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PRESSEMITTEILUNG

ANHANG 1. Praktische Informationen zu den Änderungen des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems

1. August 2003

- Für den Übergang geltende Mindestreserve-Erfüllungsperiode und Zeitplan für die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen

Um die neue Definition der Mindestreserve-Erfüllungsperioden einzuführen, beginnt am 24. Januar 2004 eine für den Übergang geltende, verlängerte Mindestreserve-Erfüllungsperiode, die am 9. März 2004 endet. Die Berechnung des Mindestreservesolls für die für den Übergang geltende Erfüllungsperiode erfolgt für Kreditinstitute, die monatlich melden, auf Grundlage der Mindestreservebasis zum 31. Dezember 2003 und für Kreditinstitute, die vierteljährlich melden, auf Grundlage der Mindestreservebasis zum 30. September 2003. Die Mindestreservedaten für die für den Übergang geltende Mindestreserve-Erfüllungsperiode werden am 17. Februar 2004 eingefroren.

Die Zuteilung des letzten HRG mit einer Laufzeit von zwei Wochen erfolgt am 2. März 2004. Das erste HRG mit einer einwöchigen Laufzeit wird am 9. März 2004 zugeteilt. Diese zwei HRGs werden am selben Tag, d. h. am 17. März 2004, fällig und durch ein einziges HRG mit einer Laufzeit von einer Woche ersetzt.

Das längerfristige Refinanzierungsgeschäft (LRG) schließlich wird nicht mehr am ersten Mittwoch der Mindestreserve-Erfüllungsperiode zugeteilt. Stattdessen erfolgt die Zuteilung in der Regel am letzten Mittwoch vor dem Ende des Kalendermonats. Diese Maßnahme tritt während der für den Übergang geltenden Mindestreserve-Erfüllungsperiode in Kraft. In dieser Periode werden daher zwei LRGs zugeteilt: eines am 28. Januar 2004 und eines am 25. Februar 2004.

Der unverbindliche Kalender für die Tenderoperationen des Eurosystems im Jahr 2004 wird heute ebenfalls veröffentlicht.

- Mindestreserve-Erfüllungsperioden: Dauer, Anfangs- und Schlusstag und damit verbundene Mindestreservebasis

Am 10. März 2004 beginnt die erste Mindestreserve-Erfüllungsperiode, die gänzlich im Einklang mit dem geänderten Rahmen definiert wurde.

Bei Zugrundelegung der neuen Definition variiert die Dauer von Mindestreserve-Erfüllungsperioden etwas stärker als bei der derzeitigen Definition (28 bis 31 Tage). Im Jahr 2004 beträgt die Dauer der Mindestreserve-Erfüllungsperioden, mit Ausnahme der Übergangsperiode, zwischen 28 und 43 Tage (siehe Tabelle 1 in Abschnitt 2).

Auch beginnen die Mindestreserve-Erfüllungsperioden infolge der neuen Definition immer an einem TARGET-Geschäftstag und enden nur äußerst selten an einem TARGET-Feiertag.

Der Zeitabstand zwischen dem Termin, an dem die Mindestreservebasis berechnet wird, d. h. dem letzten Tag eines Monats, und dem Tag des Monats, an dem die betreffende Mindestreserve-Erfüllungsperiode beginnt, wird mindestens so groß sein wie im Moment: Für Kreditinstitute, die monatlich melden, beträgt er mehr als einen vollen Monat und für Kreditinstitute, die vierteljährlich melden, mehr als zwei Monate (siehe Tabelle 1 in Abschnitt 2).

- Begleitende rechtliche und technische Dokumentation

Derzeit erfolgt die Überarbeitung der begleitenden rechtlichen und technischen Dokumentation, die die geänderte Verordnung der Europäischen Zentralbank vom 1. Dezember 1998 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/1998/15) und das Dokument „Die einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems" (April 2002) sowie die Umsetzung dieser Regelungen in das nationale Recht der Länder des Euro-Währungsgebiets umfasst.

Die geänderte Verordnung der Europäischen Zentralbank vom 1. Dezember 1998 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/1998/15) soll im Dezember 2003 veröffentlicht werden. Die aktualisierte Fassung des Dokuments „Die einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems" wird voraussichtlich im Februar 2004 herausgegeben. Ihre Umsetzung in die innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Länder des Euro-Währungsgebiets soll im März 2004 in Kraft treten.

2. Unverbindlicher Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2004

Unter Berücksichtigung des Terminplans für die Sitzungen des EZB-Rats (siehe die EZB-Pressemitteilung vom 26. Juni 2003) und des unverbindlichen Kalenders für die Tenderoperationen des Eurosystems im Jahr 2004 gliedert sich der unverbindliche Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2004 wie folgt:

Tabelle 1: Unverbindlicher Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2004

Relevante Sitzung des EZB-Rats Beginn der Mindestreserve- Erfüllungs- periode Ende der Mindestreserve- Erfüllungs- periode Mindest- reservedaten für Kredit- institute, die monatlich melden Mindest- reservedaten für Kredit- institute, die vierteljährlich melden Dauer der Mindest- reserve- Erfüllungs- periode in Tagen
- 24. Januar 2004 9. März 2004 Dezember 2003 September 2003 46
4. März 2004 1 O.März 2004 6. April 2004 Januar 2004 Dezember 2003 28
I.April 2004 7. April 2004 11. Mai 2004 Februar 2004 Dezember 2003 35
6. Mai 2004 12. Mai 2004 8. Juni 2004 März 2004 Dezember 2003 28
3. Juni 2004 9. Juni 2004 6. Juli 2004 April 2004 März 2004 28
I.Juli 2004 7. Juli 2004 10. August 2004 Mai 2004 März 2004 35
5. August 2004 11. August 2004 7. September 2004 Juni 2004 März 2004 28
2. September 2004 8. September 2004 11. Oktober 2004 Juli 2004 Juni 2004 34
7. Oktober 2004 12. Oktober 2004 8. November 2004 August 2004 Juni 2004 28
4. November 2004 9. November 2004 7. Dezember 2004 September 2004 Juni 2004 29
2. Dezember 2004 8. Dezember 2004 19. Januar 2005 Oktober 2004 September 2004 43
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