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Bilanz der EZB

Jahresfehlbetrag der EZB

Die Bilanz der EZB verringerte sich 2024 um 32,6 Mrd. €. Grund dafür war vorwiegend der Rückgang des Bestands der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere, da die Wiederanlage von Tilgungsbeträgen der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bei Fälligkeit zum Juli 2023 eingestellt wurde und die Tilgungsbeträge im Rahmen des PEPP in der zweiten Jahreshälfte 2024 nur teilweise wiederangelegt wurden.

Auch dieser Fehlbetrag war auf die erheblichen Zinsaufwendungen für TARGET-Nettoverbindlichkeiten zurückzuführen. Er ist vergleichbar mit dem Fehlbetrag von 7 886 Mio. € vor der Auflösung von Risikorückstellungen im Jahr 2023. Da die Rückstellung für finanzielle Risiken 2023 vollständig aufgelöst wurde, wodurch sich der Fehlbetrag für jenes Jahr auf 1 266 Mio. € verringerte, konnten 2024 keine Fehlbeträge durch diese Rückstellung ausgeglichen werden.

Der Fehlbetrag im Jahr 2024 wird, wie der Fehlbetrag des Vorjahres, in der Bilanz der EZB verbleiben und soll mit künftigen Überschüssen verrechnet werden.

Bilanz der EZB

Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) der EZB

(in Mrd. €)

(in Mio. €)

1 Managementbericht

1.1 Zweck des EZB-Managementberichts

Der Managementbericht ist ein integraler Bestandteil des erweiterten Jahresabschlusses der EZB und soll den Lesern Hintergrundinformationen zum Jahresabschluss liefern.[1],,[2] Die Aktivitäten und Geschäfte der EZB sind auf ihre Ziele ausgerichtet. Daher ist auch die Finanz- und Ertragslage der EZB im Kontext ihrer geldpolitischen Maßnahmen zu sehen.

Zu diesem Zweck erläutert der Managementbericht die Hauptaufgaben und -aktivitäten der EZB sowie deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss. Darüber hinaus enthält er eine Analyse der wichtigsten Entwicklungen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresverlauf sowie Informationen zum Nettoeigenkapital der EZB. Der Bericht erläutert außerdem das Risikoumfeld, in dem die EZB tätig ist. Er liefert Informationen zu den spezifischen Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist, sowie zu den Risikomanagementrichtlinien, die zur Risikominderung angewandt werden.

1.2 Hauptaufgaben und -aktivitäten

Die EZB ist Teil des Eurosystems, das sich aus der EZB und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zusammensetzt, deren Währung der Euro ist.[3] Das vorrangige Ziel des Eurosystems besteht in der Gewährleistung von Preisstabilität. Die EZB erfüllt ihre Aufgaben so, wie dies im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union[4] und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung)[5] festgelegt ist (siehe Schaubild 1). Die Aktivitäten der EZB dienen der Erfüllung ihres Mandats und nicht der Absicht, Gewinne zu erwirtschaften.

Schaubild 1

Die Hauptaufgaben der EZB

Das Prinzip der dezentralen Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem spiegelt sich darin wider, dass die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems im Jahresabschluss der EZB und in den jeweiligen Jahresabschlüssen der NZBen des Euroraums erfasst werden. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die wichtigsten von der EZB in Erfüllung ihres Mandats ausgeführten Geschäfte und wahrgenommenen Funktionen und erläutert die jeweiligen Auswirkungen auf den EZB-Jahresabschluss.

Tabelle 1

Die wichtigsten Aktivitäten der EZB und deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss

Umsetzung der Geldpolitik

Forderungen und Verbindlichkeiten aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Der geldpolitische Handlungsrahmen des Eurosystems besteht aus einer Reihe von geldpolitischen Instrumenten. Das Eurosystem führt regelmäßig reguläre, d. h. nicht strukturelle, liquiditätszuführende Offenmarktgeschäfte durch, stellt ständige Fazilitäten bereit und verlangt von Kreditinstituten, Mindestreserven zu halten.[6]

Diese geldpolitischen Instrumente werden dezentral von den NZBen eingesetzt und sind in deren Jahresabschlüssen unter „Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet“ und „Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ in der Bilanz erfasst. Folglich schlagen sie sich nicht im Jahresabschluss der EZB nieder.

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

Diese Wertpapiere wurden von der EZB und den NZBen des Eurosystems erworben und in der Bilanz unter „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“ erfasst. Die gegenwärtig gehaltenen Schuldverschreibungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderung ausgewiesen.

Der Zinslauf und amortisierte Agio- oder Disagiobeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Zinserträge“ (bei einem positiven Saldo) bzw. „Zinsaufwendungen“ (bei einem negativen Saldo) erfasst.

Gegebenenfalls realisierte Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen“ erfasst.

Wertpapierleihe

Das Eurosystem stellt zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere für Wertpapierleihgeschäfte zur Verfügung.[7] Für die EZB werden diese Geschäfte über Spezialinstitute abgewickelt. Sie werden in der Bilanz unter „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ und „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ erfasst, wenn Sicherheiten in Form von Bargeld gestellt und diese Barsicherheiten noch nicht angelegt wurden. Andernfalls werden die betreffenden Wertpapierleihgeschäfte in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst.

Zinsabgrenzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB als „Zinserträge“ oder „Zinsaufwendungen“ ausgewiesen.

Bereitstellung von Liquidität in Fremdwährung

Die EZB agiert als Intermediär zwischen Zentralbanken außerhalb des Euroraums und den NZBen des Euroraums. Dabei setzt sie Swap-Geschäfte ein, mit denen Geschäftspartnern des Eurosystems eine kurzfristige Refinanzierung in Fremdwährung ermöglicht werden soll.[8]

Diese Geschäfte werden in der Bilanz unter „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ und „Forderungen im Zusammenhang mit TARGET (netto)“ / „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)“ sowie in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst.

Zinsabgrenzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB als „Zinserträge“ oder „Zinsaufwendungen“ ausgewiesen.

Bereitstellung von Liquidität in Euro an Zentralbanken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Das Eurosystem kann Zentralbanken außerhalb des Euroraums Liquidität in Euro bereitstellen. Dies erfolgt mittels Swap- und Repo-Geschäften gegen notenbankfähige Sicherheiten.[9]

Swap-Geschäfte werden in der Bilanz der EZB unter „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ und „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ oder unter „Forderungen im Zusammenhang mit TARGET (netto)“ / „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)“ sowie in Nebenbüchern (außerbilanziell) verbucht.

Zinsabgrenzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB als „Zinserträge“ oder „Zinsaufwendungen“ ausgewiesen.

Durchführung von Devisengeschäften und Verwaltung der Währungsreserven

Devisengeschäfte und Verwaltung der Währungsreserven

Die Währungsreserven der EZB werden in der Bilanz in erster Linie unter „Gold und Goldforderungen“, „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ und „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige des Euro-Währungsgebiets“ ausgewiesen. Jegliche damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten werden hingegen unter „Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ und „Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ ausgewiesen. Devisengeschäfte werden bis zum Datum der Abwicklung außerbilanziell erfasst.

Der Zinslauf und amortisierte Agio- und Disagiobeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Zinserträge“ oder „Zinsaufwendungen“ erfasst.

Nicht realisierte Preis- und Wechselkursverluste, die über den bisher ausgewiesenen nicht realisierten Gewinnen für dieselben Positionen liegen, sowie realisierte Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Währungsreserven werden ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen“ und „Realisierte Gewinne (Verluste) aus Finanzoperationen“ ausgewiesen. Nicht realisierte Gewinne werden in der Bilanz unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ erfasst.

Förderung des reibungslosen Funktionierens von Zahlungsverkehrssystemen

Zahlungsverkehrs-systeme (TARGET)

Aus TARGET resultierende Intra-Eurosystem-Salden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB werden in der Bilanz der EZB zusammengefasst als saldierte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten unter „Forderungen im Zusammenhang mit TARGET (netto)“ oder „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)“ ausgewiesen.[10] Intra-ESZB-Salden von NZBen außerhalb des Euroraums gegenüber der EZB, die sich aus ihrer Teilnahme an TARGET ergeben, werden in der Bilanz unter „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ erfasst. Salden von Nebensystemen, die über die TARGET-EZB-Komponente an TARGET angeschlossen sind, werden in der Bilanz unter „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ bzw. „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ erfasst, je nachdem, ob die betreibende Stelle, ihren Sitz innerhalb oder außerhalb des Euroraums hat.[11] Zinsabgrenzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Zinserträge“ oder „Zinsaufwendungen“ ausgewiesen.

Beitrag zur Sicherheit und Solidität des Bankensystems und zur Stabilität des Finanzsystems

Bankenaufsicht – der Einheitliche Aufsichts-mechanismus

Die jährlichen Aufwendungen der EZB im Zusammenhang mit ihren Aufsichtsaufgaben werden über jährliche Aufsichtsgebühren gedeckt, die von den beaufsichtigten Unternehmen erhoben werden. Die Aufsichtsgebühren werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Nettoerträge/(-aufwendungen) aus Gebühren und Provisionen“ erfasst.

Darüber hinaus ist die EZB berechtigt, Verwaltungssanktionen gegen beaufsichtigte Unternehmen zu verhängen, die gegen das geltende EU-Bankenrecht über Aufsichtsanforderungen (einschließlich Aufsichtsbeschlüsse der EZB) verstoßen. Die damit verbundenen Erträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Nettoerträge/(-aufwendungen) aus Gebühren und Provisionen“ erfasst.

