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Häufig gestellte Fragen zum digitalen Euro (D€)

Stand: 2. Dezember 2024

Zweck und Vorteile des digitalen Euro

Einführung und Funktionalität

Fortschritte und Interessenträger

Auswirkungen und Überlegungen

Frage 1: Warum braucht Europa den digitalen Euro?

Die Digitalisierung verändert unser Zahlungsverhalten. Der Anteil der Barzahlungen geht zurück, und der Trend in Richtung Onlineshopping und digitale Zahlungen beschleunigt sich weiter. Der digitale Euro (D€) wäre eine elektronische Form von Bargeld für die digitalisierte Welt. Mit ihm könnte man neben Banknoten und Münzen auch eine digitale Form von Zentralbankgeld nutzen.

Der digitale Euro wäre eine Neuerung, die uns den Alltag erleichtern würde. Er würde überall im gesamten Euroraum als digitales Zahlungsmittel akzeptiert werden, und man könnte ihn in Geschäften, online oder für Zahlungen zwischen Privatpersonen verwenden. Genau wie Bargeld wäre er risikofrei, weithin verfügbar und nutzerfreundlich. Die Nutzung seiner grundlegenden Funktionen wäre kostenlos.

Außerdem würde der digitale Euro die strategische Autonomie und die Währungshoheit des Euroraums stärken, indem er das europäische Zahlungsverkehrssystem insgesamt effizienter macht, Innovationen fördert und das System widerstandsfähiger gegenüber potenziellen Cyberangriffen oder technischen Störungen wie Stromausfällen macht.

Weitere Informationen finden Sie hier: Warum brauchen wir einen digitalen Euro?

Frage 2: Wie könnte der digitale Euro zur strategischen Autonomie Europas beitragen?

Der digitale Euro wäre eine gesamteuropäische Zahlungslösung unter europäischer Führung für den gesamten Euroraum.

Aktuell sind digitale Zahlungen im Euroraum immer noch fragmentiert. Sie sind je nach Land und Anwendungsfall unterschiedlich. Die derzeit in Europa verfügbaren digitalen Zahlungslösungen sind vor allem auf nationale Märkte und spezifische Einsatzmöglichkeiten ausgerichtet. Um in allen Ländern Europas bezahlen zu können, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Dienste einer Handvoll nichteuropäischer Anbieter zurückgreifen, die gegenwärtig bei den meisten dieser Transaktionen marktbeherrschend sind.

Der digitale Euro könnte also dazu beitragen, die Abhängigkeit Europas von nichteuropäischen privaten Zahlungsdienstleistern zu verringern, und würde deren marktbeherrschender Stellung entgegenwirken.

Somit würde der digitale Euro die europäische Zahlungsverkehrslandschaft wettbewerbsfähiger und innovativer machen. Er würde nämlich eine Plattform bieten, über die Zahlungsdienstleister ihre eigenen europaweiten Lösungen leichter anbieten könnten.

Mit einem erfolgreichen digitalen Euro könnte Europa auf internationaler Ebene eine Vorreiterrolle im digitalen Finanzwesen und bei digitalen Zentralbankwährungen übernehmen.

Frage 3: Was hätte die Bevölkerung vom digitalen Euro?

Der digitale Euro wäre eine Zahlungslösung für jede Gelegenheit. Er könnte jederzeit und überall im Euroraum verwendet werden. Er wäre ein allgemein akzeptiertes digitales Zahlungsmittel, das in Geschäften, online oder zwischen Privatpersonen kostenlos verwendet werden könnte. Die Menschen hätten mit ihm die Möglichkeit, auch für digitale Zahlungen ein von einer Zentralbank ausgegebenes Zahlungsmittel zu verwenden. Dieses würde ihnen sowohl online als auch offline zur Verfügung stehen.

Der digitale Euro wäre so gestaltet, dass er mehr Privatsphäre bieten würde als andere digitale Zahlungsmethoden dies üblicherweise tun. Das Eurosystem könnte Personen nicht anhand ihrer Zahlungen identifizieren. Außerdem wären persönliche Transaktionsdetails von Offline-Zahlungen in digitalen Euro nur den Personen bekannt, die an der jeweiligen Transaktion beteiligt sind.

