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Dokument 01998D0004(01)-20010705

Konsolidierter Text: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 9. Juni 1998 über die Verabschiedung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank in der geänderten Fassung vom 31. März 1999 (EZB/1998/4) (1999/330/EG)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1998/4(3)/2001-07-05

01998D0004(01) — DE — 05.07.2001 — 001.002


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B

BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 9. Juni 1998

über die Verabschiedung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank in der geänderten Fassung vom 31. März 1999

(EZB/1998/4)

(1999/330/EG)

(ABl. L 125 vom 19.5.1999, S. 32)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK 2001/566/EG vom 5. Juli 2001

  L 201

25

26.7.2001




▼B

BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 9. Juni 1998

über die Verabschiedung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank in der geänderten Fassung vom 31. März 1999

(EZB/1998/4)

(1999/330/EG)



Artikel 1

Die Beschäftigungsbedingungen für das Personal der EZB werden hiermit verabschiedet.

Artikel 2

▼M1 —————

▼M1

Zur Unterrichtung aller Interessenten werden die Beschäftigungsbedingungen für das Personal der EZB der Öffentlichkeit auf der Web-Seite der EZB (http://www.ecb.int) zugänglich gemacht.

▼B

Artikel 3

Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

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