Sonstiges

Banknotenumlauf

Auf die EZB entfällt ein Anteil von 8 % am Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs. Dieser Anteil ist durch Forderungen an die NZBen gedeckt, die in der Bilanz unter „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen und zu dem Satz verzinst werden, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet. Die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Zinserträge“ ausgewiesen.

Kosten im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Transport von Euro-Banknoten zur Belieferung der NZBen mit druckfrischen Geldscheinen sowie zwischen den NZBen zum Ausgleich von Engpässen durch Überschussbestände werden zentral von der EZB getragen. Diese Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Aufwendungen für Banknoten“ ausgewiesen.

Eigenmittelportfolio

Das Eigenmittelportfolio der EZB wird in der Bilanz in erster Linie unter „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen.

Der Zinslauf und amortisierte Agio- und Disagiobeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Zinserträge“ und „Zinsaufwendungen“ erfasst.

Nicht realisierte Kursverluste, die über den bisher ausgewiesenen nicht realisierten Kursgewinnen für dieselben Positionen liegen, sowie realisierte Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren werden ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Abschreibungen auf Finanzanlagen und ‑positionen“ und „Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen“ erfasst. Nicht realisierte Kursgewinne werden in der Bilanz unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ erfasst.

1.3 Finanzielle Entwicklungen

1.3.1 Bilanz

Die Bilanz der EZB hat sich zwischen 2020 und 2022 ausgeweitet. Dies ist in erster Linie auf Outright-Wertpapierankäufe der EZB im Zusammenhang mit der Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem zurückzuführen (siehe Abbildung 1). Die Hauptgründe für die erhebliche Ausweitung in den Jahren 2020 und 2021 waren die Nettoankäufe von Wertpapieren im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) und die Einführung des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) im März 2020.[12] Die Nettoankäufe von Wertpapieren im Rahmen des PEPP und des APP wurden ab Ende März 2022 bzw. 1. Juli 2022 eingestellt, was zu einer moderaten Ausweitung der Bilanz der EZB im Jahr 2022 führte. Im Jahr 2023 begann sich die Bilanz der EZB zu verringern. Dies war vor allem auf den allmählichen Rückgang der APP-Bestände aufgrund der nur teilweisen Wiederanlage der Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit zwischen März und Juni 2023 und der vollständigen Einstellung solcher Wiederanlagen ab Juli 2023 zurückzuführen.

32,6 Mrd. €
Rückgang der Bilanz der EZB

Im Jahr 2024 ging die Bilanz der EZB um 32,6 Mrd. € auf 640,6 Mrd. € weiter zurück. Dies war vor allem auf Tilgungen von im Rahmen des APP und des PEPP gehaltenen Wertpapieren zurückzuführen. Diese Tilgungen hatten einen Rückgang des Bestands der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere zur Folge. Gleichzeitig führte der Barausgleich dieser Transaktionen über TARGET-Konten zu einem entsprechenden Rückgang der Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten. Dieser Rückgang wurde teilweise durch den Anstieg des Euro-Gegenwerts der Währungsreserven der EZB ausgeglichen.

Abbildung 1

Die wichtigsten Positionen der EZB-Bilanz

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Für die Erstellung des erweiterten Jahresabschlusses der EZB setzt sich das Nettoeigenkapital der EZB aus folgenden Bestandteilen zusammen: ihrem eingezahlten Kapital, allen Beträgen, die in der Rückstellung für finanzielle Risiken und im allgemeinen Reservefonds gehalten werden, den Ausgleichsposten aus Neubewertung (außer Ausgleichsposten aus Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses), etwaigen akkumulierten Verlusten aus den Vorjahren und einem etwaigen Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
Informationen zu den Anpassungen der Zahlen für 2023 sind unter „Änderungen der Darstellung im Jahresabschluss“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ des Jahresabschlusses der EZB zu finden.

59 %
Anteil der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere an den Gesamtaktiva

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Euro-Wertpapiere machten Ende 2024 59 % der Gesamtaktiva der EZB aus. Unter dieser Bilanzposition weist die EZB Wertpapiere aus, die sie im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme – SMP), des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (Third Covered Bond Purchase Programme – CBPP3), des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities (Asset-Backed Securities Purchase Programme – ABSPP), des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme – PSPP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) erworben hat. Die im Rahmen dieser Programme erworbenen Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.

48,6 Mrd. €
Rückgang des Bestands der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere

Auf der Grundlage der einschlägigen Beschlüsse des EZB-Rats legt das Eurosystem seit Juli 2023 die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bei Fälligkeit nicht wieder an. Das Eurosystem legte die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere in der ersten Jahreshälfte 2024 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich und in der zweiten Jahreshälfte teilweise wieder an. Dadurch reduzierte sich das PEPP-Portfolio auf Ebene des Eurosystems in diesem Zeitraum im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. €. Ende 2024 wurde die Wiederanlage der Tilgungsbeträge im Rahmen des PEPP eingestellt. Diese Beschlüsse führten dazu, dass das Portfolio der EZB an zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren um 48,6 Mrd. € auf 376,8 Mrd. € zurückging (siehe Abbildung 2). Das APP verringerte sich um 41,6 Mrd. € auf 220,1 Mrd. €, wobei sich die Bestände des PSPP, des ABSPP und des CBPP3 im Rahmen des APP um 32,2 Mrd. €, 6,3 Mrd. € bzw. 3,1 Mrd. € reduzierten. Das PEPP-Portfolio verringerte sich um 6,8 Mrd. € auf 156,3 Mrd. €.

Abbildung 2

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Ende 2024 wiesen die von der EZB im Rahmen des APP und des PEPP gehaltenen Wertpapiere eine diversifizierte Laufzeitstruktur auf (siehe Abbildung 3).[13]

Abbildung 3

Laufzeitstruktur der im APP und im PEPP enthaltenen Wertpapiere

Quelle: EZB.
Anmerkung: Bei Asset-Backed Securities basiert die Laufzeitstruktur auf der gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit der Wertpapiere und nicht auf dem rechtlichen Fälligkeitsdatum.

Im Jahr 2024 stieg der Euro-Gegenwert der Währungsreserven der EZB um 15,4 Mrd. € auf insgesamt 103,1 Mrd. €. Sie bestehen aus Gold, Sonderziehungsrechten und Devisen (US-Dollar, japanische Yen und chinesische Renminbi).

10,5 Mrd. €
Anstieg des Werts der Goldbestände der EZB aufgrund des Anstiegs des Goldpreises in Euro

Der Euro-Gegenwert der Goldbestände der EZB nahm 2024 um 10,5 Mrd. € zu und lag somit bei 40,9 Mrd. € (siehe Abbildung 4), was einem Anstieg des Goldpreises in Euro zuzuschreiben war. Diese Zunahme führte auch zu einem entsprechenden Anstieg des Ausgleichspostens aus Neubewertung für Gold der EZB (siehe Abschnitt 1.3.2 „Nettoeigenkapital“).

Abbildung 4

Goldbestand und Goldpreis

(linke Skala: in Mrd. €; rechte Skala: € pro Feinunze Gold)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Der „Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold“ enthält nicht die Beiträge der Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die dem Euroraum nach dem 1. Januar 1999 beigetreten sind, zum kumulierten Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold der EZB zum Tag vor ihrem jeweiligen Beitritt zum Eurosystem.

4,7 Mrd. €
Anstieg der Fremdwährungsbestände der EZB

Die Fremdwährungsbestände der EZB in US-Dollar, japanischen Yen und chinesischen Renminbi stiegen in Euro um 4,7 Mrd. € auf 60,0 Mrd. € an (siehe Abbildung 5). Die Hauptgründe dafür waren die Aufwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro und die Wiederanlage der im Jahresverlauf überwiegend aus dem US-Dollar-Portfolio erzielten Einkünfte.[14] Die Aufwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro spiegelte sich auch in höheren Salden der Ausgleichsposten aus Neubewertung für Fremdwährung der EZB wider (siehe Abschnitt 1.3.2 „Nettoeigenkapital“).

Abbildung 5

Devisenbestände

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Zum Jahresende 2024 machten US-Dollar mit 83 % des Gesamtbestands den größten Anteil der Devisenbestände der EZB aus.

Die EZB legt ihre Fremdwährungsbestände anhand eines dreistufigen Ansatzes an. Zunächst wird von den Risikomanagern der EZB ein strategisches Benchmark-Portfolio entwickelt, das vom EZB-Rat zu genehmigen ist. Dann stellen die Portfoliomanager der EZB ein taktisches Benchmark-Portfolio zusammen, das der Genehmigung des Direktoriums unterliegt. Im letzten Schritt werden die Anlagegeschäfte täglich dezentral von den NZBen durchgeführt.

Die Fremdwährungsbestände der EZB werden hauptsächlich in Wertpapiere und Geldmarkteinlagen investiert oder auf Girokonten gehalten (siehe Abbildung 6). Die in diesem Portfolio enthaltenen Wertpapiere werden zum Marktpreis zum Jahresultimo bewertet.

Abbildung 6

Zusammensetzung der Devisenanlagen

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

64 %
Auf Fremdwährungen lautende Wertpapiere mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr

Die Fremdwährungsbestände ermöglichen es der EZB, gegebenenfalls Devisenmarktinterventionen zu finanzieren. Daher verfolgt die EZB bei der Verwaltung ihrer Fremdwährungsbestände drei Ziele, nämlich – in der Reihenfolge ihrer Priorität – Liquidität, Sicherheit und Rentabilität. Deshalb umfasst das Portfolio hauptsächlich Wertpapiere mit kurzen Laufzeiten (siehe Abbildung 7).