Der digitale Euro wäre sicher und einfach in der Handhabung. Er würde die finanzielle Inklusion im digitalen Bereich fördern, da niemand von seiner Nutzung ausgeschlossen wäre. Er würde den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen ebenso gerecht werden wie den Bedürfnissen derjenigen, die kein Bankkonto haben oder sich nicht so gut mit der digitalen Welt oder finanziellen Themen auskennen.

Um sicherzustellen, dass der digitale Euro überall im Euroraum nutzbar und zugänglich ist, sieht der Entwurf für einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vor, dass der Handel verpflichtet ist, digitale Euro anzunehmen, und die beaufsichtigten Intermediäre ihn ihren Kundinnen und Kunden bereitstellen müssen.

Frage 4: Würde der digitale Euro das Bargeld ersetzen?

Nein. Er würde das Bargeld ergänzen, aber nicht ersetzen. Wenn es neben dem Bargeld einen digitalen Euro geben würde, könnte die steigende Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach schnellen und sicheren elektronischen Zahlungsmitteln erfüllt werden. Bargeld würde im Euroraum weiterhin zur Verfügung stehen, ebenso wie die anderen privaten elektronischen Zahlungsmittel, die derzeit verwendet werden.

Frage 5: Welche Vorteile hätte der digitale Euro für den Handel?

Der digitale Euro wäre eine wahrhaft gesamteuropäische Zahlungslösung, die überall im Euroraum akzeptiert werden würde. Für den Handel wäre er eine einfachere und kostengünstigere Alternative zur derzeitigen fragmentierten Zahlungslandschaft. Er würde die Verhandlungsposition des Handels gegenüber den Anbietern von Zahlungslösungen stärken und ihn dadurch finanziell entlasten.

Der digitale Euro könnte zu einem höheren Umsatz für den Handel beitragen. Dies gilt insbesondere für den Onlinehandel, denn Kundinnen und Kunden entscheiden sich wahrscheinlich häufiger für einen Kauf, wenn sie mit dem Zahlungsinstrument vertraut sind. Darüber hinaus würde der digitale Euro dem Handel Zahlungseingänge in Echtzeit und ohne zusätzliche Kosten ermöglichen.

Frage 6: Welche Vorteile hätte der digitale Euro für Intermediäre?

Beaufsichtigte Intermediäre, z. B. Banken, würden bei der Bereitstellung des digitalen Euro eine zentrale Funktion wahrnehmen. Bei Themen rund um den digitalen Euro wären sie die wichtigste Anlaufstelle für Privatpersonen, den Handel und Unternehmen und würden sämtliche Endnutzerdienstleistungen erbringen.

Außerdem könnte der digitale Euro Intermediären zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten eröffnen.

Mit dem digitalen Euro könnte der Aktionsradius der Intermediäre auf den ganzen Euroraum ausgeweitet werden. Die meisten privaten Innovationen sind hingegen auf bestimmte inländische Märkte ausgerichtet. Für Intermediäre könnte der digitale Euro daher als Plattform dienen, um ihren Kundenstamm zu erweitern und im Rahmen ihres Angebots Mehrwertdienste zu entwickeln (z. B. bedingte Zahlungen oder Treueprogramme). Dies würde Innovationen und den Wettbewerb an den digitalen Zahlungsmärkten im gesamten Euroraum fördern.

Darüber hinaus bietet der digitale Euro Intermediären mit den Ausgleichszahlungen, die derzeit im Entwurf für einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vorgesehen sind, ähnliche wirtschaftliche Anreize wie andere digitale Zahlungsmittel.

Frage 7: Wie würde der digitale Euro funktionieren?

Mit dem digitalen Euro könnten sichere Echtzeitzahlungen getätigt werden – im Geschäft, online oder zwischen Privatpersonen. Dabei wäre es egal, in welchem Land des Euroraums sich die Beteiligten befinden oder bei welchem Zahlungsdienstleister sie ihr Konto haben. Die EZB prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten der praktischen Umsetzung.

