EZB-Rat
Der EZB-Rat ist für makroprudenzielle Beschlüsse zuständig. Diese Beschlüsse gelten für alle Länder und Banken, die dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) unterliegen, d. h. die Länder des Euro-Währungsraums und diejenigen EU-Länder, deren nationale Behörden Vereinbarungen über eine enge Zusammenarbeit mit der EZB geschlossen haben.
Makroprudenzielles Forum
Das makroprudenzielle Forum setzt sich zusammen aus dem EZB-Rat und dem Aufsichtsgremium der EZB und bietet eine Plattform für regelmäßige Diskussionen auf hoher Ebene, in die mikroprudenzielle und makroprudenzielle Sichtweisen aus ganz Europa einfließen.
Ausschuss für Finanzstabilität
Der EZB-Rat und das makroprudenzielle Forum werden unterstützt vom Ausschuss für Finanzstabilität, dem Vertreter der EZB, der nationalen Zentralbanken und der Aufsichtsbehörden angehören. Der Ausschuss bietet eine Plattform für die gemeinsame Bewertung von Risiken und die Koordinierung der Politik zwischen der EZB und den nationalen Behörden.
Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Behörden und Organen
Zur Entwicklung des Aufsichts-, Regulierungs- und Abwicklungsrahmens der EU arbeitet die EZB eng mit anderen europäischen Institutionen und Organen, wie z. B. den europäischen Aufsichtsbehörden (zu denen u. a. die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA zählt), und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) zusammen.
Darüber hinaus beteiligt sich die EZB auf internationaler (u. a. im Rahmen des Rats für Finanzstabilität und des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht) und europäischer Ebene (z. B. bei der Europäischen Kommission) an politischen Debatten über Regulierung und Aufsicht.