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Dokument 32015D0042(01)
Decision (EU) 2015/2331 of the European Central Bank of 4 December 2015 on the approval of the volume of coin issuance in 2016 (ECB/2015/42)
Beschluss (EU) 2015/2331 der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2016 (EZB/2015/42)
Beschluss (EU) 2015/2331 der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2016 (EZB/2015/42)
ABl. L 328 vom 12.12.2015, S. 121–122
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In Kraft
12.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 328/121 |
BESCHLUSS (EU) 2015/2331 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 4. Dezember 2015
über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2016 (EZB/2015/42)
DER EZB-RAT —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen. |
(2) |
Die 19 Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2016 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik. |
(3) |
Da der Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen der Genehmigung durch die EZB bedarf, dürfen die Mitgliedstaaten den von der EZB genehmigten Umfang nicht ohne vorherige Zustimmung der EZB überschreiten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2016
Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Jahr 2016 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:
(in Mio. EUR) |
|
|
Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2016 |
Belgien |
80,6 |
Deutschland |
667,5 |
Estland |
10,3 |
Irland |
38,8 |
Griechenland |
79,5 |
Spanien |
276,4 |
Frankreich |
266,0 |
Italien |
35,0 |
Zypern |
12,1 |
Lettland |
20,0 |
Litauen |
32,3 |
Luxemburg |
19,1 |
Malta |
9,9 |
Niederlande |
52,5 |
Österreich |
260,0 |
Portugal |
53,4 |
Slowenien |
30,0 |
Slowakei |
17,0 |
Finnland |
45,0 |
Artikel 2
Wirksamwerden
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam.
Artikel 3
Adressaten
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 4. Dezember 2015.
Der Präsident der EZB
Mario DRAGHI