Als Erstes müsste bei einer Bank oder einer Poststelle eine Wallet, also eine elektronische Geldbörse für D€, eingerichtet werden.

Anschließend kann die Wallet über ein verknüpftes Referenzkonto oder durch Einzahlung von Bargeld aufgefüllt werden. Danach kann mit den digitalen Euro in der Wallet bezahlt werden.

Geldeingänge in digitalen Euro können bis zu einer bestimmten Obergrenze in der Wallet gehalten oder auf ein Bankkonto eingezahlt werden. Dies könnte wahlweise manuell oder automatisch erfolgen.

Zahlungen in digitalen Euro wären immer sicher und würden sofort durchgeführt werden – im Geschäft, online und zwischen Privatpersonen.

Der digitale Euro würde sowohl Online- als auch Offline-Funktionen bieten. Man könnte ihn also auch dann nutzen, wenn die Internetverbindung schlecht ist oder überhaupt nicht funktioniert. Persönliche Transaktionsdetails von Offline-Zahlungen in digitalen Euro wären zudem nur den Personen bekannt, die an der jeweiligen Transaktion beteiligt sind. Diese Informationen wären also in etwa so gut geschützt wie beim Bargeld.

Weitere Informationen finden Sie hier: Wie würde ein digitaler Euro funktionieren?.

Frage 8: Wer könnte den digitalen Euro verwenden?

Dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zufolge würde der digitale Euro Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen, die vorübergehend oder dauerhaft in einem Mitgliedstaat des Euroraums ansässig bzw. niedergelassen sind.

Auch Personen, die sich privat oder beruflich im Euroraum aufhalten oder früher einmal in einem Land des Euroraums gewohnt haben bzw. dort niedergelassen waren, könnten Zugang zum digitalen Euro erhalten.

Der Zugang könnte auch für außerhalb des Euroraums ansässige oder niedergelassene Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Stellen möglich sein. Voraussetzung hierfür wäre, dass sie ein D€-Konto bei einem Zahlungsdienstleister eröffnen, der in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Drittland niedergelassen bzw. tätig ist, und dass die EU und die Drittländer zuvor entsprechende Verträge abgeschlossen und/oder die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaaten und der Drittländer zuvor entsprechende Vereinbarungen getroffen haben.

Frage 9: Wie gut wäre die Privatsphäre beim digitalen Euro geschützt?

Der Schutz der Privatsphäre ist eines der wichtigsten Gestaltungsmerkmale des digitalen Euro.

Er ist so konzipiert, dass er offline so funktioniert, dass er den Nutzerinnen und Nutzern ähnlich viel Privatsphäre bietet wie heute Bargeld. Dies gilt sowohl für die Übertragung von Geld an andere Privatpersonen als auch für Bezahlvorgänge in Geschäften. Bei Offline-Zahlungen wären die persönlichen Transaktionsdetails nur den Personen bekannt, die an der jeweiligen Transaktion beteiligt sind.

Bei Online-Zahlungen in D€ würde der Schutz der Privatsphäre dadurch gewährleistet, dass das Eurosystem, das den digitalen Euro und die Zahlungsinfrastruktur bereitstellt, keine direkte Verbindung zwischen Transaktionen und bestimmten Personen herstellen könnte.

Weitere Informationen zum Thema digitaler Euro und Datenschutz.

Frage 10: Wie würde die EZB sicherstellen, dass der digitale Euro inklusiv ist?

Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut, wie heute unsere Banknoten und Münzen – bloß in digitaler Form.

Die grundlegenden Funktionen des digitalen Euro könnten über eine mobile App oder eine physische Karte von allen kostenlos genutzt werden. Der digitale Euro würde bei eingeschränkter Internetverbindung auch offline funktionieren.

Nach dem Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission sind Kreditinstitute, die den digitalen Euro bereitstellen, verpflichtet, auf Wunsch ihrer Kundinnen und Kunden grundlegende D€-Zahlungsdienste kostenlos anzubieten.

