Der EZB-Rat
Der EZB-Rat ist das oberste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank. Er besteht aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten des Euroraums.
EZB-Rat
(16. Oktober 2024)
Aufgaben
- Erlassen der Leitlinien und Beschlüsse, die notwendig sind, damit die der EZB und dem Eurosystem übertragenen Aufgaben erfüllt werden können
- Festlegung der Geldpolitik des Euroraums (dies beinhaltet die Annahme von Beschlüssen über geldpolitische Ziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Eurosystem sowie die Formulierung von Leitlinien zur Umsetzung dieser Beschlüsse)
- Im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der EZB im Bereich der Bankenaufsicht: Erlassen von Beschlüssen zum allgemeinen Rahmen für Aufsichtsbeschlüsse und Erlassen der vom Aufsichtsgremium vorgeschlagenen vollständigen Beschlussentwürfe nach dem Verfahren der impliziten Zustimmung
Sitzungen und Beschlussfassung
Der EZB-Rat tagt in der Regel zweimal pro Monat. Er beurteilt die wirtschaftliche und monetäre Entwicklung und fasst alle sechs Wochen seine geldpolitischen Beschlüsse. Bei den anderen Sitzungen werden vorwiegend Themen erörtert, die sich aus den übrigen Aufgaben und Verantwortungsbereichen der EZB und des Eurosystems ergeben. Damit die Trennung der geldpolitischen und übrigen Aufgaben von den Aufsichtspflichten der EZB sichergestellt ist, finden jeweils gesonderte Sitzungen des EZB-Rats statt.
Die geldpolitischen Beschlüsse werden alle sechs Wochen im Rahmen einer Pressekonferenz ausführlich erläutert. Die Leitung der Pressekonferenz hat der Präsident inne. Er wird hierbei vom Vizepräsidenten unterstützt.
Kalender der Sitzungen des EZB-Rats Hintergrundinformationen zu den geldpolitischen BeschlüssenDarüber hinaus veröffentlicht die EZB vor einer Sitzung des EZB-Rats zur Geldpolitik eine Zusammenfassung der vorangegangenen geldpolitischen Sitzung.
Erfahren Sie mehr zur Beschlussfassung im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.
Wie funktioniert die Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat?
Mit dem Beitritt Litauens zum Euroraum am 1. Januar 2015 wurde für die Stimmrechte der Präsidenten der nationalen Zentralbanken im EZB-Rat ein Rotationssystem eingeführt.
Unter den nachfolgenden Links finden sich Fragen und Antworten zur Funktionsweise des Systems und zu den Gründen, aus denen es eingeführt wurde, sowie der Rotationszeitplan.
Die Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat Überblick über den gesamten Rotationszeitplan