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Ethik – Arbeiten mit Integrität

Die Europäische Zentralbank (EZB) setzt sich für Integrität, gute Governance und höchste Ethik-Standards ein.

Unsere Ethik-Standards sorgen dafür, dass wir auch in schwierigen Situationen oder unter Druck die richtigen Entscheidungen treffen. Sie sind die Grundlage für das Vertrauen der Menschen in uns und letztlich auch für die Glaubwürdigkeit der EZB.

Christine Lagarde

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden unsere hochrangigen Funktionsträger sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unparteilichkeit und Integrität geleitet. Sie verhalten sich auf eine Weise, die dem Status der EZB als Organ der Europäischen Union angemessen ist.

Was verstehen wir bei der EZB unter Ethik?

Für unser Verhalten hier bei der EZB gelten Ethik-Grundsätze und -Regeln. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind diese in einem Ethik-Rahmen, für hochrangige Funktionsträger der EZB in einem Verhaltenskodex festgelegt.

Interessenkonflikte

Der angemessene Umgang mit Interessenkonflikten ist wohl der wichtigste Grundsatz ethischen Verhaltens. Er steht in direktem Zusammenhang mit unserem Wert Integrität und bildet die Grundlage für viele andere Aspekte unserer Ethik-Regeln. Diese Regeln enthalten Verhaltensgrundsätze und -standards zur Vermeidung von Situationen, die zu Interessenkonflikten führen oder als solche wahrgenommen werden könnten. Alle hochrangigen Funktionsträger sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB müssen ihre Aufgaben unparteiisch und objektiv wahrnehmen.

Geschenke und Einladungen

Damit erst gar nicht der Anschein eines Interessenkonflikts entsteht, ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern grundsätzlich untersagt, Vorteile im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung bei der EZB anzunehmen. Diese Regel ist besonders relevant, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Privatwirtschaft, beaufsichtigten Banken oder aktuellen bzw. potenziellen Dienstleistern in Kontakt stehen. Diese Beschränkung gilt für jedwede Vorteile und somit auch für Geschenke und Einladungen.

Hochrangige Funktionsträger sind ferner verpflichtet, die Grundsätze der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu wahren und Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Annahme von Vorteilen zu vermeiden. Aufgrund ihrer herausragenden Rolle und Funktion ist es ihnen jedoch gestattet, bestimmte Einladungen und Geschenke von geringem Wert anzunehmen.

Tätigkeiten außerhalb der EZB

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen eine Genehmigung einholen, wenn sie einer Tätigkeit außerhalb der EZB nachgehen wollen, die beruflicher Natur ist oder über das hinausgeht, was allgemein als Freizeitaktivität gilt. Damit soll sichergestellt werden, dass die betreffende Tätigkeit nicht zu einem Interessenkonflikt führt.

Hochrangige Funktionsträger müssen jedes Jahr in ihren Interessenerklärungen über alle Tätigkeiten Auskunft geben, die sie in ihrer offiziellen Funktion oder als Privatperson ausgeübt haben.

Nach dem Ausscheiden aus der EZB

Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit der EZB gilt für hochrangige Funktionsträger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Umständen eine Cooling-off-Periode. Das bedeutet, dass je nach ihrer Funktion bei der EZB von ihnen verlangt werden kann, eine Zeit lang zu pausieren, ehe sie eine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber antreten. Durch diese Maßnahme soll ein unmittelbarer Wechsel von der EZB in die Privatwirtschaft verhindert werden. Diese Beschränkung gilt insbesondere für Führungskräfte sowie für die Belegschaft der EZB-Bankenaufsicht. Diese Personengruppen unterliegen bisweilen einer Cooling-off-Periode von bis zu zwei Jahren.

Neben dieser Maßnahme sind hochrangige Funktionsträger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit bei der EZB an die berufliche Geheimhaltungspflicht gebunden. Sie dürfen also keine nicht öffentlichen Informationen preisgeben, von denen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Kenntnis erlangt haben. Hochrangige Funktionsträger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen für eine bestimmte Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst der EZB weiterhin Maßnahmen, mit denen überwacht wird, ob sie die Bestimmungen in Bezug auf ihre privaten Finanzgeschäfte einhalten.

Beschaffungsverfahren

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bei Beschaffungsverfahren spezifische Regeln und Bestimmungen einhalten. So müssen Objektivität, Neutralität, Transparenz und Fairness gewahrt werden. Von ihnen wird ferner erwartet, dass sie Interessenkonflikte vermeiden und melden. Zu diesem Zweck müssen die an Beschaffungsverfahren beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schriftlich bestätigen, dass sie die Regeln im Zusammenhang mit Interessenkonflikten verstanden haben und keine derartigen Konflikte mit potenziellen Bietern bestehen.

Personaleinstellungen

Im Zuge unseres Einstellungsverfahrens wird u. a. geprüft, ob Interessenskonflikte bestehen, etwa aufgrund früherer Beschäftigungsverhältnisse der Bewerberin/des Bewerbers oder aufgrund von Beziehungen zu Beschäftigten der EZB.

Interaktion mit Dritten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie hochrangige Funktionsträger sind verpflichtet, im Hinblick darauf, mit wem sie sich wann treffen und was sie sagen, Vorsicht und Transparenz walten zu lassen. Von hochrangigen Funktionsträgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie bei Vortragsaktivitäten und der Teilnahme an Sitzungen die Grundprinzipien und die jeweilige Hausordnung einhalten.

Im Sinne einer transparenten Informationspolitik und der Erfüllung unserer Rechenschaftspflicht veröffentlichen wir regelmäßig die Terminkalender der Mitglieder des EZB-Rats, der EZB-Direktoriumsmitglieder und der Mitglieder des Aufsichtsgremiums der EZB.