Um sicherzustellen, dass alle – auch Menschen mit Behinderungen, funktionalen Einschränkungen oder begrenzten digitalen Kenntnissen und ältere Menschen – mit dem digitalen Euro zurechtkommen, werden in jedem Land des Euroraums öffentliche Stellen wie Postämter benannt. Diese Einrichtungen würden Menschen, die von digitaler finanzieller Ausgrenzung bedroht sind, kostenlose Unterstützung und einen kostenlosen Zugang zu D€-Dienstleistungen bieten, z. B. direkte Unterstützung an Ort und Stelle und gezielte Hilfe bei der Eröffnung eines Kontos für digitale Euro und der Nutzung aller damit verbundenen grundlegenden Zahlungsdienste. Der kostenlose Zugang zu den grundlegenden D€-Zahlungsdiensten wäre auch für Menschen ohne Bankkonto verfügbar.

Besonderes Augenmerk wird überdies auf die Einbeziehung schutzbedürftiger Gruppen gelegt werden. Hierzu zählen Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende oder Personen, die internationalen Schutz genießen.

Der digitale Euro würde so gestaltet werden, dass den Bedürfnissen aller Rechnung getragen und niemand von seiner Nutzung ausgeschlossen wird.

Frage 11: Wie würde die EZB sicherstellen, dass Zahlungen in digitalen Euro überall im Euroraum gleich funktionieren?

Für die Bereitstellung des digitalen Euro wären beaufsichtigte Intermediäre (wie Banken im Euroraum) zuständig. Um sicherzustellen, dass das System für den digitalen Euro im gesamten Euroraum einheitlich umgesetzt wird, entwickelt das Eurosystem derzeit ein Regelwerk für den digitalen Euro. Letzteres besteht aus einheitlichen Regeln, Standards und Verfahren für die Standardisierung von D€-Zahlungen, was eine europaweite Reichweite gewährleistet.

Frage 12: Wäre der digitale Euro eine alternative Währung innerhalb des Eurosystems?

Nein. Der digitale Euro wäre eine weitere Möglichkeit, in Europa mit dem Euro, unserer gemeinsamen Währung, zu bezahlen. Er könnte 1:1 in Banknoten umgetauscht werden. Der digitale Euro wäre die Antwort auf die zunehmende Präferenz der Menschen und Unternehmen für digitale Zahlungsmittel.

Frage 13: Wie würden Echtzeitzahlungen und der digitale Euro zusammenhängen?

Bislang gibt es in Geschäften nur selten die Möglichkeit, in Echtzeit zu bezahlen. Folglich geht das Geld auch nicht sofort beim Handel ein. Mit dem digitalen Euro würde sich das ändern – alle D€-Zahlungen würden in Echtzeit erfolgen.

Auf der Grundlage der einheitlichen Regeln, Standards und Verfahren, die für den digitalen Euro entwickelt und – sofern genehmigt – eingeführt werden, könnten Lösungen für Echtzeitzahlungen weiterentwickelt werden, damit alle Länder des Euroraums einbezogen werden können. Dadurch würde die Abhängigkeit von nichteuropäischen Privatunternehmen verringert werden, die derzeit den Zahlungsverkehr dominieren.

Frage 14: Würde der digitale Euro auf einer Distributed-Ledger-Technologie (z. B. Blockchain) basieren?

Das Eurosystem testet bei der Entwicklung des digitalen Euro derzeit verschiedene – zentralisierte und dezentralisierte – Technologien, darunter auch die Distributed-Ledger-Technologie. Eine Entscheidung dazu ist aber noch nicht gefallen.

Frage 15: Wie ist der aktuelle Stand des Projekts zum digitalen Euro?

Nach einer zweijährigen Untersuchungsphase beschloss der EZB-Rat, die Vorbereitungsphase einzuleiten. Diese hat am 1. November 2023 begonnen.

In der Vorbereitungsphase wird der digitale Euro im Einklang mit den in der Untersuchungsphase festgelegten Gestaltungsmerkmalen und technischen Anforderungen weiterentwickelt und getestet.

Hierfür führt das Eurosystem umfassende Analysen, Untersuchungen, Tests und Befragungen der Beteiligten durch, um sicherzustellen, dass der digitale Euro höchste Maßstäbe in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit erfüllt.

