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PRESSEMITTEILUNG

Die Europäische Zentralbank verabschiedet eine Stellungnahme über den Entwurf einer Verfassung

22. September 2003

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre Stellungnahme zum Entwurf einer Verfassung verabschiedet, der vom Europäischen Konvent erarbeitet wurde und als Grundlage für die anstehende Regierungskonferenz (RK) dienen wird. Die EZB wurde vom Rat der Europäischen Union um diese Stellungnahme ersucht.

Die EZB begrüßt den Entwurf einer Verfassung. Sie ist der Auffassung, dass dieser den rechtlichen und institutionellen Rahmen der Europäischen Union vereinfacht, strafft und klarstellt sowie die Fähigkeit der Union verbessert, sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene zu handeln. Der Entwurf einer Verfassung ist – wie in der Erklärung von Laeken gefordert – ein wichtiger Schritt bei der Vorbereitung der Union auf die Zukunft.

Die EZB geht davon aus, dass die Übernahme der Bestimmungen über die EZB und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) aus dem EG-Vertrag in die Verfassung nicht mit inhaltlichen Änderungen verbunden ist und dass die Aufgaben, der Auftrag, der Status und der rechtliche Rahmen der EZB und des ESZB im Wesentlichen unverändert bleiben. Nach Auffassung der EZB ist es sehr wichtig, dass der Inhalt der Satzung des ESZB und der EZB und der anderen Protokolle, die für die Wirtschafts- und Währungsunion von Bedeutung sind, nicht geändert wird und dass diese Dokumente der Verfassung beigefügt werden, deren Bestandteil sie sind.

Trotz dieser im Allgemeinen positiven Beurteilung werden in der Stellungnahme der EZB einige Punkte des Entwurfs einer Verfassung erörtert, die verbessert werden sollten. Die Hauptvorschläge der EZB sind:

  • einen Hinweis auf "nichtinflationäres Wachstum" oder "Preisstabilität" in Artikel I-3 Absatz 3 der Verfassung aufzunehmen, um die bestehende hervorgehobene Stellung stabiler Preise am Anfang des EG-Vertrags und als richtungsweisenden Grundsatz für die Union beizubehalten;
  • einige Überschriften in Titel IV in Teil I zu tauschen, um eindeutig klarzustellen, dass die EZB Teil des institutionellen Rahmens der Union ist, obwohl sie nicht in der Liste der Organe der Union aufgeführt ist, sowie einen Hinweis auf das ESZB und das Eurosystem in der Überschrift des Artikels I-29 hinzuzufügen, die gegenwärtig ausschließlich auf die EZB Bezug nimmt;
  • in Artikel I-29 auch anzuerkennen, dass die nationalen Zentralbanken (NZBen) unabhängig sind und weiterhin unabhängig bleiben;
  • einen Hinweis auf den allgemein anerkannten Begriff "Eurosystem" in den Entwurf einer Verfassung (in Bezug auf die EZB und die NZBen lediglich der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben) aufzunehmen;
  • einen ausdrücklichen Hinweis auf die Zuständigkeitsbereiche des ESZB in Artikel III-90 hinzuzufügen.

Die Stellungnahme der EZB, die in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, kann auf der Website der EZB in allen Amtssprachen der Gemeinschaft abgerufen werden.

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Europäische Zentralbank

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