Abbildung 7

Laufzeitstruktur der in Fremdwährung denominierten Wertpapiere

Quelle: EZB.

Der Wert des Eigenmittelportfolios wuchs um 0,6 Mrd. € auf 22,7 Mrd. € (siehe Abbildung 8). Dies ist vor allem auf die Wiederanlage der erzielten Zinserträge aus diesem Portfolio zurückzuführen.

Das Portfolio enthält in erster Linie auf Euro lautende Wertpapiere, die zum Marktpreis am Jahresende bewertet werden. Im Jahr 2024 entfielen 78 % des Gesamtportfolios auf Staatsanleihen.

28 %
Anteil der nachhaltigen und verantwortungsbewussten Anlagen im Eigenmittelportfolio der EZB

Der Anteil grüner Anlagen im Eigenmittelportfolio stieg von 20 % Ende 2023 auf 28 % Ende 2024 weiter an. Die EZB beabsichtigt, diesen Anteil in den kommenden Jahren noch weiter auszubauen.[15] In den Jahren 2021 und 2022 wurden Ankäufe von grünen Anleihen an den Sekundärmarkten durch Anlagen in den in Euro denominierten Green-Bond-Investmentfonds für Zentralbanken ergänzt, der im Januar 2021 von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich aufgelegt wurde. Im Oktober 2024 begann die EZB, einen kleinen Anteil ihrer Eigenmittel in börsengehandelte Aktienfonds (ETFs) zu investieren, die sich an den auf das Pariser Klimaabkommen abgestimmten Benchmarks[16] orientieren. Diese Diversifizierung erhöht das Ertragspotenzial des Eigenmittelportfolios der EZB und stimmt ihre Investitionen weiter auf einen Dekarbonisierungspfad ab, der mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und des Europäischen Klimagesetzes in Einklang steht.[17]

Abbildung 8

Eigenmittelportfolio der EZB

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Das Eigenmittelportfolio der EZB besteht vorwiegend aus Anlagen ihres eingezahlten Kapitals sowie den für den allgemeinen Reservefonds und die Rückstellung für finanzielle Risiken zurückgestellten Beträgen. Durch die Portfolioerträge werden die nicht mit Aufsichtsaufgaben zusammenhängenden Betriebsaufwendungen der EZB mitfinanziert.[18] Das Portfolio wird in auf Euro lautende Vermögenswerte angelegt. Hierbei gelten die durch die Regelungen zur Risikokontrolle vorgegebenen Grenzen. Daraus ergibt sich im Vergleich zu den Währungsreserven eine stärker diversifizierte Laufzeitstruktur (siehe Abbildung 9).

Abbildung 9

Laufzeitstruktur der im Eigenmittelportfolio enthaltenen Wertpapiere der EZB

Quelle: EZB.

Ende 2024 betrug der Gesamtwert des vom Eurosystem ausgegebenen Euro-Banknotenumlaufs 1 588,3 Mrd. €, was einem Anstieg um 1,3 % gegenüber Ende 2023 entspricht. Der auf die EZB entfallende Anteil von 8 % am gesamten Euro-Banknotenumlauf belief sich zum Jahresende auf 127,1 Mrd. €. Rechtlich gesehen haben sowohl die EZB als auch die NZBen des Euroraums das Recht, Euro-Banknoten auszugeben. In der Praxis sind es aber ausschließlich die NZBen, die Euro-Banknoten ausgeben bzw. aus dem Verkehr ziehen. Daher hat die EZB gegenüber den NZBen des Euroraums Intra-Eurosystem-Forderungen. Diese entsprechen dem Wert der in Umlauf befindlichen, ihr zugeteilten Banknoten.

Die Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten der EZB gingen 2024 um 56,4 Mrd. € auf 388,7 Mrd. € zurück. Sie umfassen im Wesentlichen die TARGET-Nettosalden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB und die Verbindlichkeiten der EZB hinsichtlich der Währungsreserven, die ihr von den NZBen des Euroraums im Zuge von deren Beitritt zum Eurosystem übertragen wurden.

56,3 Mrd. €
Rückgang der TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB

Die Entwicklung der Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten wird von der Entwicklung der TARGET-Nettoverbindlichkeiten bestimmt. Ausschlaggebend für die Veränderung der TARGET-Nettoverbindlichkeiten im Zeitraum von 2020 bis 2024 waren vor allem Ankäufe und Tilgungen von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren, die über TARGET-Konten abgewickelt wurden, sowie Änderungen der Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets und außerhalb des Euro-Währungsgebiets (siehe Abbildung 10). Im Jahr 2024 verringerten sich die TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB um 56,3 Mrd. €. Dies war vorwiegend auf die Mittelzuflüsse aus der Tilgung der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere und dem Anstieg der Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets zurückzuführen.

Abbildung 10

Intra-Eurosystem-TARGET-Nettosaldo, Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets und außerhalb des Euro-Währungsgebiets und zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapier

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Für die Zwecke dieser Abbildung besteht die Position „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets und gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ aus „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“, „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ und „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“.

Im Jahr 2024 erhöhten sich die sonstigen Verbindlichkeiten der EZB um 16,6 Mrd. € auf 74,9 Mrd. €. Grund dafür war in erster Linie ein Anstieg der Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets infolge höherer von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen.[19]

1.3.2 Nettoeigenkapital

50,0 Mrd. €
Nettoeigenkapital der EZB

Das Nettoeigenkapital der EZB setzt sich aus ihrem eingezahlten Kapital, allen Beträgen, die in der Rückstellung für finanzielle Risiken und im allgemeinen Reservefonds gehalten werden, den Ausgleichsposten aus Neubewertung, etwaigen akkumulierten Verlusten aus den Vorjahren und einem etwaigen Jahresüberschuss/-fehlbetrag zusammen.[20],,[21]

Ende 2024 belief sich das Nettoeigenkapital der EZB auf insgesamt 50,0 Mrd. € (siehe Abbildung 11 und Tabelle 2) Damit war es um 5,4 Mrd. € höher als Ende 2023. Grund dafür war die Erhöhung der Ausgleichsposten aus Neubewertung, die in erster Linie auf den Anstieg des Goldpreises in Euro im Jahr 2024 und die Aufwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro zurückzuführen war. Der daraus resultierende Anstieg des Nettoeigenkapitals der EZB wurde teilweise ausgeglichen durch a) den Fehlbetrag im Jahr 2024 und b) den Rückgang des eingezahlten Kapitals nach der fünfjährlichen Anpassung des Kapitalschlüssels der EZB, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat und zu einer Reduzierung des (jeweils zu 100 % eingezahlten) Anteils der NZBen des Euroraums führte.

Abbildung 11

Nettoeigenkapital der EZB

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Position „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ umfasst den gesamten Gewinn aus der Neubewertung der Gold-, Fremdwährungs- und Wertpapierbestände sowie anderer Instrumente, berücksichtigt jedoch nicht den Ausgleichsposten aus Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Tabelle 2

Veränderungen des Nettoeigenkapitals der EZB

(in Mio. €)

Kapital

Ausgleichsposten aus Neubewertung

Verlustvortrag

Jahresfehlbetrag

Nettoeigenkapital insgesamt

Bilanz zum 31. Dezember 2023

8 948

36 861

(1 266)

44 543

Kumulierte Verlustvorträge

(1 266)

1 266

Fünfjährliche Anpassung des Kapitalschlüssels der EZB

(23)

(23)

Ausgleichsposten aus Neubewertung

13 375

- Gold

10 476

- Fremdwährung

2 976

- Wertpapiere und sonstige Instrumente

(77)

Jahresfehlbetrag

(7 944)

(7 944)

Bilanz zum 31. Dezember 2024

8 925

50 236

(1 266)

(7 944)

49 951

34 %
Anstieg des Goldpreises in Euro

Nicht realisierte Gewinne auf Gold und Fremdwährungen sowie nicht realisierte Gewinne aus Wertpapieren und anderen Instrumenten, die Neubewertungen unterliegen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Erträge ausgewiesen, sondern direkt unter den Ausgleichsposten aus Neubewertung auf der Passivseite der EZB-Bilanz erfasst. Mit den Salden aus diesen Positionen können die Auswirkungen künftiger ungünstiger Schwankungen der jeweiligen Preise und/oder Wechselkurse aufgefangen werden. Sie stärken somit die Widerstandsfähigkeit der EZB gegenüber den zugrunde liegenden Risiken. Im Jahr 2024 erhöhten sich die Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold, Fremdwährungen und Wertpapiere sowie andere Instrumente um 13,4 Mrd. € auf 50,2 Mrd. €. Dies war vor allem den höheren Neubewertungssalden für Gold infolge des Anstiegs des Goldpreises in Euro geschuldet. Außerdem erhöhten sich die Neubewertungssalden für Fremdwährungen, was in erster Linie auf die Aufwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro zurückzuführen war. Dadurch wurde der aus der Abwertung des japanischen Yen gegenüber dem Euro resultierende Rückgang der Neubewertungssalden für japanische Yen mehr als ausgeglichen (siehe Abbildung 12).

Abbildung 12

Die wichtigsten Wechselkurse und der Goldpreis im Zeitraum 2020-2024

(prozentuale Veränderungen gegenüber 2020; Daten zum Jahresende)

Quelle: EZB.

