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PRESSEMITTEILUNG

Neue Verordnung der EZB im Bereich der Mindestreserven

23. April 2002

Auf seiner Sitzung am 18. April 2002 hat der EZB-Rat eine neue Verordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht genehmigt, welche die Verordnung vom 1. Dezember 1998 (EZB/1998/15) ändert.

Das Hauptziel der neuen Verordnung besteht darin, im Zusammenhang mit den Mindestreserven eine Reihe von Punkten zu klären. Gemäß der neuen Verordnung werden die E-Geld-Institute einer Mindestreservepflicht unterliegen. Ferner führt die Verordnung ein, dass Institute automatisch von der Mindestreservepflicht befreit werden, falls ihnen ihre Zulassung entzogen wurde oder diese erlöscht oder falls sie einem Abwicklungsverfahren unterworfen sind. Diese automatische Befreiung wird aus Gründen der administrativen Effizienz als angemessen betrachtet. Schließlich wurde die Formel zur Berechnung der Verzinsung der Mindestreserveguthaben angepasst, da am selben Tag mehr als ein Hauptrefinanzierungsgeschäft abgewickelt werden kann (was beispielsweise bei einem "Ausgleichstender" der Fall sein könnte).

Die Verordnung wurde heute im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht und kann auf der Website der EZB abgerufen werden. Sie tritt am 24. Mai 2002 in Kraft.

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