Die Terminkalender der übrigen Mitglieder des EZB-Rats und des Aufsichtsgremiums sind auf den Websites der jeweiligen nationalen Zentralbanken oder nationalen Aufsichtsbehörden abrufbar.

Private Finanzgeschäfte

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie hochrangigen Funktionsträgern ist es ausdrücklich untersagt, ihnen zugängliche Insiderinformationen für private Finanzgeschäfte zu nutzen. Sie dürfen solche Geschäfte auch nicht empfehlen oder von ihnen abraten. Die EZB hat strenge und detaillierte Regeln für private Finanzgeschäfte festgelegt. Diese Regeln enthalten Leitlinien bezüglich der Bekanntgabe von Kontodaten sowie der Meldung und Genehmigung von Finanzgeschäften. Die Einhaltung dieser Regeln wird streng überwacht.

Für die privaten Finanzgeschäfte hochrangiger Funktionsträger gelten strengere Auflagen. Folglich können hochrangige Funktionsträger in weniger Vermögenswertarten investieren. Diese Regeln schreiben außerdem eine Mindesthaltedauer von einem Jahr für alle Vermögenswerte sowie zusätzliche Tranzparenzanforderungen für Finanzgeschäfte vor.

Ethiknetzwerk multilateraler Organisationen

Die EZB ist Mitglied des Ethiknetzwerks multilateraler Organisationen (Ethics Network of Multilateral Organizations – ENMO). So wollen wir im Hinblick auf Entwicklungen in den Bereichen Ethik und gute Governance auf dem neuesten Stand bleiben.

Mehr zu ENMO

Einbindung von Ethik auf allen Ebenen

Die Einhaltung der Ethik-Regeln liegt in der Verantwortung aller hochrangigen Funktionsträger und aller Beschäftigten der EZB. Die Regeln müssen durch gut funktionierende Überwachungs- und Meldemechanismen bzw. ‑verfahren unterstützt werden, damit sie angemessen und einheitlich umgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang müssen hochrangige Funktionsträger folgende Dokumente ausfüllen:

  • Erklärungen über die Einhaltung des Verhaltenskodex;
  • Interessenerklärungen (einschließlich Informationen über frühere berufliche Tätigkeiten, private Aktivitäten und finanzielle Interessen);
  • Ab 2024 gibt es zudem einen neuen Anhang zu den Interessenerklärungen; dort sind alle privaten Finanzgeschäfte des letzten Kalenderjahrs aufzuführen.

Erklärungen der EZB und der Bankenaufsicht:

Zur weiteren Stärkung der Ethik-Regeln wurde der Whistleblowing-Rahmen verbessert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Verstöße nun anonym melden.

Die beiden folgenden Einrichtungen tragen entscheidend dazu bei, dass die Ethik-Regeln eingehalten werden:

Ethikausschuss

Ein eigens dafür eingerichteter Ethikausschuss berät die hochrangigen Funktionsträger der EZB und bietet ihnen Orientierungshilfe. Zudem sorgt er dafür, dass die Ethik-Regeln angemessen und einheitlich umgesetzt werden.

Der Ausschuss besteht aus drei externen Mitgliedern. Dabei handelt es sich um Personen, die ein hohes Ansehen genießen und an deren Unabhängigkeit kein Zweifel besteht. Außerdem sind die Mitglieder mit den Zielen, Aufgaben und der Governance der EZB, des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), des Eurosystems und der europäischen Bankenaufsicht vertraut. Erkki Liikanen ist der Vorsitzende des Ausschusses, die beiden anderen Mitglieder sind Virginia Canter und Pervenche Berès.

Stabsstelle Compliance und Governance

Die Stabsstelle Compliance und Governance berät die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bietet ihnen Orientierungshilfe. Ferner schärft sie das Bewusstsein für Ethik-Fragen und überwacht die Einhaltung des Ethik-Rahmens.

Um die Ethik-Kultur der EZB zu wahren und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein besseres Verständnis der Ethik-Regeln zu vermitteln, führt die Stabsstelle regelmäßig Schulungen durch. Dies trägt dazu bei, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Verantwortung im Hinblick auf verstehen und verinnerlichen und entsprechend denken, reagieren und entscheiden.

Was bedeutet Ethik für das Eurosystem und die europäische Bankenaufsicht?

In den letzten Jahren sind Ethik-Regeln und Fragen der guten Governance stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt, insbesondere nach der Einrichtung der europäischen Bankenaufsicht. Um die entsprechenden Reputationsrisiken hinreichend zu verringern, beschloss der EZB-Rat, diesem gestiegenen Bewusstsein und der stärkeren Kontrolle seitens der Öffentlichkeit entsprechend eine angemessene und gemeinsame Ethik-Kultur einzuführen. Auf diese Weise soll die Integrität der EZB, des ESZB, des Eurosystems und der europäischen Bankenaufsicht gewährleistet werden.

Der EZB-Rat hat daher bestimmte Ethik-Standards für alle Zentralbanken des Eurosystems und die europäische Bankenaufsicht festgelegt. Diese Regeln beziehen sich insbesondere auf die Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung von Insiderinformationen, den Umgang mit Interessenkonflikten und die Annahme von Geschenken und Einladungen.

Das Ethics and Compliance Committee besteht aus führenden Compliance- und Ethik-Beauftragten des Eurosystems und der europäischen Bankenaufsicht. Es trägt dazu bei, die Ethik- und Compliance-Standards weiter zu verbessern und zu harmonisieren. Dabei greift es auf Erfahrungen aus der Praxis zurück.

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