In Anbetracht ihrer finanziellen Risiken (siehe Abschnitt 1.4.1 „Finanzielle Risiken“) kann die EZB eine Rückstellung für finanzielle Risiken bilden. Diese wird in dem vom EZB-Rat für notwendig erachteten Umfang dafür verwendet, Verluste aufgrund von finanziellen Risiken auszugleichen. Diese Rückstellung belief sich zum 31. Dezember 2024 auf null, da sie 2023 in vollem Umfang zur Deckung eines Teils der Verluste aus jenem Jahr verwendet worden war. Im Rahmen seiner jährlichen Überprüfung des Umfangs dieser Rückstellung kann der EZB-Rat beschließen, sie wieder aufzustocken, sobald die EZB wieder Gewinne erzielt und die aus den Vorjahren kumulierten Verlustvorträge ausgeglichen hat.

Der Jahresfehlbetrag der EZB belief sich auf 7,9 Mrd. € (siehe Abschnitt 1.3.3 „Gewinn- und Verlustrechnung“). Wie im Vorjahr beschloss der EZB-Rat, den Fehlbetrag in der Bilanz der EZB als Verlustvortrag auszuweisen und ihn mit künftigen Überschüssen zu verrechnen.

1.3.3 Gewinn- und Verlustrechnung

Das Ergebnis der EZB hat sich seit 2020 jährlich verringert (siehe Abbildung 13). Ausschlaggebend für diesen Rückgang waren 2021 in erster Linie die niedrigeren Erträgen aus Währungsreserven und aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren. In den Jahren 2022 und 2023 war die Verringerung des Ergebnisses der EZB vorwiegend darauf zurückzuführen, dass Zinsänderungsrisiken eingetreten sind. Ursächlich dafür war, dass die Zinsanhebung im Euroraum zu einem unmittelbaren Anstieg der Zinsaufwendungen der EZB für ihre TARGET-Nettoverbindlichkeiten führte, die zum Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte verzinst wurden (HRG-Zinssatz).[22] Gleichzeitig nahmen die Erträge aus den Vermögenswerten der EZB nicht im selben Umfang oder im selben Tempo zu (siehe Abschnitt 1.4.1 „Finanzielle Risiken“). Diese Situation setzte sich auch 2024 fort, da die Zinsaufwendungen für TARGET-Nettoverbindlichkeiten trotz der im Juni dieses Jahres eingeleiteten Leitzinssenkungen im Durchschnitt immer noch höher waren als die Zinserträge aus Vermögenswerten.

Gewinne oder Verluste sind Nebeneffekte beim vorrangigen Ziel der EZB – der Preisstabilität

Den Fehlbeträgen der EZB in den Jahren 2023 und 2024 ging eine lange Zeit deutlicher Überschüsse voraus. Sie spiegeln die Rolle und die erforderlichen geldpolitischen Maßnahmen des Eurosystems bei der Wahrnehmung seines vorrangigen Mandats – der Gewährleistung von Preisstabilität – wider. Diese Fehlbeträge wirken sich nicht auf seine Fähigkeit zur Durchführung einer wirksamen Geldpolitik aus. Bis 2022 weitete sich die Bilanz der EZB deutlich aus. Dies war vor allem auf den Erwerb von Wertpapieren im Rahmen der Outright-Ankaufprogramme zurückzuführen. Auf der Aktivseite haben die meisten der zurzeit zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere eine lange Laufzeit und feste Zinssätze und wurden während eines Zeitraums erworben als die Zinsen sehr niedrig waren oder bei null lagen. Diese Vermögenswerte generieren weiterhin relativ niedrige Zinserträge und sind nicht unmittelbar von den Leitzinsänderungen der EZB betroffen. Gleichzeitig führte der Barausgleich dieser Ankäufe über TARGET zu einem Anstieg der TARGET-Nettoverbindlichkeit der EZB, die sehr empfindlich auf Leitzinsänderungen der EZB reagiert.

Eintritt des Zinsänderungsrisikos könnte in den nächsten Jahren noch zu Verlusten führen

Bevor die EZB wieder Gewinne erzielt, könnte sie in den kommenden Jahren aufgrund des Eintritts des Zinsänderungsrisikos noch Verluste verzeichnen. Ob und in welchem Umfang diese Verluste eintreten, ist zwar ungewiss und hängt weitgehend von der künftigen Entwicklung der Leitzinsen der EZB sowie dem Umfang und der Zusammensetzung der Bilanz der EZB ab. Sollten sie eintreten, dürften sie aber geringer ausfallen als in den Jahren 2023 und 2024. Das Kapital der EZB und die umfangreichen Ausgleichsposten aus Neubewertung, die sich Ende 2024 zusammen auf 59,2 Mrd. € beliefen (siehe Abschnitt 1.3.2 „Nettoeigenkapital“), unterstreichen zudem ihre Finanzkraft. In jedem Fall kann die EZB ungeachtet jeglicher Verluste wirksam handeln und ihr vorrangiges Mandat – die Gewährleistung von Preisstabilität – erfüllen.

Abbildung 13

Die wichtigsten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB

(in Mio. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Position „Sonstige Erträge und Aufwendungen“ umfasst „Nettoerträge/(-aufwendungen) aus Gebühren und Provisionen“, „Erträge aus Aktien und Beteiligungen“, „Sonstige Erträge“ und „Sonstige Aufwendungen“.

7 944 Mio. €
Fehlbetrag der EZB im Jahr 2024

Im Jahr 2024 belief sich der Jahresfehlbetrag der EZB auf 7 944 Mio. €. Er ist damit vergleichbar mit dem Fehlbetrag von 7 886 Mio. € vor der Auflösung von Risikorückstellungen im Jahr 2023. In jenem Jahr wurde die Rückstellung für finanzielle Risiken vollständig aufgelöst, um den verzeichneten Fehlbetrag teilweise zu decken, sodass sich der Fehlbetrag für 2023 auf 1 266 Mio. € belief. Im Jahr 2024 lag die Rückstellung jedoch bei null. Hauptgrund für den Fehlbetrag war weiterhin der erhebliche Nettozinsaufwand (siehe Abbildung 14).

Abbildung 14

Ursachen für den Überschuss/(Fehlbetrag) der EZB in den Jahren 2023 und 2024

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Nettozinsaufwendungen hauptsächlich für TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB

Die Nettozinsaufwendungen der EZB beliefen sich 2024 auf 6 983 Mio. € im Vergleich zu 7 193 Mio. € im Jahr 2023 (siehe Abbildung 15). Hauptbestandteil waren die erheblichen Zinsaufwendungen für TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB, die die Zinserträge aus a) den Forderungen der EZB im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems, b) den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren und c) den Währungsreserven mehr als ausglichen.

Abbildung 15

Nettozinserträge/(-aufwendungen)

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Höhere Zinserträge, hauptsächlich aus im Rahmen des PEPP gehaltenen Wertpapieren des öffentlichen Sektors

Die Nettozinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren stiegen 2024 um 383 Mio. € auf 3 850 Mio. € (siehe Abbildung 16). Dies war vorwiegend auf höhere Zinserträge aus den im Rahmen des PEPP gehaltenen Beständen zurückzuführen, die um 606 Mio. € auf 1 206 Mio. € anstiegen. Dieser Anstieg war vor allem der geringeren Amortisierung von Agiobeträgen aus Wertpapieren des öffentlichen Sektors zuzuschreiben. Die Nettozinserträge aus den im Rahmen des APP gehaltenen Wertpapieren (d. h. im Rahmen von CBPP3, ABSPP und PSPP) sanken im Jahr 2024 um 199 Mio. € auf 2 619 Mio. €. Dieser Rückgang war hauptsächlich auf den Rückgang der Zinserträge aus den im Rahmen des ABSPP gehaltenen Bestände zurückzuführen. Diese verringerten sich um 223 Mio. € auf 419 Mio. €, da die Bestände aufgrund von Tilgungen dieser Wertpapiere deutlich gesunken waren. Die Zinserträge aus den im Rahmen des PSPP gehaltenen Wertpapieren beliefen sich im Jahr 2024 auf 2 022 Mio. € und blieben somit gegenüber 2023 nahezu unverändert. Grund dafür war, dass die im Rahmen dieses Portfolios gehaltenen Wertpapiere vorwiegend zu niedrigen Renditen erworben wurden und ihre Fälligkeiten daher nur geringe Auswirkungen auf die Zinserträge hatten. Die Nettozinserträge aus dem SMP gingen von 49 Mio. € auf 24 Mio. € zurück. Dieser Rückgang war auf das geringere Volumen des Portfolios infolge fällig gewordener Wertpapiere zurückzuführen.

Abbildung 16

Nettozinserträge/(-aufwendungen) aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Anstieg der Zinserträge aus dem US-Dollar-Portfolio

Die Nettozinserträge aus Währungsreserven erhöhten sich vor allem infolge der höheren Zinserträge aus Wertpapieren in US-Dollar um 155 Mio. € auf 2 537 Mio. €.

4,1 %
HRG-Durchschnittssatz 2024

Die Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten an die EZB und die Zinsaufwendungen aus der Verzinsung von Forderungen der NZBen im Zusammenhang mit übertragenen Währungsreserven erhöhten sich 2024 um 415 Mio. € auf 5 232 Mio. € bzw. um 114 Mio. € auf 1 448 Mio. €. Da für die Verzinsung dieser Salden der HRG-Zinssatz herangezogen wurde, waren diese Anstiege auf den höheren HRG-Durchschnittssatz in Höhe von 4,1 % im Jahr 2024 (2023: 3,8 %) zurückzuführen Der EZB-Rat begann im Juni 2024 damit, die Leitzinsen der EZB zu senken, wodurch der HRG-Zinssatz Ende 2024 auf 3,15 % zurückging, verglichen mit 4,5 % zu Jahresbeginn.

