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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

April 2025

22. April 2025

Externe Kommunikation

Jahresbericht 2024 der EZB

Am 11. April 2025 genehmigte der EZB-Rat den Jahresbericht 2024 der EZB. Der Bericht wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vorgelegt und am 28. April 2025 in 23 Amtssprachen der Europäischen Union auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Sicherheitenmanagementsystem des Eurosystems: aktueller Stand

Am 10. April 2025 nahm der EZB-Rat den aktuellen Stand des Projekts zum Sicherheitenmanagementsystem des Eurosystems (Eurosystem Collateral Management System – ECMS) zur Kenntnis. Der EZB-Rat wurde über den Projektstatus unterrichtet, da er im Oktober 2024 beschlossen hatte, den Start des ECMS-Projekts auf den 16. Juni 2025 zu verschieben, und regelmäßige Updates erbeten hatte. Dem aktuellen Update zufolge (Stichtag: 28. Februar 2025) schreitet das Projekt im Einklang mit dem Projektplan und dem für die Inbetriebnahme vorgesehenen Termin voran. Die Ergebnisse der in allen Funktionsbereichen durchgeführten Tests zeigten jedoch, dass noch ein paar Herausforderungen bestehen.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 in Bezug auf eine Verkürzung des Abwicklungszyklus in der Union

Am 31. März 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/7 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zur Abschaffung oder Verringerung der von Zahlungsdienstleistern erhobenen Gebühren

Am 31. März 2025 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2025/8.

Institutionelle Governance

Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der litauischen Zentralbank

Am 4. April 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2025/11 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Lietuvos bankas.

Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der lettischen Zentralbank

Am 4. April 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2025/12 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Latvijas Banka.

Statistik

Jährliche Aktualisierung der Liste der Berichtspflichtigen für Gruppendaten zu den Statistiken über Wertpapierbestände

Am 3. April 2025 genehmigte der EZB-Rat die aktualisierte Liste der Berichtspflichtigen für Gruppendaten zu den Statistiken über Wertpapierbestände. Die Liste wird seit 2016 mindestens einmal pro Jahr auf Grundlage der quantitativen und qualitativen Kriterien aktualisiert, die in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 (EZB/2012/24) festgelegt sind. Die von den Änderungen betroffenen Unternehmen wurden von der betreffenden nationalen Zentralbank innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Tag der Entscheidung des EZB-Rats gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Leitlinie EZB/2013/7 (neue Berichtspflichtige) und Artikel 2 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 (EZB/2012/24) (zu streichende Berichtspflichtige) benachrichtigt.

Qualitätsbericht 2024 über die vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen auf nationaler Ebene und auf Ebene des Euroraums

Am 17. April 2025 billigte der EZB-Rat die im Qualitätsbericht 2024 enthaltene Einschätzung bezüglich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen auf nationaler Ebene und auf Ebene des Euroraums und genehmigte die Veröffentlichung des Berichts. In dem alle zwei Jahre erscheinenden Bericht wird die Qualität von statistischen Daten für den Euroraum anhand der folgenden Kriterien analysiert: a) Stichhaltigkeit der Methode, b) Aktualität, c) Verlässlichkeit und Stabilität, d) interne Konsistenz und e) externe Konsistenz/Kohärenz mit anderen vergleichbaren Statistikbereichen. Der Bericht wird zu gegebener Zeit auf der Website der EZB veröffentlicht.

EZB-Bankenaufsicht

Einhaltung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) durch die EZB: Leitlinien zu internen Strategien, Verfahren und Kontrollen, die die Umsetzung restriktiver Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten sicherstellen

Am 11. April 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA zu informieren, dass die EZB beabsichtigt, die EBA-Leitlinien zu internen Strategien, Verfahren und Kontrollen, die die Umsetzung restriktiver Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten sicherstellen (EBA/GL/2024/14 und EBA/GL/2024/15), für die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute zum 30. Dezember 2025 einzuhalten.

In den Leitlinien werden gemeinsame EU-Standards für die Governance-Regelungen sowie die Strategien, Verfahren und Kontrollen festgelegt, über die Finanzinstitute verfügen sollten, damit sie die Regelungen für restriktive Maßnahmen einhalten können. Die gemeinsamen Standards sollen eine Vereinheitlichung bewirken, da sich die Erwartungen der zuständigen Behörden an die Finanzinstitute im Hinblick auf die Einhaltung der restriktiven Maßnahmen erheblich unterscheiden, auch wenn diese Maßnahmen auf EU-Ebene festgelegt werden.

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Europäische Zentralbank

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