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Dokument 52005AB0022

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 21. Juni 2005 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu zwei Vorschlägen für Beschlüsse des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm) (CON/2005/22)

ABl. C 161 vom 1.7.2005, S. 11–12 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

1.7.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 161/11


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 21. Juni 2005

auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu zwei Vorschlägen für Beschlüsse des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm)

(CON/2005/22)

(2005/C 161/07)

1.

Am 10. Mai 2005 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu Vorschlägen für zwei Rechtsakte ersucht: zu einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm) (nachfolgend der „Vorschlag“) sowie zu einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates [zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Beschlusses des Rates] zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten (nachfolgend der „Parallelvorschlag“) (1).

2.

Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 105 Absatz 4 erster Gedankenstrich des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

3.

Das Pericles-Programm wurde durch den Beschluss 2001/923/EG des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Pericles-Programm) (2) festgelegt. Hinsichtlich des Vorschlags und des Parallelvorschlags möchte die EZB im Einklang mit der Auffassung, die sie bereits in ihrer Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Entwurf des Beschlusses 2001/923/EG vertreten hat (3), anmerken, dass sie Initiativen, deren Ziel der Schutz des Euro gegen Fälschung durch Ausbildungs-, Austausch- und Unterstützungsprogramme für ausgewählte Zielgruppen ist, sehr begrüßt und in vollem Umfang unterstützt.

4.

Die EZB nimmt zur Kenntnis, dass der Vorschlag hauptsächlich darauf abzielt, das Pericles-Programm (das nach gegenwärtiger Sachlage am 31. Dezember 2005 auslaufen soll) mit der gleichen jährlichen Mittelausstattung in Höhe von 1 Mio. EUR bis zum 31. Dezember 2011 zu verlängern. Der Vorschlag sieht auch die administrative Unterstützung bei grenzübergreifenden Ermittlungen nach vorheriger Prüfung durch Europol vor, sofern eine solche Unterstützung nicht von anderen europäischen Institutionen geleistet wird. Der Vorschlag enthält eine Erhöhung des Gemeinschaftsanteils an der Kofinanzierung des Informationsaustauschs und externer Maßnahmen von 70 % auf 80 % sowie eine flexible Vorgehensweise bei der Begrenzung der Anzahl der Projekte, die die Mitgliedstaaten pro Jahr zur Finanzierung im Rahmen des Pericles-Programms einreichen dürfen.

5.

Vorab ist anzumerken, dass insbesondere im Hinblick darauf, dass das Pericles-Programm auf administrative Unterstützung bei grenzübergreifenden Ermittlungen ausgeweitet wird, Artikel 123 Absatz 4 des Vertrags als Rechtsgrundlage für den Vorschlag unzureichend sein könnte.

6.

In Bezug auf den Inhalt des Vorschlags betont die EZB, dass es wichtig ist zu gewährleisten, dass die Dauer der Verlängerung des Pericles-Programms an den Zeitplan für die Einführung des Euro in den neuen Mitgliedstaaten gekoppelt ist. Da die Zieltermine für die Einführung des Euro in den meisten neuen Mitgliedstaaten zwischen 2008 und 2010 liegen (4), wird im Rahmen der vorgeschlagenen Verlängerung des Pericles-Programms bis zum 31. Dezember 2011 berücksichtigt, dass zukünftig ein erhöhter Bedarf an Ausbildung, Informationsaustausch und Unterstützung bestehen wird. Die vorgeschlagene Verlängerung des Pericles-Programms ist auch deshalb zu begrüßen, weil sie wahrscheinlich mit der gegen Ende des Jahrzehnts stattfindenden Ausgabe der zweiten Euro-Banknotenserie zusammenfällt und diese somit berücksichtigt.

7.

Gleichermaßen sind die Erhöhung des Gemeinschaftsanteils an der Kofinanzierung des Informationsaustauschs und externer Maßnahmen sowie eine flexible Vorgehensweise bei der Begrenzung der Anzahl der Projekte, die die Mitgliedstaaten zur Finanzierung einreichen dürfen, zwei weitere positive Schritte zur Leistung von Unterstützung in Bereichen, in denen diese am meisten benötigt wird.

8.

Aus Artikel 5 des Beschlusses 2001/923/EG geht hervor, dass es besonders wichtig ist, das Pericles-Programm mit bestehenden Gemeinschafts- oder EU-Programmen sowie mit Europol- und EZB-Projekten richtig zu koordinieren. Aus diesem Grund sieht der Vorschlag die Finanzierung der administrativen Unterstützung bei grenzübergreifenden Ermittlungen nur dann vor, wenn eine solche Unterstützung nicht von anderen europäischen Institutionen geleistet wird. Der Vorschlag sieht vor, dass Europol die Finanzierung der administrativen Unterstützung vorab prüft. Im Hinblick darauf, dass die Finanzierung der administrativen Unterstützung auch grenzübergreifende Ermittlungen in Bezug auf gefälschte Euro-Banknoten betreffen könnte, könnte der Rat auch erwägen, die EZB an der Prüfung zu beteiligen. Die EZB weist darauf hin, dass es sinnvoll wäre, wenn Initiativen, die im Rahmen des Pericles-Programms finanziert werden sollen, Gegenstand einer gemeinsamen Prüfung durch die Kommission, die EZB und Europol wären und wenn die zu treffende Entscheidung die Zustimmung dieser drei Institutionen im Rahmen der bereits zur Entwicklung einer gemeinsamen Vorgehensweise gegen die Fälschung des Euro gebildeten Lenkungsgruppe erfordern würde.

9.

Die EZB stellt fest, dass der Vorschlag nur geringe Änderungen der Monitoring- und Evaluierungsverfahren vorsieht. Im Hinblick auf die Verlängerung des Pericles-Programms um weitere sechs Jahre empfiehlt die EZB, in Artikel 1 Absätze 8 und 9 des Vorschlags ein Evaluierungsverfahren aufzunehmen, dass anspruchsvoller, offener und transparenter ist. Die EZB sollte an der Beurteilung der Sachdienlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit des Pericles-Programms vollständig beteiligt werden, um sie in die Lage zu versetzen, dem Rat gegenüber eine fundierte Stellungnahme zu zukünftigen Verlängerungen des Programms abzugeben.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 21. Juni 2005.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  Der Vorschlag (Referenznummer: 2005/0029(CNS)) und der Parallelvorschlag (Referenznummer: 2005/0030(CNS)) sind in KOM(2005) 127 endgültig enthalten.

(2)  ABl. L 339 vom 21.12.2001, S. 50.

(3)  Siehe Nummer 3 der Stellungnahme CON/2001/31 der EZB vom 9. Oktober 2001 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein Ausbildungs-, Austausch- und Unterstützungsprogramm für den Schutz des Euro vor Fälschung (Pericles-Programm) (ABl. C 293 vom 19.10.2001, S. 3).

(4)  Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank – Erster Bericht über die praktischen Vorbereitungen der zukünftigen Erweiterung des Eurogebiets, KOM(2004) 748 endgültig vom 10. November 2004; diese Mitteilung ist unter http://www.europa.eu.int abrufbar.


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