15 674 Mio. €
Zinsaufwendungen für TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB

Die Nettozinsaufwendungen für TARGET-Salden der/an die NZBen stiegen 2024 um 1 439 Mio. € auf 15 674 Mio. €. Dieser Anstieg war in erster Linie auf den höheren HRG-Durchschnittssatz im Jahr 2024 zurückzuführen, da der HRG-Satz auch für die Verzinsung der Intra-Eurosystem-TARGET-Salden der EZB herangezogen wird.

Die sonstigen Nettozinsaufwendungen haben sich 2024 um 809 Mio. € auf 1 479 Mio. € verringert. Ursächlich dafür waren in erster Linie die geringeren Zinsaufwendungen für die von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen und für bei Wertpapierleihgeschäften als Sicherheit erhaltene Barmittel aufgrund der niedrigeren durchschnittlichen Salden dieser beiden Positionen im Jahr 2024 sowie die höheren Zinserträge aus dem Eigenmittelportfolio infolge der seit 2022 steigenden Renditen im Euroraum (siehe Abbildung 17). Diese Veränderungen wurden teilweise ausgeglichen durch die höheren Zinsaufwendungen für die Salden der Nebensysteme des Euroraums aufgrund des weiter gestiegenen durchschnittlichen Saldos und des höheren durchschnittlichen Zinssatzes im Jahr 2024.

Abbildung 17

Renditen siebenjähriger Staatsanleihen im Euroraum

(in % p. a.; zum Monatsende)

Quelle: EZB.

Realisierte Nettokursverluste hauptsächlich aus ausstehenden Agiobeträgen auf im Rahmen des ABSPP gehaltene Wertpapiere, die vor Fälligkeit zurückgezahlt wurden

Die realisierten Nettoverluste aus Finanzoperationen gingen im Jahr 2024 um 89 Mio. € auf 17 Mio. € zurück (siehe Abbildung 18). Diese Verluste ergaben sich vor allem aus ausstehenden Agiobeträgen auf im Rahmen des ABSPP gehaltene Wertpapiere, die vor Fälligkeit zurückgezahlt wurden. Die realisierten Kursverluste in Euro wurden teilweise durch realisierte Wechselkursgewinne ausgeglichen, die sich im Wesentlichen infolge von kursbedingten Abschreibungen auf eine Reihe von auf US-Dollar lautenden Wertpapieren zum Jahresende ergaben.

Die realisierten Kursgewinne und -verluste aus Finanztransaktionen in Fremdwährung, insbesondere aus Verkäufen von auf US-Dollar lautenden Wertpapieren und Zinsfutures, waren auf Schwankungen der Renditen von US-Dollar-Anleihen zurückzuführen und glichen sich im Verlauf des Jahres 2024 weitgehend aus (siehe Abbildung 19 und 20).

Abbildung 18

Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Abbildung 19

Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen pro Quartal für 2023 und 2024

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Abbildung 20

Renditen zweijähriger Staatsanleihen in den Vereinigten Staaten, Japan und China

(in % p. a.; zum Monatsende)

Quelle: LSEG.

187 Mio. €
Kursbedingte Abschreibungen vorwiegend auf Wertpapiere in US-Dollar

Nicht realisierte Neubewertungsverluste werden am Jahresende in Form von Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB als Aufwand verbucht. Diese Abschreibungen beliefen sich 2024 auf 269 Mio. € (siehe Abbildung 21). Die nicht realisierten Kursverluste beliefen sich auf 187 Mio. € und waren vorwiegend auf den Rückgang des Marktwerts einer Reihe von im US-Dollar-Portfolio gehaltenen Wertpapieren zurückzuführen. Im Jahr 2024 kam es auch zu nicht realisierten Wechselkursverlusten in Höhe von 81 Mio. €, die sich aus den Beständen der EZB in japanischen Yen ergaben. Grund dafür war die Abwertung dieser Währung gegenüber dem Euro auf einen Wechselkurs, der unter den Anschaffungskosten dieser Bestände lag.

Abbildung 21

Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

Die Betriebsaufwendungen der EZB insgesamt, einschließlich Abschreibungen und Aufwendungen für die Banknotenherstellung, stiegen um 198 Mio. € auf 1 470 Mio. € (siehe Abbildung 22). Dies war hauptsächlich auf höhere Personalkosten zurückzuführen. Grund dafür waren höhere Kosten im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die sich aus einer Änderung der Bestimmungen der EZB-Versorgungspläne im Jahr 2024 ergaben. Zudem stiegen die Verwaltungsaufwendungen, vor allem aufgrund höherer IT-Ausgaben im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel, wobei sich auch die Auswirkungen der Inflation bemerkbar machten.

681 Mio. €
Erträge aus Aufsichtsgebühren

Mit der Bankenaufsicht verbundene Aufwendungen werden vollständig durch die bei den beaufsichtigten Unternehmen erhobenen Gebühren gedeckt. Basierend auf den tatsächlichen Aufwendungen der EZB für ihre Aufsichtsaufgaben beliefen sich die Erträge aus Aufsichtsgebühren 2024 auf 681 Mio. €.[23]

Abbildung 22

Betriebsaufwendungen und Erträge aus Aufsichtsgebühren

(in Mio. €)

Quelle: EZB.

1.4 Risikomanagement

Das Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Aktivitäten der EZB und erfolgt durch einen kontinuierlichen Prozess bestehend aus a) Risikoidentifikation und -bewertung, b) Überprüfung der Risikostrategie und -politik, c) Umsetzung von risikomindernden Maßnahmen und d) Risikoüberwachung und -berichterstattung. Alle Teilprozesse stützen sich auf effektive Methoden, Verfahren und Systeme.

Schaubild 2

Risikomanagement-Kreislauf

In den nachfolgenden Abschnitten werden die Risiken, ihre Quellen und die jeweiligen Risikokontrollmaßnahmen erläutert.

1.4.1 Finanzielle Risiken

Vom Direktorium vorgeschlagene Richtlinien und Verfahren sollen einen angemessenen Schutz gegen die finanziellen Risiken gewährleisten, denen die EZB ausgesetzt ist. Der Ausschuss für Risikosteuerung (Risk Management Committee – RMC), dem Experten der Zentralbanken des Eurosystems angehören, trägt zur Überwachung, Messung und Meldung finanzieller Risiken im Zusammenhang mit der Bilanz des Eurosystems bei. Außerdem legt er die diesbezüglichen Methoden und Rahmenwerke fest und überprüft sie. Auf diese Weise hilft der RMC den Beschlussorganen dabei, einen angemessenen Schutz für das Eurosystem zu gewährleisten.

Die finanziellen Risiken ergeben sich aus den Geschäften der EZB und den damit verbundenen Engagements. Die von der EZB für das Management ihres Kreditrisikoprofils eingesetzten Risikokontrollmaßnahmen und -limite unterscheiden sich nach der Art der Geschäfte und spiegeln die Politik oder Anlageziele der verschiedenen Portfolios sowie die Risikomerkmale der zugrunde liegenden Vermögenswerte wider.

Zur Überwachung und Beurteilung dieser Risiken stützt sich die EZB auf eine Reihe von ihren Fachleuten entwickelter Verfahren zur Risikoschätzung. Diese basieren auf einem Risikosimulationssystem, das Markt- und Kreditrisiken parallel quantifiziert. Die zentralen Modellierungskonzepte, -techniken und -annahmen, auf denen die Risikomessgrößen beruhen, orientieren sich an Branchenstandards und verfügbaren Marktdaten. Die Risiken werden üblicherweise als der zu erwartende Ausfall (Expected Shortfall – ES) quantifiziert, der unter Zugrundelegung eines Konfidenzniveaus von 99 % über einen Einjahreshorizont geschätzt wird.[24] Zur Risikoberechnung werden zwei Ansätze verwendet: a) der bilanztechnische Ansatz, wonach die Ausgleichsposten aus Neubewertung der EZB bei der Ermittlung der Risikoschätzwerte gemäß den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als Puffer berücksichtigt werden, und b) der finanzielle Ansatz, wonach die Ausgleichsposten aus Neubewertung bei der Risikoberechnung nicht als Puffer berücksichtigt werden. Die EZB berechnet außerdem andere Risikomessgrößen mit verschiedenen Konfidenzniveaus, führt Sensitivitäts- und Stresstestszenario-Analysen durch und erstellt längerfristige Projektionen zu Risiken und Erträgen, um über die Risiken stets umfassend im Bild zu sein.[25]

15,3 Mrd. €Gesamtrisikobetrag (ES, 99 %, bilanztechnisch bewertet)

Die Gesamtrisiken, denen die EZB ausgesetzt ist, haben sich im Jahresverlauf verringert. Ende 2024 beliefen sich die gesamten finanziellen Risiken für die Bilanz der EZB bilanztechnisch bewertet auf 15,3 Mrd. €, gemessen am ES für ein Konfidenzniveau von 99 % über einen Einjahreshorizont. Dieser Wert lag 1,5 Mrd. € unter den Ende 2023 geschätzten Risiken (siehe Abbildung 23). Der Rückgang der Risiken ist in erster Linie auf die Verringerung der Bestände der EZB der im Rahmen des APP und des PEPP erworbenen Wertpapiere des öffentlichen Sektors zurückzuführen, da die EZB die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bei Fälligkeit nicht wiederanlegt und seit Juli 2024 die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere bei Fälligkeit nur teilweise wiederanlegt. Der Rückgang der im Rahmen des APP und des PEPP erworbenen Wertpapierbestände ging mit einer entsprechenden Verringerung der Verbindlichkeiten der EZB einher. Dies trug dazu bei, dass die Risiken weiter abnahmen, da die Inkongruenzen bei der Zinssensitivität der Bilanz allmählich zurückgingen.

