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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Dezember 2024

13. Dezember 2024

Marktoperationen

Änderungen bei der Veröffentlichung von Daten zu den geldpolitischen Portfolios im Rahmen des PEPP

Am 5. Dezember 2024 billigte der EZB-Rat die Änderungen bei der Veröffentlichung von Daten zu den geldpolitischen Portfolios im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP). Mit der Einstellung der Wiederanlage im Rahmen des PEPP zum Jahresende 2024 wird das Eurosystem erstmals seit 2014 keine Anleihen im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) oder des PEPP erwerben. Die geplanten Änderungen sorgen dafür, dass das Maß an Transparenz der veröffentlichten Daten auch in Zukunft angemessen ist. Insbesondere wird die Aufschlüsselung der Ankäufe am Primär- und Sekundärmarkt für die Programme zum Ankauf von Wertpapieren des privaten Sektors im Rahmen des PEPP künftig nicht mehr veröffentlicht, um die Verfahren an die jüngsten Änderungen bei der Veröffentlichung für die Programme zum Ankauf von Wertpapieren des privaten Sektors im Rahmen des APP anzupassen. Darüber hinaus werden die Daten im Rahmen des PEPP einmal im Monat (anstatt einmal alle zwei Monate) veröffentlicht, damit sie den äquivalenten Datenreihen des APP entsprechen. Zudem werden seit Beginn des Programms historische monatliche Daten der Datenserie veröffentlicht. Die Veröffentlichungen zum PEPP und APP werden weiter auf die Veröffentlichung von vergangenheitsbezogenen und zukunftsgerichteten Daten zu Tilgungsdaten im Rahmen des PEPP abgestimmt. Alle Änderungen sind in den aktualisierten häufig gestellten Fragen zum PEPP auf der Website der EZB abrufbar und werden ab dem 8. Januar 2025 umgesetzt.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Akzeptanzpflicht für Barzahlungen

Am 6. Dezember 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/39 auf Ersuchen des niederländischen Finanzministers.

Institutionelle Governance

Mitglieder des EZB-Prüfungsausschusses

Am 11. Dezember 2024 ernannte der EZB-Rat Herrn Olli Rehn, den Präsidenten der Suomen Pankki – Finlands Bank, für eine Amtszeit von drei Jahren (bis Ende 2027) zum Mitglied des Prüfungsausschusses. Rehn wird die Nachfolge von Yannis Stournaras antreten, den Präsidenten der Bank of Greece, dessen Mandat im Prüfungsausschuss ausgelaufen ist.

Statistik

Aktualisierter Zeitplan für die Harmonisierung des statistischen Meldewesens von Banken

Am 4. Dezember 2024 gab die EZB in einer Pressemitteilung den aktualisierten Zeitplan für den integrierten Berichtsrahmen (Integrated Reporting Framework – IReF) bekannt. Dadurch soll das statistische Meldewesen der Banken im Euroraum harmonisiert, der Meldeaufwand verringert und die Qualität der Daten verbessert werden, die den politischen Entscheidungsträgern und Analysten zur Verfügung stehen. Der Beginn der IReF-Berichterstattung ist für das vierte Quartal 2029 vorgesehen. Ein ausführlicher Umsetzungsplan soll Ende 2025 veröffentlicht werden.

Banknoten und Münzen

Ergebnisse der 2024 durchgeführten Studie zum Zahlungsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher

Am 5. Dezember 2024 nahm der EZB-Rat Kenntnis von der 2024 durchgeführten Studie zum Zahlungsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher im Euroraum (Study on the payment attitudes of consumers in the euro area – SPACE) und billigte ihre Veröffentlichung auf der Website der EZB. Diese dritte SPACE-Studie basiert auf einer von der EZB durchgeführten Umfrage im Zeitraum von September 2023 bis Juni 2024 in 18 der 20 Länder des Euroraums. Die Umfragedaten wurden durch harmonisierte Daten aus nationalen Umfragen zum Zahlungsverhalten ergänzt, die von der Deutschen Bundesbank und der De Nederlandsche Bank zusammen mit der Dutch Payment Association durchgeführt wurden. Die Studie soll zusammen mit einer entsprechenden Pressemitteilung am 19. Dezember 2024 veröffentlicht werden. Die erste SPACE-Studie wurde 2020 veröffentlicht.

EZB-Bankenaufsicht

Ergebnisse der Prüfung der Aktiva-Qualität bei J.P. Morgan SE

Am 21. November 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den vom Aufsichtsgremium gebilligten Meldebogen, der die endgültigen Ergebnisse der Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review – AQR) der J.P. Morgan SE enthält. Die Prüfung erfolgte durch die EZB, nachdem die Bank als bedeutendes Institut eingestuft worden war. Der Meldebogen und eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Aufsichtsprioritäten des SSM für die Jahre 2025-2027

Am 29. November 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Aufsichtsprioritäten des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) für die Jahre 2025 bis 2027 zu veröffentlichen. In dem Dokument sind die Einzelheiten zur Strategie des SSM für die nächsten drei Jahre festgelegt. Die Prioritäten werden am 17. Dezember 2024 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

Veröffentlichung der SREP-Methodik

Am 2. Dezember 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die überarbeitete aufsichtliche Methodik des Aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP), die überarbeitete Methodik für Kreditrisiken, Marktrisiken und die interne Governance und das Risikomanagement sowie die neue Methodik für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (Interest Rate Risk in the Banking Book – IRRBB) und das Kreditspreadrisiko im Anlagebuch (Credit Spread Risk in the Banking Book – CSRBB) sowie für das operationelle Risiko und das mit Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verbundene Risiko auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist für den 17. Dezember 2024 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht vorgesehen.

Bericht zur Aufsicht über weniger bedeutende Institute 2024

Am 11. Dezember 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Bericht zur Aufsicht über weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs) im Jahr 2024 zu veröffentlichen. Der Bericht untersucht die strukturellen Merkmale des LSI-Sektors, seine wichtigsten Entwicklungen und wesentliche Aufsichtstätigkeiten und ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

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