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Dokument 52009HB0026

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 14. Dezember 2009 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Central Bank and Financial Services Authority of Ireland (EZB/2009/26)

ABl. C 308 vom 18.12.2009, S. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 308/1


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 14. Dezember 2009

an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Central Bank and Financial Services Authority of Ireland

(EZB/2009/26)

2009/C 308/01

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

(2)

Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Central Bank and Financial Services Authority of Ireland endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2008. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2009 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.

(3)

Die Central Bank and Financial Services Authority of Ireland hat Deloitte & Touche als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2009 bis 2001 ausgewählt —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Es wird empfohlen, Deloitte & Touche als externe Rechnungsprüfer der Central Bank and Financial Services Authority of Ireland für die Geschäftsjahre 2009 bis 2011 zu bestellen.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 14. Dezember 2009.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


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