Abbildung 23

Gesamte finanzielle Risiken (ES, 99 %, bilanztechnisch bewertet)

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.

Kreditrisiko

Kreditrisiken entstehen aus den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios der EZB, ihrem auf Euro lautenden Eigenmittelportfolio und ihren Währungsreserven. Wenngleich die zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Schuldverschreibungen zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderung erfasst werden und somit – sofern keine Verkäufe erfolgen – keinen Kursänderungen im Zusammenhang mit Kreditmigrationen unterliegen, sind sie dennoch dem Kreditausfallrisiko ausgesetzt. Die auf Euro lautenden Eigenmittel und Währungsreserven werden zu Marktpreisen bewertet und sind daher Kreditmigrations- und Kreditausfallrisiken ausgesetzt. Das Kreditrisiko ist im Vergleich zu 2023 aufgrund des Rückgangs des Bestands der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere gesunken.

Das Kreditrisiko wird vorwiegend durch Zulassungskriterien, Due-Diligence-Verfahren und Limite gemindert, die sich von Portfolio zu Portfolio unterscheiden.

Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken

Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken entstehen aus den Währungsreserven und Goldbeständen der EZB. Die Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken haben im Vergleich zu 2023 zugenommen.

Angesichts der geldpolitischen Bedeutung dieser Vermögenswerte sichert die EZB die damit verbundenen Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken nicht ab. Stattdessen werden diese Risiken durch die Ausgleichsposten aus Neubewertung und die Diversifizierung der Bestände über verschiedene Währungen und Gold hinweg gemindert.

Zinsänderungsrisiko

Die Währungsreserven der EZB und die auf Euro lautenden Eigenmittelportfolios sind überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere investiert und einem Marktrisiko aufgrund von Zinsschwankungen ausgesetzt, weil sie zu Marktpreisen bewertet werden. Die Währungsreserven der EZB sind vor allem in Vermögenswerte mit vergleichsweise kurzen Laufzeiten investiert (siehe Abbildung 7 in Abschnitt 1.3.1 „Bilanz“), während die Vermögenswerte im Eigenmittelportfolio in der Regel eine längere Laufzeit aufweisen (siehe Abbildung 9 in Abschnitt 1.3.1 „Bilanz“). Bilanztechnisch bewertet nahm das Zinsänderungsrisiko dieser Portfolios gegenüber 2023 zu, was die Entwicklung der Marktbedingungen widerspiegelt.

Das aus der Bewertung zu Marktpreisen resultierende Zinsänderungsrisiko der EZB wird durch Vorgaben zur Portfoliostrukturierung und die Ausgleichsposten aus Neubewertung gemindert.

Die EZB ist zudem dem Zinsänderungsrisiko aufgrund von Inkongruenzen zwischen den Zinserträgen aus ihren Vermögenswerten und den für ihre Verbindlichkeiten fälligen Zinszahlungen ausgesetzt, was sich im Nettozinsertrag niederschlägt. Dieses Risiko hängt nicht direkt mit einem spezifischen Portfolio zusammen, sondern ist der Struktur der Bilanz der EZB insgesamt und insbesondere dem Vorhandensein von Inkongruenzen bei Laufzeiten und Renditen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten geschuldet. Das Zinsänderungsrisiko ist 2024 gesunken, was auf die Verringerung der Verbindlichkeiten der EZB infolge der Reduzierung der Wertpapierbestände im Rahmen des APP und des PEPP zurückzuführen ist. Dieses Risiko wird nicht nur am ES für ein Konfidenzniveau von 99 % über einen Einjahreshorizont gemessen, sondern wird auch anhand von Projektionen zur Ertragslage der EZB über einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont überwacht.

Diese Art von Risiko wird mit Vorgaben zur Portfoliostrukturierung gesteuert und durch das Bestehen von unverzinsten Verbindlichkeiten in der Bilanz der EZB weiter gemindert.

Allerdings sind weiterhin Zinsänderungsrisiken eingetreten, was 2024 zu Verlusten geführt hat. Diese Verluste sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Kosten für die Verbindlichkeiten der EZB die Zinserträge aus ihren Vermögenwerten überschritten. Ein Großteil der mittel- bis langfristigen festverzinslichen Vermögenswerte der EZB wurde erworben, als die Zinsen sehr niedrig waren oder sogar bei null lagen. Sie wurden weiterhin hauptsächlich über kurzfristige Verbindlichkeiten finanziert, die bis Ende 2024 zum HRG-Zinssatz verzinst wurden. Die EZB erwartet zwar, wieder Gewinne zu erzielen, die Möglichkeit weiterer Verluste in den kommenden Jahren kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Sollte dies der Fall sein, dürften derartige Verluste aber geringer ausfallen als in den Jahren 2023 und 2024.

Klimarisiko

Die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken werden schrittweise in den Risikomanagementrahmen der EZB integriert. Im Jahr 2022 führte das Eurosystem den ersten Klimastresstest für die Bilanz des Eurosystems durch. Dieser ermöglichte eine vorläufige Schätzung der Auswirkungen dieses Risikos auf die Bilanz der EZB.[26] Im Jahr 2024 wurde ein weiterer Klimastresstest durchgeführt, und auch in den kommenden Jahren sollen regelmäßig solche Tests erfolgen.[27]

1.4.2 Operationelles Risiko

Das Direktorium ist für die Richtlinie und den Rahmen zum Management operationeller Risiken (Operational Risk Management – ORM) der EZB verantwortlich und genehmigt diese.[28] Der Ausschuss für operationelle Risiken unterstützt das Direktorium in seiner Aufsichtsfunktion hinsichtlich des Managements operationeller Risiken. Der ORM ist ein integraler Bestandteil der Governance-Struktur und der Managementprozesse der EZB.[29]

Der ORM-Rahmen der EZB soll vor allem dazu beitragen, dass die EZB ihren Auftrag erfüllt und ihre Ziele erreicht, und soll gleichzeitig ihren Ruf und ihre Vermögenswerte vor Verlust, Missbrauch und Schaden schützen. Nach dem ORM-Rahmen ist jeder Geschäftsbereich für die Ermittlung, Beurteilung, Meldung und Überwachung seiner operationellen Risiken, Vorfälle und Kontrollen sowie diesbezügliche Maßnahmen verantwortlich. In diesem Zusammenhang bietet die Risikotoleranzpolitik der EZB Orientierungshilfe bezüglich der Strategie zur Risikobewältigung und der Verfahren für die Risikoübernahme. Sie ist an eine 5×5-Risikomatrix gekoppelt, die auf den Skalen für Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit basiert (bei denen quantitative und qualitative Kriterien angewandt werden).

Das Umfeld, in dem die EZB agiert, ist von immer komplexeren und miteinander verbundenen Bedrohungen geprägt, und in ihrem Tagesgeschäft ist sie vielfältigen operationellen Risiken ausgesetzt. Zu den besonderen Problemfeldern der EZB gehört u. a. ein breites Spektrum von nichtfinanziellen Risiken, die auf Menschen, Systeme, Prozesse und externe Ereignisse zurückzuführen sind. Deshalb hat die EZB Verfahren eingerichtet, die das laufende und wirksame Management ihrer operationellen Risiken unterstützen und sicherstellen, dass Risikoinformationen in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Darüber hinaus konzentriert sich die EZB weiterhin darauf, ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken. Dabei betrachtet sie die Risiken und Chancen aus einer umfassenden End-to-End-Sicht, die auch Nachhaltigkeitsaspekte einschließt. Es wurden Reaktionsstrukturen und Notfallpläne erarbeitet, die im Falle von Störungen den unterbrechungsfreien Betrieb kritischer Geschäftsbereiche gewährleisten.

1.4.3 Verhaltensrisiko

Die EZB verfügt über eine eigens eingerichtete Stabsstelle Compliance und Governance. Diese stellt eine wichtige Risikomanagementfunktion dar und stärkt damit den Governance-Rahmen der EZB, um dem Verhaltensrisiko[30] entgegenzuwirken. Diese Stabstelle soll das Direktorium dabei unterstützen, die Integrität und das Ansehen der EZB zu schützen. Zudem sollen ethische Verhaltensstandards gefördert und die Rechenschaftspflicht und Transparenz der EZB gestärkt werden. Ein unabhängiger Ethikausschuss berät die hochrangigen Funktionsträger der EZB und bietet ihnen Orientierungshilfe in Integritäts- und Verhaltensangelegenheiten. Außerdem unterstützt er den EZB-Rat dabei, Risiken angemessen und kohärent auf Führungsebene zu steuern. Auf Ebene des Eurosystems und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) arbeitet der Ethik- und Compliance-Ausschuss (Ethics and Compliance Committee – ECC) auf eine einheitliche Umsetzung der Verhaltensrahmen für NZBen und nationale zuständige Behörden (National Competent Authorities – NCAs) hin.

