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PRESSEMITTEILUNG

Neue Regeln über die Reproduktion und den Umtausch von Euro-Banknoten

25. März 2003

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute neue Regeln veröffentlicht, die klarstellen, unter welchen Bedingungen

  1. Reproduktionen von Euro-Banknoten erlaubt sind,
  2. beschädigte Euro-Banknoten umgetauscht werden können.

Die neuen Regeln über die Reproduktion sollen die Euro-Banknoten in angemessener Weise schützen und verhindern, dass Reproduktionen mit echten Banknoten verwechselt werden. Die Regeln über die Reproduktion legen die Bedingungen fest, unter denen Reproduktionen erlaubt sind und verbieten Reproduktionen von Euro-Banknoten, die möglicherweise mit echten Banknoten verwechselt werden können. Strenge Kriterien gelten insbesonders für nicht körperliche Reproduktionen, die auf Websites zugänglich sind, da Ausdrucke solcher Reproduktionen mit echten Banknoten verwechselt werden könnten. Im Zweifelsfall können die EZB oder die nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets um Bestätigung ersucht werden, dass die Reproduktionen erlaubt sind.

Die geänderten Regeln über den Umtausch von Euro-Banknoten sehen nun auch die Möglichkeit vor, Euro-Banknoten, deren Beschädigung vorsätzlich herbeigeführt wurde und die von gutgläubig handelnden Antragstellern vorgelegt werden, sowie nur geringfügig beschädigte Banknoten, wie z. B. mit Notizen oder Zeichnungen versehene Banknoten, umzutauschen.

Die neuen Regeln, die im Beschluss über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten und in der Leitlinie über die Anwendung von Maßnahmen gegen unerlaubte Reproduktionen von Euro-Banknoten sowie über den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten enthalten sind, wurden vom EZB-Rat in seiner Sitzung am 20. März 2003 verabschiedet und heute im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

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