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PRESSEMITTEILUNG

Grundsatzposition des EZB-Rats zuWechselkursfragen in Bezug auf die beitretenden Staaten

18. Dezember 2003

Heute hat der EZB-Rat eine Grundsatzposition zu Wechselkursfragen in Bezug auf die Staaten, die im Mai 2004 der Europäischen Union beitreten werden, veröffentlicht.

Alle zehn neuen Mitgliedstaaten werden der Europäischen Union als Mitgliedstaaten mit einer Ausnahmeregelung im Hinblick auf die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) beitreten. Das bedeutet, dass sie, obwohl sie den Euro nicht sofort einführen, verpflichtet sind, bei Erfüllung der im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Konvergenzkriterien die Einführung des Euro anzustreben. Der EG-Vertrag sieht vor, dass die neuen Mitgliedstaaten nach dem EU-Beitritt früher oder später am Wechselkursmechanismus II (WKM II) teilnehmen.

Die heute veröffentlichte Grundsatzposition ist als Richtschnur für den währungspolitischen Integrationsprozess in den künftigen neuen Mitgliedstaaten gedacht und ist auf der Website der EZB (www.ecb.europa.eu) in allen jetzigen und künftigen Sprachen der Gemeinschaft abrufbar.

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