Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
Mai 2021
14. Mai 2021
Marktoperationen
Änderungen des Beschlusses über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte
Am 30. April 2021 erließ der EZB-Rat den Beschluss (EU) 2021/752 (EZB/2021/21) zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG-III-Beschluss). Die vorgenommenen Änderungen enthalten: a) geänderte Sanktionsregelungen für den Fall, dass die vorgeschriebenen Meldungen und Prüfungen von den GLRG-III-Teilnehmer nicht fristgerecht bereitgestellt werden, b) Bestimmungen bezüglich der Behandlung von nach dem 31. März 2021 erfolgten Unternehmensumstrukturierungen bei der Berechnung der GLRG-III-Zinssätze und c) einige Klarstellungen, die aus Gründen der Rechtssicherheit als notwendig erachtet wurden. Die inoffizielle konsolidierte Fassung des GLRG-III-Beschlusses und der revidierte unverbindliche Kalender für GLRG III sind auf der Website der EZB verfügbar.
Aktualisierung hinsichtlich der Behandlung der Verschuldungsquote im geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems im Zusammenhang mit Geschäftspartnern
Am 6. Mai 2021 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2021/23 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (Leitlinie allgemeine Dokumentation). Mit dieser Änderung, die zum 28. Juni 2021 in Kraft tritt, wird die Verschuldungsquote eine verbindliche Eigenmittelanforderung der Säule 1 gemäß der Eigenkapitalverordnung. Die Änderungsleitlinie und eine Pressemitteilung dazu sind auf der Website der EZB abrufbar.
Makroprudenzielle Politik und Stabilität des Finanzsystems
Financial Stability Review – Mai 2021
Am 12. Mai 2021 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des „Financial Stability Review – Mai 2021“. In dieser Ausgabe des Berichts werden die Folgen der anhaltenden Pandemie für die Funktionsfähigkeit des Finanzmarkts, die Schuldentragfähigkeit, die Rentabilität der Banken und den Nichtbankenfinanzsektor erörtert. Sie enthält auch politikrelevante Überlegungen sowohl für den kurz- als auch den mittelfristigen Zeithorizont. Der Bericht enthält zudem zwei Sonderbeiträge: der erste erörtert Erwägungen zur Finanzmarktstabilität im Zusammenhang mit der Zombifizierung von Unternehmen. Der zweite Sonderbeitrag beschäftigt sich mit den Folgen der Klimarisiken für die Finanzmarktstabilität. Der Financial Stability Review – Mai 2021 wird voraussichtlich am 19. Mai 2021 auf der Website der EZB veröffentlicht.
Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr
Änderungen der Verordnung zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme
Am 29. April 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Verordnung (EU) 2021/728 (EZB/2021/17) zur Änderung der Verordnung (EU) 795/2014 (EZB/2014/28) zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS-Verordnung) sowie die Änderungen an zwei entsprechenden Durchführungsbeschlüssen – Beschluss (EU) 2021/729 (EZB/2021/18) und Beschluss (EU) 2021/730 (EZB/2021/19). Die Rechtsakte wurden im Anschluss an ein öffentliches Konsultationsverfahren, das vom 27. November 2020 bis zum 8. Januar 2021 stattfand, finalisiert. Die Änderungen der SIPS-Verordnung präzisieren die Kriterien für die Benennung einer zuständigen Behörde, legen eine flexible und zukunftsorientierte Methodik für die Einstufung von Zahlungssystemen als SIPS fest und sehen Verfahrensgarantien vor, die sowohl vor als auch nach der Verabschiedung eines Beschlusses durch den EZB-Rat zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS einzuhalten sind. Weitere Informationen zu den Änderungen der SIPS-Verordnung sind auf der Website der EZB abrufbar.
Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Pilotregelung für auf der Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen
Am 28. April 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/15 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments.
Stellungnahme der EZB zur Informationsfreiheit
Am 30. April 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/16 auf Ersuchen des Bundeskanzleramts der Republik Österreich.
Stellungnahme der EZB zur Gewährung bestimmter Kredite und zur Anwendung der Mindestreservepflicht durch die Narodowy Bank Polski
Am 7. Mai 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/17 auf Ersuchen des polnischen Finanzministeriums.