Die zwei Jahre dauernde Vorbereitungsphase läuft Ende 2025 aus. Dann wird der EZB-Rat entscheiden, ob die nächste Vorbereitungsphase eingeleitet wird. Wenn ja, müssen deren Umfang und Dauer festgelegt werden.

Der EZB-Rat wird erst über die Ausgabe des digitalen Euro entscheiden, wenn die einschlägigen Rechtsakte angenommen worden sind.

Frage 16: Wer ist am Projekt zum digitalen Euro beteiligt?

Das Eurosystem – also die EZB und die nationalen Zentralbanken des Euroraums – müssen dafür sorgen, dass der digitale Euro den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Aus diesem Grund tauscht sich das Eurosystem regelmäßig mit verschiedenen Gruppen aus. Dazu zählen politische Entscheidungsträger, Gesetzgeber, Marktakteure, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie die Menschen, die den digitalen Euro letztlich nutzen würden.

Dieser Austausch findet in unterschiedlichen Gremien statt. Eines davon ist das Euro Retail Payments Board, ein von der EZB geleitetes Forum, in dem wichtige Akteure des Zahlungsmarkts vertreten sind. Ein anderes ist die Rulebook Development Group. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Zentralbanken des Eurosystems und der europäischen Märkte für den Massenzahlungsverkehr zusammen (siehe Frage 20).

Die EZB steht zudem im regelmäßigen Austausch mit

  • privaten Unternehmen, die auf Basis ihrer Markt- und Fachkenntnisse Feedback zu den technischen Aspekten des digitalen Euro geben;
  • europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft, deren Meinungen im Rahmen von Seminaren eingeholt werden, um einen offenen Dialog zu fördern;
  • potenziellen Endnutzern, deren Bedürfnisse und Präferenzen wir mittels Umfragen, Interviews und Fokusgruppen in Erfahrung bringen.

Die EZB nimmt regelmäßig an den Sitzungen der Euro-Gruppe teil, also den Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder des Euroraums. Zudem informiert sie das Europäische Parlament regelmäßig über den aktuellen Stand des Projekts zum digitalen Euro.

In der Vergangenheit wurde Feedback auch im Rahmen der Market Advisory Group eingeholt. In dieser äußerten sich Fachleute während der Untersuchungsphase beratend zur Gestaltung und Bereitstellung des digitalen Euro.

Weitere Informationen zur Projektgovernance und Einbindung von Interessengruppen.

Frage 17: Wie sind die europäischen Gesetzgeber in den Prozess eingebunden?

Am 28. Juni 2023 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für einen Legislativvorschlag zur potenziellen Einführung eines digitalen Euro vorgelegt. Mit dem Rechtsakt soll sichergestellt werden, dass ein etwaiger künftiger digitaler Euro Privatpersonen und Unternehmen eine zusätzliche Möglichkeit bietet, überall im Euroraum digital mit einer allgemein akzeptierten, kostengünstigen, sicheren und widerstandsfähigen Form von Zentralbankgeld zu bezahlen.

Die beiden Prozesse – Gesetzgebung und Gestaltung eines digitalen Euro – werden parallel ablaufen, damit das Eurosystem sofort mit der Ausgabe des digitalen Euro beginnen kann, wenn der gesetzliche Rahmen angenommen wurde und somit ein Beschluss erforderlich ist.

Ergibt sich aus den Gesetzgebungsberatungen Änderungsbedarf, so wird das Eurosystem dies bei der Gestaltung des digitalen Euro berücksichtigen. Außerdem steht die EZB während des Gesetzgebungsverfahrens bereit, um bei Bedarf zu unterstützen und fachlich zu beraten.

Der EZB-Rat wird erst nach dem Erlass des Rechtsakts über die Ausgabe eines digitalen Euro entscheiden.

Frage 18: Wie wird das Regelwerk für den digitalen Euro ausgearbeitet?

Das Eurosystem hat die sogenannte Rulebook Development Group eingerichtet, die das Regelwerk für den digitalen Euro (Digital Euro Rulebook) ausarbeiten soll. In das Regelwerk wird der Input diverser Beteiligter einfließen.