Im Jahr 2024 einigten sich die EZB und sieben andere EU-Organe darauf, ein „EU-Ethikgremium“ einzurichten, um Ethik, Integrität und die damit verbundenen Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht in der europäischen Beschlussfassung zu stärken.[31] Die Vereinbarung wurde am 15. Mai 2024 unterzeichnet[32] und trat am 6. Juni 2024 in Kraft. Die Hauptaufgabe des neuen EU-Ethikgremiums besteht darin, einheitliche Mindeststandards für das Verhalten hochrangiger Funktionsträger auszuarbeiten. Auf Ebene der EZB erstreckt sich der Anwendungsbereich auf die Mitglieder des Direktoriums, des EZB-Rats und des Aufsichtsgremiums. Es wird erwartet, dass sich die Umsetzung künftiger einheitlicher Standards positiv auf das ethische Verhalten, einschließlich der damit verbundenen Risiken, auswirken wird.

2 Jahresabschluss der EZB

2.1 Bilanz zum 31. Dezember 2024

AKTIVA

Erläuterung
Nr.

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Gold und Goldforderungen

1

40 895

30 419

Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

2

58 117

55 876

Forderungen an den IWF

2.1

2 227

2 083

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

2.2

55 890

53 793

Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets

2.2

4 094

1 450

Sonstige Forderungen in Euro gegen Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

3

2

17

Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

4

376 781

425 349

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

4.1

376 781

425 349

Intra-Eurosystem-Forderungen

5

127 067

125 378

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

5.1

127 067

125 378

Sonstige Aktiva

6

33 644

34 739

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

6.1

971

1 023

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

6.2

22 781

22 172

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

6.3

681

552

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

6.4

9 158

10 905

Sonstiges

6.5

53

88

Aktiva insgesamt

640 600

673 229

Anmerkung: Bei den im Jahresabschluss und in den Tabellen der Erläuterungen angegebenen Summen kann es rundungsbedingt zu Abweichungen kommen. Die Angaben 0 und (0) bezeichnen auf null gerundete positive bzw. negative Beträge, während ein Bindestrich (–) null bezeichnet.

PASSIVA

Erläuterung
Nr.

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Banknotenumlauf

7

127 067

125 378

Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

8

2 388

4 699

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

9

24 554

20 622

Öffentliche Haushalte

9.1

73

143

Sonstige Verbindlichkeiten

9.2

24 482

20 479

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

10

39 859

23 111

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

11

24

Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

11.1

24

Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

12

388 676

445 048

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

12.1

40 562

40 671

Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)

12.2

348 074

404 336

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

12.3

40

40

Sonstige Verbindlichkeiten

13

7 615

9 498

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

13.1

68

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

13.2

6 288

8 030

Sonstiges

13.3

1 327

1 401

Rückstellungen

14

72

67

Sonstige Rückstellungen

14.1

72

67

Ausgleichsposten aus Neubewertung

15

50 653

37 099

Kapital und Rücklagen

16

8 925

8 948

Kapital

16.1

8 925

8 948

Kumulierte Verlustvorträge

17

(1 266)

Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)

(7 944)

(1 266)

Passiva insgesamt

640 600

673 229

2.2 Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr 2024

Erläuterung
Nr.

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Nettozinserträge/(-aufwendungen)

24

(6 983)

(7 193)

Zinserträge

66 898

63 723

Zinsaufwendungen

(73 881)

(70 916)

Nettoertrag aus Finanzoperationen und Abschreibungen

(286)

(144)

Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen

25

(17)

(106)

Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

26

(269)

(38)

Nettoerträge/(-aufwendungen) aus Gebühren und Provisionen

27

674

650

Erträge aus Aktien und Beteiligungen

28

1

1

Sonstige Erträge

29

119

72

Personalaufwendungen

30

(844)

(676)

Verwaltungsaufwendungen

31

(513)

(481)

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

(104)

(106)

Aufwendungen für Banknoten

32

(9)

(9)

Überschuss/(Fehlbetrag) vor (Zuführung zu)/Auflösung von Risikorückstellungen

(7 944)

(7 886)

(Zuführung zu)/Auflösung von Risikorückstellungen

33

6 620

Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)

(7 944)

(1 266)

Frankfurt am Main, 11. Februar 2025
Europäische Zentralbank

Christine Lagarde
Präsidentin

2.3 Rechnungslegungsgrundsätze

Form und Darstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der EZB ist gemäß den folgenden Rechnungslegungsgrundsätzen[33] aufgestellt worden, mit denen nach Auffassung des EZB-Rats eine angemessene Darstellung des Jahresabschlusses erzielt wird und die zugleich für die Tätigkeit einer Zentralbank angemessen sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die folgenden Grundsätze kamen bei der Erstellung des Jahresabschlusses zur Anwendung: Bilanzwahrheit/Bilanzklarheit, Bilanzvorsicht, Berücksichtigung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag, Wesentlichkeit, Unternehmensfortführung, Periodenabgrenzung, Stetigkeit und Vergleichbarkeit.

Ausweis von Aktiva und Passiva

Aktiva bzw. Passiva werden nur dann in der Bilanz ausgewiesen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen oder Aufwand der EZB zugutekommt bzw. von ihr zu tragen ist, im Wesentlichen alle damit verbundenen Risiken und Nutzen auf die EZB übergegangen sind und die Anschaffungskosten oder der Wert des Vermögensgegenstands bzw. die Höhe der Verpflichtung zuverlässig ermittelt werden können.

Bewertungsansatz

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu historischen Anschaffungskosten. Abweichend davon werden marktfähige Wertpapiere (mit Ausnahme von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Schuldverschreibungen), Gold und alle sonstigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich außerbilanziell geführter Positionen) zum Marktwert ausgewiesen.

Für die Erfassung von Transaktionen in finanziellen Aktiva und Passiva ist der Erfüllungstag maßgeblich.

Mit Ausnahme von Wertpapierkassageschäften werden Geschäfte mit Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschlusstag in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst. Am Abwicklungstag werden die außerbilanziellen Buchungen zurückgebucht, und die Geschäfte werden in der Bilanz erfasst. Devisenkäufe und -verkäufe wirken sich am Abschlusstag auf die Netto-Fremdwährungsposition aus. Realisierte Gewinne und Verluste aus Verkäufen werden ebenfalls zum Abschlusstag berechnet. Aufgelaufene Zinsen und Agio- bzw. Disagiobeträge für Finanzinstrumente in Fremdwährung werden täglich berechnet und ausgewiesen, und auch die Fremdwährungsposition ändert sich durch diese aufgelaufenen Beträge täglich.

Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten

Auf Fremdwährung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet. Bei Erträgen und Aufwendungen ist der Wechselkurs am Buchungstag maßgeblich. Die Neubewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich bilanzieller und außerbilanzieller Instrumente) erfolgt für jede Währung gesondert.

Bei der Neubewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden Marktpreis- und Wechselkurseffekte getrennt behandelt.

Die Goldposition wird zum Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet. Bei der Neubewertung der Goldposition wird nicht zwischen Preis- und Wechselkurseffekten differenziert. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 erfolgte die bilanzielle Einzelbewertung zum Euro-Preis je Feinunze Gold auf Basis des Wechselkurses des Euro gegenüber dem US-Dollar am 31. Dezember 2024.

Sonderziehungsrechte (SZR) basieren auf einem Währungskorb mit fünf bedeutenden Währungen (US-Dollar, Euro, chinesischer Renminbi, japanischer Yen und britisches Pfund). Der Wert eines SZR entspricht der gewichteten Summe der Wechselkurse dieser Währungen. Die SZR-Bestände der EZB wurden anhand des am 31. Dezember 2024 geltenden Wechselkurses des SZR zum Euro umgerechnet.

Wertpapiere

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere
Die gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Schuldverschreibungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderung) erfasst.

Sonstige Wertpapiere
Die Bewertung von marktgängigen Wertpapieren (mit Ausnahme von gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren) und vergleichbaren Forderungen erfolgt entweder zum mittleren Marktpreis oder auf Grundlage der Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag für jedes Wertpapier getrennt. In Wertpapiere eingebettete Optionen werden nicht getrennt bewertet. Für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr wurden die mittleren Marktpreise vom 30. Dezember 2024 herangezogen.

Die Neubewertung von marktgängigen Investmentfonds erfolgt netto auf Fondsebene zu ihrem Nettoinventarwert. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus verschiedenen Investmentfonds werden nicht verrechnet.

Nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Eigenkapitalinstrumente werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderung bewertet.

Ergebnisermittlung

Erträge und Aufwendungen werden in derjenigen Periode erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.[34] Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Fremdwährungsbeständen, Gold und Wertpapieren werden erfolgswirksam verbucht, wobei die durchschnittlichen Anschaffungskosten der jeweiligen Position als Berechnungsgrundlage dienen.

Nicht realisierte Gewinne werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern in der Bilanzposition „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ ausgewiesen.

Nicht realisierte Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn sie zum Jahresende die im betreffenden Ausgleichsposten aus Neubewertung erfassten Neubewertungsgewinne aus Vorperioden übersteigen. Nicht realisierte Verluste aus einem Wertpapier, einer Währung oder Gold werden nicht mit nicht realisierten Gewinnen aus anderen Wertpapieren, Währungen oder Gold verrechnet. Sind nicht realisierte Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung einzustellen, dann werden die durchschnittlichen Anschaffungskosten der jeweiligen Position durch Neuberechnung zum Wechselkurs bzw. Marktpreis zum Jahresultimo herabgesetzt.

