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Dokument 32015Q0313(01)

Änderung 1/2014 vom 15. Dezember 2014 der Geschäftsordnung des Aufsichtsgremiums der Europäischen Zentralbank

ABl. L 68 vom 13.3.2015, S. 88–89 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft

ELI: http://data.europa.eu/eli/proc_rules/2014/1/oj

13.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 68/88


ÄNDERUNG 1/2014 VOM15. DEZEMBER 2014DER GESCHÄFTSORDNUNG DES AUFSICHTSGREMIUMS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

DAS AUFSICHTSGREMIUM DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK —

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (1), insbesondere auf Artikel 26 Absatz 12,

gestützt auf den Beschluss EZB/2004/2 vom 19. Februar 2004 zur Verabschiedung der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank (2), insbesondere auf Artikel 13d,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Artikel 11 Absatz 3 Satz 4 der Geschäftsordnung des Aufsichtsgremiums der Europäischen Zentralbank (3) (nachfolgend die „Geschäftsordnung“) sieht bei Einführung des Euro durch einen Mitgliedstaat eine Überprüfung der Einteilung der nationalen zuständigen Behörden in die vier Gruppen vor, die zur Festlegung der Vertretung innerhalb des Lenkungsausschusses des Aufsichtsgremiums — wie im Anhang der Geschäftsordnung dargelegt — eingerichtet wurden.

(2)

Die Einführung des Euro durch Litauen am 1. Januar 2015 (4), die zur Teilnahme der litauischen nationalen zuständigen Behörde am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus geführt hat, hat zur Folge, dass die litauische nationale zuständige Behörde gemäß den in Artikel 11 Absatz 3 Sätze 2 und 5 der Geschäftsordnung enthaltenen Bestimmungen in eine der in Erwägungsgrund 1 genannten vier Gruppen aufgenommen werden muss.

(3)

Die Geschäftsordnung sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Änderung

Der Anhang der Geschäftsordnung erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Änderung.

Artikel 2

Wirksamwerden

Die vorliegende Änderung der Geschäftsordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 15. Dezember 2014.

Die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums

Danièle NOUY


(1)  ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 63.

(2)  ABl. L 80 vom 18.3.2004, S. 33.

(3)  ABl. L 182 vom 21.6.2014, S. 56.

(4)  Beschluss 2014/509/EU des Rates vom 23. Juli 2014 über die Einführung des Euro in Litauen zum 1. Januar 2015 (ABl. L 228 vom 31.7.2014, S. 29).


ANHANG

„ANHANG

ROTATIONSSYSTEM

Für die Zwecke von Artikel 11.3 findet das nachstehende Rotationssystem auf der Grundlage der Daten zum Stichtag 31. Dezember 2014 Anwendung:

Gruppe

Teilnehmender Mitgliedstaat

Anzahl der Sitze im Lenkungsausschuss

1

DE

1

FR

2

ES

1

IT

NL

3

BE

2

IE

EL

LU

AT

PT

FI

4

EE

1“

CY

LV

LT

MT

SI

SK


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