Diese Gruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Zentralbanken des Eurosystems und der europäischen Märkte für den Massenzahlungsverkehr (darunter Verbraucher, Einzelhändler und Verbände von Intermediären). Arbeitsgrundlage sind die Gestaltungsoptionen für den digitalen Euro, die der EZB-Rat bereits genehmigt hat.

Innerhalb der „Rulebook Development Group“ wurden spezielle Workstreams eingerichtet. Diese arbeiten an Teilen des Regelwerks, die besonderes Fachwissen erfordern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zum Regelwerk für den digitalen Euro.

Frage 19: Wäre der digitale Euro programmierbares Geld?

Der digitale Euro wäre unter keinen Umständen programmierbares Geld.

Als programmierbares Geld wird eine digitale Form von Geld bezeichnet, die wie ein Gutschein für einen im Voraus festgelegten Zweck verwendet wird. Sie ist mit Einschränkungen versehen, wo, wann oder bei wem sie verwendet werden kann.

Wie auch in dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission für den digitalen Euro vorgesehen, wäre der digitale Euro kein programmierbares Geld. Er könnte aber für automatische Zahlungen verwendet werden, falls die Nutzerinnen und Nutzer diese Funktion nutzen möchten. So könnten sie beispielsweise eine automatische monatliche Zahlung einrichten, um digitale Euro unmittelbar an Familienmitglieder oder Freunde zu überweisen.

Frage 20: Müsste man für die Nutzung des digitalen Euro bezahlen?

Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut. Daher wären seine grundlegenden Funktionen für Privatpersonen kostenlos.

Banken und Zahlungsdienstleister könnten ihren Kundinnen und Kunden zusätzliche kostenpflichtige Services in digitalen Euro anbieten. Durch diese zusätzlichen Services wäre er dann noch attraktiver für die Nutzerinnen und Nutzer, denn so könnte man etwa im Restaurant die Rechnung mit Freunden teilen oder wiederkehrende Zahlungen begleichen.

Frage 21: Würden Intermediäre einen Ausgleich für die Bereitstellung des digitalen Euro bekommen?

Vorbehaltlich der endgültigen Rechtsakte schlägt das Eurosystem ein Ausgleichsmodell vor, das faire wirtschaftliche Anreize für Zahlungsdienstleister wie Banken schaffen würde, um die operationellen Kosten der Bereitstellung des digitalen Euro zu decken.

Wie derzeit bei anderen Zahlungssystemen üblich, könnten Zahlungsdienstleister, die den digitalen Euro bereitstellen, dem Handel die damit verbundenen Dienstleistungen in Rechnung stellen. Wie von der Europäischen Kommission in ihrem Legislativvorschlag für den digitalen Euro vorgesehen, würde die Preisgestaltung durch den Handel und Zahlungsdienstleister einer Obergrenze unterliegen.

Wie bei der Herstellung und Ausgabe von Banknoten würde das Eurosystem die Kosten für die Einrichtung eines Systems und einer Infrastruktur für den digitalen Euro tragen. Darüber hinaus würde das Eurosystem die zusätzlichen Investitionskosten für Intermediäre möglichst gering halten, indem so weit wie möglich bestehende Infrastrukturen genutzt werden.

Frage 22: Würde der digitale Euro durch die Disintermediation von Banken eine Bedrohung für die Finanzstabilität darstellen?

Unser Finanzsystem – in dessen Mittelpunkt das Bankensystem steht – funktioniert gut, und das Eurosystem will die zentrale Rolle der Banken bei der effizienten Kreditvergabe an die Realwirtschaft beibehalten.

Damit der digitale Euro möglichst wenige Risiken für das Finanzsystem birgt, hat die EZB die folgenden Gestaltungsaspekte beschlossen:

  • Der Betrag, den Nutzerinnen und Nutzer in ihrer D€-Wallet halten könnten, würde begrenzt. Dadurch wäre sichergestellt, dass der digitale Euro – ähnlich wie Bargeld – ein sicherer Wertspeicher ist, wodurch die Stabilität unseres Finanzsystems gewahrt wird und es selbst in Krisenzeiten nicht zu Abflüssen von Bankeinlagen kommt.
  • Die Verknüpfung ihrer D€-Wallet mit einem Bankkonto würde es den Menschen ermöglichen, Zahlungen über den maximal haltbaren Betrag hinaus vorzunehmen und etwaige Fehlbeträge sofort zu decken, ohne ihre D€-Wallet gleich auffüllen zu müssen (vorausgesetzt, auf dem verknüpften Konto befindet sich genügend Geld).

