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Dokument 52011AB0048

Stellungnahme des EZB-Rates vom 9. Juni 2011 zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank (CON/2011/48)

ABl. C 182 vom 23.6.2011, S. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 182/6


STELLUNGNAHME DES EZB-RATES

vom 9. Juni 2011

zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank

(CON/2011/48)

2011/C 182/03

Einleitung und Rechtsgrundlage

Am 23. Mai 2011 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Präsidenten des Europäischen Rates um Stellungnahme zur Empfehlung des Rates vom 17. Mai 2011 zur Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank (1) ersucht.

Die Zuständigkeit des EZB-Rates zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Allgemeine Anmerkungen

1.

Die Empfehlung des Rates, die dem Europäischen Rat übermittelt wurde und zu der das Europäische Parlament und der EZB-Rat angehört werden, sieht vor, Herrn Mario Draghi zum Präsidenten der EZB für eine Amtszeit von acht Jahren mit Wirkung vom 1. November 2011 zu ernennen.

2.

Der EZB-Rat ist der Ansicht, dass der vorgeschlagene Kandidat eine in Währungs- oder Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeit im Sinne von Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags ist.

3.

Der EZB-Rat hat keine Einwände gegen die Empfehlung des Rates zur Ernennung von Mario Draghi zum Präsidenten der EZB.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 9. Juni 2011.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


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