Corporate Governance
Terminplanung für die Sitzungen des EZB-Rats und des Erweiterten Rats der EZB im Jahr 2022
Am 23. April 2021 verabschiedete der EZB-Rat seinen Sitzungskalender für das Jahr 2022. Auch der Erweiterte Rat der EZB verabschiedete seinen Sitzungskalender für diesen Zeitraum. Beide Kalender sind auf der EZB-Website abrufbar.
Interimsvorsitz der Personalleiterkonferenz
Am 28. April 2021 ernannte der EZB-Rat Frau Ildikó Ráczné Szőke, Leiterin der Abteilung Talentmanagement in der Generaldirektion Personal der EZB als Interimsvorsitzende der Personalleiterkonferenz, mit Wirkung vom 1. Juni 2021 und bis die Ernennung einer neuen Leitung der Generaldirektion Personal in Kraft tritt.
Empfehlung an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska
Am 6. Mai 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2021/22 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska. Die Empfehlung wird in Kürze auf EUR-Lex abrufbar sein.
Statistik
Änderung der Leitlinie EZB/2013/24 über die statistischen Berichtsanforderungen der EZB im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen
Am 29. April 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2021/20 zur Änderung der Leitlinie EZB/2013/24 über die statistischen Berichtsanforderungen der EZB im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen. Die Änderung soll dafür sorgen, dass die vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen für die von der EZB und den nationalen Zentralbanken durchgeführten wirtschaftlichen Analysen weiterhin von Bedeutung sind. Folgende Änderungen werden eingeführt: eine detailliertere Aufschlüsselung des Sektors der sonstigen Finanzinstitute, der für die Analyse der sektorbezogenen Finanzierung und der Verflechtungen zwischen den Sektoren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat; eine neue Aufschlüsselung ausländischer Direktinvestitionen nach ausgewählten Finanzinstrumenten, die erforderlich ist, um Globalisierungseffekte besser zu verstehen; verpflichtende Meldung von Daten für den Teilsektor Zentralbank, um das gesamte Spektrum relevanter nationaler Meldevorschriften zu erfassen; eine zusätzliche Aufschlüsselung nach Finanzinstrumenten für Ansprüche aus Lebensversicherungen und Altersvorsorgeeinrichtungen. Der geänderte Rechtsakt wird in Kürze auf EUR-Lex abrufbar sein.
Internationale und europäische Zusammenarbeit
20. Jahresbericht über die internationale Rolle des Euro
Am 12. Mai 2021 billigte der EZB-Rat den 20. Jahresbericht über die internationale Rolle des Euro („The international role of the euro“) und genehmigte seine Veröffentlichung. Der Bericht enthält einen Überblick darüber, wie sich die Verwendung des Euro durch Ansässige außerhalb des Euroraums im Jahr 2020 entwickelt hat. Er umfasst darüber hinaus drei Sonderbeiträge zu a) den Implikationen, die die politischen bzw. geldpolitischen Reaktionen von EU und EZB auf die Pandemie für die internationale Rolle des Euro haben, b) den möglichen Auswirkungen der Einführung einer digitalen Zentralbankwährung auf die internationale Rolle von Währungen und c) einem neuen Datensatz, der ein umfassendes und zeitgemäßes Verständnis der Verwendung der wichtigsten Währungen bei der Fakturierung im globalen Handel ermöglicht. Der Bericht wird voraussichtlich am 2. Juni 2021 auf der Website der EZB veröffentlicht.
Die EZB-Bankenaufsicht
Neue Aufsichtskompetenzen der EZB im Rahmen der Verbriefungsverordnung
Am 7. Mai 2021 beschloss der EZB-Rat, dass es sich bei der Überwachung der Anforderungen nach Artikel 6 bis 8 der Verbriefungsverordnung in Bezug auf den Risikoselbstbehalt, die Transparenz sowie das Verbot der Wiederverbriefung um Aufsichtsaufgaben handelt. Folglich wird diese Überwachung als Zuständigkeit der EZB betrachtet. Weitere Informationen zum Aufsichtsmodell werden in den kommenden Monaten festgelegt. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
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