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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB berichtet über Fortschritte bei der Einführung des Euro

26. Juni 2024

  • Alle zwei Jahre erscheinender Bericht bewertet Fortschritte bei der Euro-Einführung in Bulgarien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden
  • Inflationsraten oberhalb des Referenzwerts werden als wesentliches wirtschaftliches Hindernis in untersuchten mittel- und osteuropäischen Ländern betrachtet
  • Innerstaatliche Rechtsvorschriften erfüllen in fünf der sechs untersuchten Länder nicht vollständig die rechtlichen Anforderungen für die Euro-Einführung
  • Konjunktur dürfte sich 2024 beleben, geopolitische Unsicherheiten trüben Aussichten aber ein

Die nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben seit 2022 begrenzte Fortschritte bei der wirtschaftlichen Konvergenz mit dem Euroraum gemacht. Das geht aus dem Konvergenzbericht 2024 der Europäischen Zentralbank (EZB) hervor. Grund hierfür ist vor allem das schwierige wirtschaftliche Umfeld.

In den vergangenen zwei Jahren haben die untersuchten Länder unter den Folgen der Invasion Russlands in die Ukraine gelitten: Die Wirtschaftstätigkeit schwächte sich deutlich ab und die Inflation stieg sprunghaft an. Am stärksten betroffen waren Länder, die in der Vergangenheit eine höhere Abhängigkeit von russischen Energielieferungen sowie engere Handelsbeziehungen zu Russland aufwiesen. Mit Blick auf die Zukunft dürfte sich die Konjunktur in allen untersuchten Ländern beleben. Geopolitische Spannungen und Risiken trüben die wirtschaftlichen Aussichten jedoch ein.

Was das Preisstabilitätskriterium betrifft, so lagen die durchschnittlichen Inflationsraten in fünf der untersuchten Länder – in Bulgarien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen und Rumänien – deutlich über dem Referenzwert von 3,3 %. In Schweden lag die Inflationsrate leicht darüber (siehe Abbildung 1). Der Referenzwert basiert auf den Inflationsraten der drei Mitgliedstaaten, die in den letzten zwölf Monaten das beste Ergebnis erzielt haben, d. h. Dänemark (1,1 %), Belgien (1,9 %) und die Niederlande (2,5 %), wobei zum Durchschnitt der Inflationsraten dieser Länder 1 ½ Prozentpunkte hinzuaddiert werden. Ein Ausreißer (Finnland) wurde bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

Abbildung 1

HVPI-Inflation

(durchschnittliche Veränderung gegen Vorjahr in %)

Quelle: Eurostat.

Abbildung 2

Finanzierungssaldo des Staates

(in % des BIP)

Quelle: Eurostat.

Das Haushaltsdefizit 2023 hat sich in vier der untersuchten Länder gegenüber dem Niveau von 2021 verringert. Dazu trugen die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie sowie das Auslaufen finanzpolitischer Stützungsmaßnahmen bei. Dieses bessere Ergebnis wurde jedoch durch die wirtschaftlichen Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine teilweise geschmälert. Dazu zählten unter anderem eine schwächere Wirtschaftstätigkeit and finanzpolitische Maßnahmen, die aufgrund von hohen Energiepreisen ergriffen wurden. 2023 überschritt das Haushaltsdefizit in der Tschechischen Republik, in Ungarn, Polen und Rumänien den Referenzwert von 3 % des BIP (siehe Abbildung 2). Die gesamtstaatliche Schuldenquote lag 2023 in allen untersuchten Ländern außer Ungarn unter dem Referenzwert von 60 %. 2024 und 2025 dürften die Haushaltssalden in Ungarn, Polen und Rumänien abermals über dem Referenzwert liegen.

