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Dokument 52005HB0010

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 26. Oktober 2005 an den Rat der Europäischen Union zum externen Rechnungsprüfer der Central Bank and Financial Services Authority of Ireland (EZB/2005/10)

ABl. C 277 vom 10.11.2005, S. 30–30 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

10.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 277/30


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 26. Oktober 2005

an den Rat der Europäischen Union zum externen Rechnungsprüfer der Central Bank and Financial Services Authority of Ireland

(EZB/2005/10)

(2005/C 277/10)

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft.

(2)

Das Mandat des bisherigen externen Rechnungsprüfers der Central Bank and Financial Services Authority of Ireland ist abgelaufen und wird nicht verlängert. Es ist deshalb erforderlich, einen externen Rechnungsprüfer ab dem Geschäftsjahr 2005 zu bestellen.

(3)

Die Central Bank and Financial Services Authority of Ireland hat Deloitte & Touche als den externen Rechnungsprüfer ab dem Geschäftsjahr 2005 ausgewählt, und die EZB ist der Ansicht, dass der ausgewählte Rechnungsprüfer den für die Bestellung erforderlichen Anforderungen entspricht.

(4)

Das Mandat des externen Rechnungsprüfers beträgt drei Jahre und kann verlängert werden —

EMPFIEHLT:

Die Bestellung von Deloitte & Touche als den externen Rechnungsprüfer der Central Bank and Financial Services Authority of Ireland ab dem Geschäftsjahr 2005 für einen Zeitraum von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 26. Oktober 2005.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


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