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Kapitalzeichnung

Stand: 1. Januar 2024

Das Kapital der Europäischen Zentralbank (EZB) stammt von den nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Es beläuft sich auf 10 825 007 069,61 €.

Die Anteile der einzelnen nationalen Zentralbanken am Kapital der EZB werden anhand eines Schlüssels berechnet. Dieser richtet sich nach dem Anteil des jeweiligen Landes an der Gesamtbevölkerung und am Bruttoinlandsprodukt der EU. Diese beiden Bestimmungsfaktoren sind jeweils gleich gewichtet. Die EZB passt die Anteile alle fünf Jahre und immer dann an, wenn sich die Anzahl der nationalen Zentralbanken ändert, die Beiträge zum Kapital der EZB leisten. Bei diesen handelt es sich um die nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten. Die Anpassung wird auf der Grundlage von Daten durchgeführt, die von der Europäischen Kommission bereitgestellt werden. Die letzte Anpassung wurde am 1. Januar 2024 vorgenommen.

Nationale Zentralbanken des Euroraums

Die zu 100 % eingezahlten Anteile der nationalen Zentralbanken des Euroraums am Kapital der EZB belaufen sich auf insgesamt 8 851 402 605,67 €. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Beiträge der nationalen Zentralbanken des Euroraums zum Kapital der EZB

Nationale Zentralbank

Kapitalschlüssel (in %) (1)

Eingezahltes Kapital (in €)

Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique (Belgien)

3,0005

324 804 337,12

Deutsche Bundesbank (Deutschland)

21,7749

2 357 134 464,40

Eesti Pank (Estland)

0,2437

26 380 542,23

Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland (Irland)

1,7811

192 804 200,92

Bank of Greece (Griechenland)

1,8474

199 981 180,60

Banco de España (Spanien)

9,6690

1 046 669 933,56

Banque de France (Frankreich)

16,3575

1 770 700 531,41

Hrvatska narodna banka (Kroatien)

0,6329

68 511 469,74

Banca d’Italia (Italien)

13,0993

1 418 000 151,07

Central Bank of Cyprus (Zypern)

0,1802

19 506 662,74

Latvijas Banka (Lettland)

0,3169

34 304 447,40

Lietuvos bankas (Litauen)

0,4826

52 241 484,12

Banque centrale du Luxembourg (Luxemburg)

0,2976

32 215 221,04

Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta (Malta)

0,1053

11 398 732,44

De Nederlandsche Bank (Niederlande)

4,8306

522 912 791,50

Oesterreichische Nationalbank (Österreich)

2,4175

261 694 545,91

Banco de Portugal (Portugal)

1,9014

205 826 684,42

Banka Slovenije (Slowenien)

0,4041

43 743 853,57

Národná banka Slovenska (Slowakei)

0,9403

101 787 541,48

Suomen Pankki – Finlands Bank (Finnland)

1,4853

160 783 830,00

Insgesamt

81,7681

8 851 402 605,67

(1) Seit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 wurde der Kapitalschlüssel neun Mal angepasst: In den Jahren 2004, 2009, 2014, 2019 und 2024 wurde jeweils am 1. Januar eine Anpassung im Rahmen der fünfjährlichen Aktualisierung vorgenommen. Zusätzliche Anpassungen erfolgten am 1. Mai 2004 (aufgrund des EU-Beitritts von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern), am 1. Januar 2007 (aufgrund des EU-Beitritts von Bulgarien und Rumänien), am 1. Juli 2013 (aufgrund des EU-Beitritts von Kroatien) und am 1. Februar 2020 (infolge des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs).

