Regeln über die künftige Beschaffung von Euro-Banknoten
Am 21. Oktober 2004 wurde die Leitlinie EZB/2004/18 der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 16. September 2004 über die Beschaffung von Euro-Banknoten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
In der Leitlinie wird ein einheitliches Ausschreibungsverfahren des Eurosystems für die Produktion von Euro-Banknoten festgelegt, das mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettwerb zur Förderung des effizienten Einsatzes von Ressourcen im Einklang steht. Dieses einheitliche Verfahren findet nach Ablauf einer Übergangszeit Anwendung, die es den NZBen und Druckereien ermöglicht, hinreichende Vorbereitungen zu treffen. Der genaue Zeitpunkt des Beginns der Übergangszeit wird vom EZB-Rat festgelegt und hängt davon ab, dass eine ausreichende Anzahl von NZBen zustimmt, am einheitlichen Ausschreibungsverfahren des Eurosystems teilzunehmen.
Im einheitlichen Ausschreibungsverfahren des Eurosystems wird anerkannt, dass die Ausgabe von Euro-Banknoten eine öffentliche, dem Eurosystem ausdrücklich übertragene Aufgabe ist. Euro-Banknoten sind äußerst sensible und innovative Produkte. Aus diesem Grund ist das einheitliche Ausschreibungsverfahren des Eurosystems in einer Weise ausgestaltet, die sicherstellt, dass die Produktion von Euro-Banknoten vollkommen sicher, kontrolliert und vertraulich erfolgt, um eine zuverlässige, hochwertige und nachhaltige Belieferung mit Euro-Banknoten zu gewährleisten.
Darüber hinaus wurde das einheitliche Ausschreibungsverfahren des Eurosystems im Einklang mit europäischem Wettbewerbsrecht entwickelt. Das einheitliche Ausschreibungsverfahren des Eurosystems gewährleistet insbesondere die Gleichbehandlung aller Druckereien, die an diesem Verfahren teilnehmen möchten, sowie Transparenz und Effizienz. Es trägt ferner dem Grundsatz der Dezentralisierung Rechnung.
Das einheitliche Ausschreibungsverfahren des Eurosystems besteht aus einheitlichen Ausschreibungsregeln und –verfahren, die auf die Gesamtmenge der vom Eurosystem benötigten Banknoten Anwendung finden. Die NZBen, die über eigene Druckereien verfügen, oder die NZBen, die öffentliche Druckereien beauftragen, können beschließen, nicht am einheitlichen Ausschreibungsverfahren des Eurosystems teilzunehmen. Sie werden die ihnen zugeteilten Euro-Banknoten dann weiterhin in den genannten Druckereien herstellen.
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