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PRESSEMITTEILUNG

Die Erwartungen des Eurosystems bezüglich der Zukunft von SEPA

27. März 2009

Das Eurosystem – bestehend aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den 16 nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets – veröffentlicht heute eine Reihe von Erwartungen an die verschiedenen Beteiligten bezüglich weiterer Fortschritte im Hinblick auf den einheitlichen Euro‑Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA). Die Erwartungen wurden zur Unterstützung des Kreditgewerbes und der Zahlungsinstitute formuliert, nachdem im Jahresverlauf 2008 Orientierungshilfen erbeten worden waren. Sie sollen auch den Nutzern bei der Anpassung ihrer Zahlungsverkehrsaktivitäten helfen und Aufschluss darüber geben, welche Leistungen sie von ihrer Bank oder ihrem Zahlungsinstitut erwarten können. Die Erwartungen des Eurosystems sind jedoch weder als formelle Anforderungen gedacht noch sind sie rechtlich bindend.

Weitere Fortschritte des SEPA-Projekts haben für das Eurosystem nach wie vor – auch in turbulenten Zeiten – höchste Priorität, weshalb ein „Mini-SEPA“, d. h. ein SEPA ausschließlich für grenzüberschreitende Zahlungen, nicht akzeptabel ist. Angesichts der gegenwärtigen Finanzmarktturbulenzen konzentrieren sich wieder mehr Banken auf Massenzahlungen, ein Geschäft, dessen Kernstück Zahlungsdienstleistungen sind. Aus diesem Grund ist eine vollständige Migration zu SEPA jetzt umso wichtiger, da der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum die Grundlage für das zukünftige Geschäft mit Massenzahlungen in Europa bildet.

Das Eurosystem hat folgende Erwartungen an SEPA-Dienstleister (Banken und Zahlungsinstitute):

  • Ihre operative Fähigkeit, SEPA-Zahlungen zu senden und zu empfangen, sollte sichergestellt sein. Banken und Zahlungsinstitute, die die Abwicklung von in Euro denominierten Überweisungen und/oder Lastschriften anbieten, sollten auch die entsprechenden SEPA-Instrumente bereitstellen. Alle relevanten Bank Identifier Codes (BICs) sollten im Verzeichnis von mindestens einer Infrastruktur mit SEPA-weiter Erreichbarkeit aufgelistet sein. Geschäftsabläufe und Softwareanwendungen sollten an die SEPA-Anforderungen angepasst und für die Kommunikation mit Kunden sollten SEPA‑Standards eingeführt werden. Wird bis zum Endtermin der Migration eine Umwandlung der neuen SEPA-Formate in Vorgänger- bzw. nationale Formate und umgekehrt angeboten, so muss gewährleistet sein, dass hierbei kein Datenverlust auftritt.
  • Von Banken und Zahlungsinstituten wird zudem erwartet, dass sie Nutzern für das Senden und Empfangen von inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des einheitlichen Euro‑Zahlungsverkehrsraums SEPA-Instrumente bereitstellen, die den ansonsten angebotenen nationalen Euro-Zahlungsinstrumenten entsprechen. Die rege Verwendung der SEPA-Instrumente durch die Kunden kann dadurch gefördert werden, dass sie mindestens ebenso attraktiv gestaltet werden wie die derzeitigen nationalen Instrumente, dass Kunden aktiv über die SEPA-Instrumente informiert werden und die Erwartungen sowie Empfehlungen des Eurosystems in Bezug auf SEPA beachtet werden.

Was die SEPA-Nutzer betrifft, so hat das Eurosystem folgende Erwartungen:

  • Von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen – einschließlich Geschäfts- und Zentralbanken – wird erwartet, dass sie im Rahmen ihrer Ausschreibungen sowohl auf die SEPA-Kriterien des Europäischen Zahlungsverkehrsrats (European Payments Council, EPC) als auch auf die Erwartungen des Eurosystems verweisen und außerdem einen Anbieter von Zahlungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, der die SEPA-Regeln und die diesbezüglichen Erwartungen beachtet. Unternehmen und öffentliche Verwaltungen sollten SEPA unterstützen, indem sie die internationalen Bankkontonummern (International Bank Account Numbers, IBANs) und BICs auf Rechnungen und anderen Dokumenten gut sichtbar platzieren, sodass sie ihren Kunden stärker ins Auge fallen als die nationalen Kontobezeichnungen. Von Geschäfts- und Zentralbanken sowie Zahlungsinstituten wird erwartet, dass sie SEPA-Instrumente verwenden und – falls sie ihre Zahlungen nicht selbst abwickeln – einen Zahlungsdienstleister wählen, der die SEPA-Regeln und die diesbezüglichen Erwartungen beachtet. Werden die betreffenden Konten beim selben Institut geführt, so sollten Banken für Zahlungen an ihre Lieferanten und zur Ausführung von Gehaltszahlungen anstatt der nationalen Kontobezeichnungen IBANs nutzen.
  • Bieten Einzelhändler ihren Kunden die Möglichkeit der Kartenzahlung an, so sollten Erstere prüfen, ob die mit ihnen vertraglich verbundenen Kartensysteme und Acquirer das Rahmenwerk für die Abwicklung von SEPA-Kartenzahlungen und den Leitfaden für Kartensysteme (sobald verfügbar) einhalten. Einzelhändler sollten zu EMV-zertifizierten Chip-und-PIN-Terminals sowie zu Systemen migrieren, die den SEPA-Standards entsprechen (sobald verfügbar), und den Einsatz effizienter Kartensysteme am Point of Sale fördern. Sofern wirtschaftlich vertretbar, sollten sie es in Betracht ziehen, eines oder mehrere zusätzliche europäische Kartensysteme (sobald verfügbar) zu akzeptieren.
  • Kunden sollten sich über die IBANs ihrer Konten sowie die entsprechenden BICs ihrer Banken informieren. Darüber hinaus wäre es für SEPA förderlich, wenn Kunden bei Zahlungen – die vorzugsweise mit SEPA-Zahlungsinstrumenten erfolgen sollten – BICs und IBANs verwenden, wenn diese auf den Rechnungen angegeben sind. Was Bankdienstleistungen betrifft, so sollten Kunden die Angebote von Banken aus verschiedenen Ländern des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums miteinander vergleichen. Am Point of Sale sollten sowohl bei nationalen als auch bei SEPA-weiten Transaktionen Kartenzahlungen anstelle von weniger effizienten Zahlungsmitteln eingesetzt werden.

Die englische Fassung der Erwartungen des Eurosystems in Bezug auf SEPA kann auf der Website der EZB abgerufen werden, andere Sprachversionen folgen in Kürze.

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Europäische Zentralbank

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