Rumänien befindet sich nach wie vor in einem Defizitverfahren, das 2020 eingeleitet worden war. Am 19. Juni 2024 stellte die Europäische Kommission fest, dass Rumänien keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat, um sein übermäßiges Defizit zurückzuführen. Die Kommission kam unlängst außerdem zu dem Schluss, dass das Defizitkriterium gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt in Ungarn und Polen nicht erfüllt wurde. Die Kommission wird dem EU-Rat vorschlagen, gegen diese Länder ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten.

Was das Wechselkurskriterium betrifft, so nimmt nur der bulgarische Lew am Wechselkursmechanismus (WKM II) teil. Bulgarien trat dem WKM II im Juli 2020 mit seinem bestehenden Currency Board im Rahmen einer einseitigen Bindung bei. Diese Vereinbarung über die Teilnahme am WKM II beruhte auf einer Reihe politischer Zusagen der bulgarischen Behörden. Bulgarien arbeitet derzeit an der Erfüllung dieser politischen Zusagen, unter anderem durch die Stärkung seines Rahmens zur Geldwäschebekämpfung.

Was die Konvergenz der langfristigen Zinssätze betrifft, so lagen diese in drei der sechs untersuchten Länder (in Polen, Rumänien und Ungarn) über dem Referenzwert von 4,8 %.

Die Stärke öffentlicher Institutionen und der Wirtschaftsordnung spielt für die Dauerhaftigkeit der Konvergenz im Laufe der Zeit eine wichtige Rolle. Mit Ausnahme Schwedens deuten die von internationalen Organisationen veröffentlichten Indikatoren darauf hin, dass die Qualität der Institutionen und des Steuerungsrahmens in den untersuchten Ländern nach wie vor schwächer ist als in anderen EU-Ländern.

Was die Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit den Verträgen sowie der Satzung des ESZB und der EZB anbelangt, so erfüllen fünf der sechs untersuchten Länder die Anforderungen für die Einführung des Euro nicht in vollem Umfang. Mit Blick auf die Rechtsvorschriften in Bulgarien kommt der Bericht zu dem Schluss, dass die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Landes mit dem EG-Vertrag und der ESZB-Satzung vereinbar sind. Dies gilt vorbehaltlich der Bedingungen und Auslegungen, die in der jeweiligen Länderprüfung dargelegt sind.

Kontakt für Medienanfragen: Eszter Miltényi-Torstensson (Tel. +49 171 769 5305).

Anmerkung:

  • Konvergenzbericht der Europäischen Kommission
  • Der Konvergenzbericht der EZB befasst sich alle zwei Jahre oder auf Antrag eines bestimmten Landes mit der wirtschaftlichen und rechtlichen Konvergenz der nicht dem Euroraum angehörenden EU-Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt. Die EZB prüft in diesem Bericht das Maß an dauerhafter wirtschaftlicher Konvergenz mit dem Euroraum. Sie prüft ferner, ob die innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit dem Rechtsrahmen der EU vereinbar sind und ob die rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die jeweiligen nationalen Zentralbanken erfüllt werden. Aufgrund einer Nichtbeteiligungsklausel ist Dänemark nicht Gegenstand der Prüfung, es sei denn, das Land stellt einen entsprechenden Antrag.
  • Redaktionsschluss für die in diesem Konvergenzbericht enthaltenen Statistiken war der 19. Juni 2024. Der Referenzzeitraum für die Kriterien Preisstabilität und langfristige Zinssätze erstreckt sich von Juni 2023 bis Mai 2024. Für das Wechselkurskriterium erstreckt sich der Referenzzeitraum vom 20. Juni 2022 bis zum 19. Juni 2024. Historische Daten zur Lage der öffentlichen Finanzen erstrecken sich auf den Zeitraum bis 2023. Prognosen basieren auf der Frühjahrsprognose 2024 der Europäischen Kommission und den jüngsten Konvergenzprogrammen der jeweiligen Mitgliedstaaten sowie anderen Informationen, die für eine in die Zukunft gerichtete Prüfung der Dauerhaftigkeit der Konvergenz wichtig sind.
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