a)

die Durchführbarkeitsstudie zur Bewertung der Möglichkeiten für die Erhebung der vierteljährlichen Statistik der offenen Stellen für die Abschnitte O, P, Q, R und/oder S der NACE Rev. 2 ist wichtig, da die Beschäftigung in diesen Abschnitten der NACE über 35 % der Beschäftigung im Euro-Währungsgebiet umfasst;

b)

die Durchführbarkeitsstudie zur Bewertung der Möglichkeiten für die Erhebung der vierteljährlichen Statistik der offenen Stellen bei Unternehmenseinheiten mit weniger als 10 Arbeitnehmern ist wichtig, da diese Unternehmenseinheiten die große Mehrheit der Gesamtbeschäftigung in vielen Mitgliedstaaten bilden. Außerdem zeigen Untersuchungen, dass diese Unternehmen die Tendenz haben, für mehr neue offene Stellen zu sorgen als größere Unternehmenseinheiten.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 23. Mai 2008.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  Die Unterzeichnung des Rechtsakts durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgte am 23. April 2008, jedoch wurde der Rechtsakt noch nicht veröffentlicht; daher ist die amtliche Nummer noch offen.

(2)  Statistische Anforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der allgemeinen Wirtschaftsstatistik, Europäische Zentralbank, August 2000 (überarbeitet im Dezember 2004), abrufbar auf der Website der EZB unter www.ecb.europa.eu

(3)  Siehe „ESS guidelines on seasonal adjustment“ (Leitlinien des ESS über die Saisonbereinigung) vom April 2008, abrufbar auf der Website des Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken unter http://www.cmbf.org


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