Wie bei Bargeld würden auch Bestände an digitalen Euro nicht verzinst werden.

Frage 23: Wären Zahlungen in Europa nach der Einführung des digitalen Euro anfälliger für Cyberangriffe?

Wie andere digitale Infrastrukturen könnte auch der digitale Euro zum Ziel von Cyberangriffen werden. Zur Minderung dieses Risikos würden bei der Gestaltung des digitalen Euro modernste Technologien zum Einsatz kommen, um ein zukunftssicheres Umfeld zu schaffen, das gegenüber solchen Angriffen widerstandsfähig ist.

Frage 24: Was unterscheidet den digitalen Euro von Stablecoins und Krypto-Assets?

Der digitale Euro wäre Zentralbankgeld. Hinter ihm würde eine Zentralbank stehen, und er wäre so gestaltet, dass er den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Daher wäre er risikofrei. Überdies würden Privatsphäre und Datenschutz gewahrt. Die Aufgabe von Zentralbanken ist es, die Kaufkraft des Geldes zu erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um physisches oder digitales Geld handelt.

Die Stabilität und die Zuverlässigkeit von Stablecoins hängen letzten Endes von folgenden Faktoren ab: von wem sie ausgegeben werden, wie glaubwürdig zugesichert wird, dass der Wert des Geldes im Zeitverlauf erhalten bleibt, und inwieweit diese Zusicherung durchsetzbar ist. Private Emittenten können personenbezogene Daten auch für kommerzielle Zwecke nutzen.

Bei Krypto-Assets gibt es keine Instanz, die haftbar gemacht werden kann, Ansprüche können also nicht geltend gemacht werden.

Frage 25: Wie viel würde das Projekt zum digitalen Euro das Eurosystem kosten?

Investitionen in den digitalen Euro sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass unsere Währung und unser Zahlungsverkehrssektor auch im digitalen Zeitalter ihren Zweck erfüllen können.

Die Kosten des digitalen Euro hängen von seiner endgültigen Gestaltung sowie von den Komponenten und damit verbundenen Diensten ab, die entwickelt werden müssten. Einige dieser Komponenten, z. B. die Zahlungsabwicklung, würden intern innerhalb des Eurosystems entwickelt werden. Für andere, etwa die Offline-Service-Komponente, haben wir Anfang 2024 eine Ausschreibung veröffentlicht, um Rahmenvereinbarungen mit externen Anbietern zu schließen.

Das Eurosystem würde die Kosten für die Einrichtung des Systems und der Infrastruktur für den digitalen Euro tragen, so wie heute bei den Euro-Banknoten. Wie bei den Banknoten wird erwartet, dass diese Kosten durch die generierte Seigniorage[1]mehr als ausgeglichen werden. Dies würde aber letztlich davon abhängen, wie viele digitale Euro die Nutzerinnen und Nutzer tatsächlich halten. Die EZB ist entschlossen, die Kosten niedrig zu halten, indem weitestgehend bestehende Infrastrukturen genutzt werden. Der digitale Euro soll Privatpersonen und dem Handel einen Mehrwert bringen.

Entsprechend seiner Eigenschaft als öffentliches Gut wären die grundlegenden Funktionen des D€ für die Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos und für den europäischen Handel kosteneffizient. Das Eurosystem würde keine Gebühren für D€-Transaktionen erheben oder davon profitieren.

  1. Bei der Banknoten-Seigniorage handelt es sich um die Einkünfte der EZB aus der Ausgabe von Banknoten. Die EZB weist die Seigniorage in ihrer Bilanz aus. Sie ist die Differenz zwischen den Zinserträgen aus Wertpapieren, die im Austausch gegen ausgegebene Banknoten erworben wurden, und den Kosten für den Druck und die Verteilung der Banknoten.