Nationale Zentralbanken außerhalb des Euroraums

Aufgrund ihrer Teilnahme am Europäischen System der Zentralbanken müssen sich auch die sieben nationalen Zentralbanken an den Betriebskosten der EZB beteiligen, deren Länder nicht dem Euroraum angehören. Dafür zahlen sie einen geringen Prozentsatz ihres Anteils am gezeichneten Kapital der EZB ein. Seit dem 29. Dezember 2010 entsprechen ihre Beiträge 3,75 % ihres Gesamtanteils am gezeichneten Kapital. Das von den nationalen Zentralbanken der Länder außerhalb des Euroraums bei der EZB eingezahlte Kapital beläuft sich auf 74 010 167,40 €. Es setzt sich wie folgt zusammen:

Beiträge der nationalen Zentralbanken außerhalb des Euroraums zum Kapital der EZB

Nationale Zentralbank

Kapitalschlüssel (in %)

Eingezahltes Kapital (in €)

Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) (Bulgarien)

0,9783

3 971 289,16

Česká národní banka (Tschechische Republik)

1,9623

7 965 716,76

Danmarks Nationalbank (Dänemark)

1,7797

7 224 474,41

Magyar Nemzeti Bank (Ungarn)

1,5819

6 421 529,51

Narodowy Bank Polski (Polen)

6,0968

24 749 213,66

Banca Naţională a României (Rumänien)

2,8888

11 726 730,16

Sveriges riksbank (Schweden)

2,9441

11 951 213,74

Insgesamt

18,2319

74 010 167,40

Die nationalen Zentralbanken der Länder außerhalb des Euroraums haben weder Anspruch auf ausschüttbare Gewinne der EZB noch müssen sie für deren Verluste aufkommen.

Kapitalschlüssel des Eurosystems

Der Kapitalschlüssel des Eurosystems wird beispielsweise bei den meisten Ankäufen im Rahmen einiger Programme der EZB zum Ankauf von Vermögenswerten verwendet, da er nur die nationalen Zentralbanken des Euroraums einschließt.

Kapitalschlüssel des Eurosystems am 1. Januar 2024 bzw. am 1. Januar 2023

Land

Schlüssel des Eurosystems 1. Jan. 2024
(in %)

Schlüssel des Eurosystems 1. Jan. 2023
(in %)

Belgien

3,6695

3,6139

Bulgarien

Tschechische Republik

Dänemark

Deutschland

26,6301

26,1494

Estland

0,2980

0,2794

Irland

2,1782

1,6798

Griechenland

2,2593

2,4536

Spanien

11,8249

11,8287

Frankreich

20,0047

20,2600

Kroatien

0,7740

0,8044

Italien

16,0201

16,8518

Zypern

0,2204

0,2134

Lettland

0,3876

0,3865

Litauen

0,5902

0,5741

Luxemburg

0,3640

0,3268

Ungarn

Malta

0,1288

0,1040

Niederlande

5,9077

5,8133

Österreich

2,9565

2,9033

Polen

Portugal

2,3254

2,3217

Rumänien

Slowenien

0,4942

0,4776

Slowakei

1,1500

1,1360

Finnland

1,8165

1,8221

Schweden

Insgesamt(2)

100,0000

100,0000

(2) Etwaige Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.

Verteilung der Nettogewinne und Verluste der EZB

Die Nettogewinne und Verluste der EZB werden auf die nationalen Zentralbanken des Euroraums verteilt. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 33 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.

33.1. Der Nettogewinn der EZB wird in der folgenden Reihenfolge verteilt:

  1. Ein vom EZB-Rat zu bestimmender Betrag, der 20 % des Nettogewinns nicht übersteigen darf, wird dem allgemeinen Reservefonds bis zu einer Obergrenze von 100 % des Kapitals zugeführt;
  2. der verbleibende Nettogewinn wird an die Anteilseigner der EZB entsprechend ihren eingezahlten Anteilen ausgeschüttet.

33.2. Falls die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag aus dem allgemeinen Reservefonds der EZB und erforderlichenfalls nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rates aus den monetären Einkünften des betreffenden Geschäftsjahrs im Verhältnis und bis in Höhe der Beträge gezahlt werden, die nach Artikel 32.5 an die nationalen Zentralbanken verteilt werden.

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