Verluste aus Wertminderung werden der Gewinn- und Verlustrechnung zugeführt und werden in den folgenden Jahren nicht zurückgebucht, es sei denn, die Wertminderung verringert sich und die Verringerung kann einem beobachtbaren Ereignis zugeordnet werden, das eingetreten ist, nachdem die Wertminderung erstmalig verzeichnet wurde.

Agio- oder Disagiobeträge bei Wertpapieren werden über die Restlaufzeit der Wertpapiere abgeschrieben.

Befristete Transaktionen

Befristete Transaktionen sind Geschäfte, bei denen die EZB im Rahmen einer Rückkaufvereinbarung Vermögenswerte verkauft (Repo-Geschäft) bzw. kauft (Reverse-Repo-Geschäft) oder gegen Überlassung von Sicherheiten Kredite gewährt.

Bei einem Repo-Geschäft verkauft die EZB Wertpapiere und verpflichtet sich gleichzeitig, diese Wertpapiere an einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Preis wieder vom Geschäftspartner zurückzukaufen. Repo-Geschäfte werden als besicherte Einlagen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Alle im Rahmen einer solchen Rückkaufsvereinbarung verkauften Wertpapiere verbleiben in der Bilanz der EZB.

Bei einem Reverse-Repo-Geschäft kauft die EZB Wertpapiere und verpflichtet sich gleichzeitig, diese Wertpapiere an einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Preis dem Geschäftspartner wieder zu verkaufen. Reverse-Repo-Geschäfte werden als besicherte Kredite auf der Aktivseite der Bilanz erfasst, sind jedoch nicht im Wertpapierbestand der EZB enthalten.

Befristete Transaktionen im Rahmen eines Programms, das von einem Spezialinstitut angeboten wird (einschließlich Wertpapierleihgeschäfte), werden nur dann in der Bilanz erfasst, wenn sie mit Barmitteln besichert sind und diese Barmittel noch nicht angelegt wurden.

Außerbilanzielle Geschäfte

Währungsinstrumente, namentlich Devisentermingeschäfte, die Terminseite von Devisenswaps und andere Währungsinstrumente, bei denen ein Tausch zwischen zwei Währungen an einem zukünftigen Termin vereinbart wird, werden zur Berechnung von Wechselkursgewinnen und -verlusten in die Netto-Fremdwährungsposition einbezogen.

Zinsinstrumente werden einzeln bewertet. Die täglichen Veränderungen von Nachschussleistungen der offenen Zinsterminkontrakte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Die Bewertung von Wertpapiertermingeschäften wird von der EZB auf Grundlage von allgemein anerkannten Bewertungsmethoden durchgeführt, bei denen festgestellte Marktpreise und -kurse sowie die Diskontierungsfaktoren vom Abwicklungs- bis zum Bewertungstag herangezogen werden.

Sachanlagen

Sachanlagen einschließlich immaterieller Anlagewerte, aber ohne Grundstücke und Kunstwerke, werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Grundstücke und Kunstwerke werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Das Hauptgebäude der EZB wird zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen und etwaiger Wertminderung bewertet. Was die Abschreibung des EZB-Hauptgebäudes betrifft, so werden die Kosten den entsprechenden Kategorien von Sachanlagen zugeordnet, die wiederum entsprechend ihrer jeweiligen geschätzten Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Abschreibungen werden, beginnend mit dem Quartal, das auf den Zeitpunkt der Nutzungsbereitschaft folgt, linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen. In der folgenden Übersicht ist die für die wichtigsten Kategorien von Sachanlagen verwendete erwartete Nutzungsdauer angegeben:

Gebäude

20, 25 oder 50 Jahre

Einbauten

10 oder 15 Jahre

Technische Ausstattung

4, 10 oder 15 Jahre

EDV-Ausstattung und entsprechende Hardware/Software sowie Kraftfahrzeuge

4 Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattung

10 Jahre

Beim aktivierten Herstellungsaufwand für die derzeit angemieteten Räumlichkeiten der EZB wurde die Abschreibungsdauer so angepasst, dass etwaige Ereignisse, die sich auf die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer der betreffenden Sachanlage auswirken, Berücksichtigung finden.

Die EZB überprüft ihr Hauptgebäude und ihre Nutzungsrechte im Zusammenhang mit den Bürogebäuden (siehe „Leasingverhältnisse“ unten) jährlich auf Wertminderung gemäß dem International Accounting Standard (IAS) 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“. Wenn ein Hinweis auf eine Wertminderung festgestellt und bestimmt wird, dass der Vermögenswert im Wert gemindert sein könnte, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Verluste aus Wertminderung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der erzielbare Betrag unter dem Nettobuchwert liegt.

Sachanlagen mit einem Anschaffungswert von unter 10 000 € werden im Jahr des Erwerbs abgeschrieben.

Sachanlagen, die die Aktivierungskriterien erfüllen, sich aber derzeit noch in Bau oder in Entwicklung befinden, werden unter „In Bau befindliche Anlagen“ erfasst. Ab dem Zeitpunkt der Nutzungsbereitschaft werden die diesbezüglichen Beträge umgebucht und unter Sachanlagen ausgewiesen.

Leasingverhältnisse

Die EZB fungiert sowohl als Leasingnehmer wie auch als Unterleasinggeber.

Die EZB als Leasingnehmer
Bei Leasingverhältnissen im Zusammenhang mit Sachanlagen, bei denen die EZB der Leasingnehmer ist, werden die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten ab dem Leasingbeginn, d. h. sobald der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht, in der Bilanz unter „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ bzw. unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) erfasst. Bei Leasingverhältnissen, die den Kapitalisierungskriterien entsprechen, bei denen der betreffende Vermögenswert aber noch im Bau oder in der Anpassung ist, werden die vor dem Leasingbeginn angefallenen Kosten unter „Im Bau befindliche Anlagen“ erfasst.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Außerdem unterliegen Nutzungsrechte im Zusammenhang mit Bürogebäuden Wertminderungen (für mehr Informationen zum jährlichen Werthaltigkeitstest siehe „Sachanlagen“ oben). Abschreibungen werden beginnend mit der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear berechnet, entweder bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Nutzungsrechts oder bis zum Ende des Leasingverhältnisses, je nachdem, was früher eintritt.

Die Leasingverbindlichkeit wird zunächst zum Barwert künftiger Leasingzahlungen bewertet (Zusammensetzung nur aus Leasingkomponenten), abgezinst anhand des Grenzfremdkapitalzinssatzes. Danach wird die Leasingverbindlichkeit zum fortgeführten Einstandswert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Der damit verbundene Zinsaufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige Zinsaufwendungen“ erfasst. Kommt es aufgrund einer Veränderung bei einem Index oder einer anderen Neubewertung des bestehenden Vertrags zu einer Änderung der künftigen Leasingzahlungen, so wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet. Jede derartige Neubewertung führt zu einer entsprechenden Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.

Kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Dauer von bis zu 12 Monaten und Leasingverhältnisse in Bezug auf geringwertige Vermögenswerte, d. h. unter 10 000 €, (im Einklang mit dem Schwellenwert für die Erfassung von Sachanlagen) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen erfasst.

Die EZB als Unterleasinggeber
Bei Leasingverhältnissen, bei denen die EZB Unterleasinggeber ist, gewährt sie Dritten das Recht zur Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts (oder eines Teils dieses Vermögenswerts), wobei das Leasingverhältnis zwischen dem ursprünglichen Leasinggeber und der EZB (Hauptleasingverhältnis) in Kraft bleibt. Das Unterleasingverhältnis wird unter Bezugnahme auf das Nutzungsrecht aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht unter Bezugnahme auf den zugrunde liegenden Vermögenswert als Finanzierungs- oder Operating-Leasing[35] eingestuft.

Die Unterleasingverhältnisse, bei denen die EZB Unterleasinggeber ist, werden als Finanzierungsleasing eingestuft. Die EZB bucht das Nutzungsrecht im Zusammenhang mit dem Hauptleasingverhältnis (oder einem Teil des betreffenden Vermögenswerts), das auf den Unterleasingnehmer übertragen wird, unter „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ aus und erfasst eine Unterleasingforderung unter „Sonstiges“ (Aktiva). Die Leasingverbindlichkeit in Bezug auf das Hauptleasingverhältnis bleibt von dem Unterleasingverhältnis unberührt.

Bei Laufzeitbeginn des Leasingverhältnisses wird die Unterleasingforderung zunächst zum Barwert der künftigen Leasingzahlungen an die EZB bewertet, abgezinst mit dem für das Hauptleasingverhältnis verwendeten Abzinsungssatz. Danach wird die Unterleasingforderung zum fortgeführten Einstandswert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Der damit verbundene Zinsertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige Zinserträge“ erfasst.

Leistungen der EZB nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und andere langfristig fällige Leistungen

Die EZB unterhält für ihr Personal sowie für Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums leistungsorientierte Versorgungspläne.

Der Versorgungsplan für die Belegschaft wird über einen eigenen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziert. Die Pflichtbeiträge der EZB und des Personals finden in der leistungsorientierten Säule des Plans ihren Niederschlag. Mitarbeiter können im Rahmen einer beitragsorientierten Säule auf freiwilliger Basis zusätzliche Beiträge leisten, um Ansprüche auf zusätzliche Leistungen zu erwerben.[36] Diese zusätzlichen Leistungen richten sich nach der Höhe der freiwillig gezahlten Beiträge und der mit diesen Beiträgen erzielten Investitionserträge.

Für Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums bestehen Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen. Für die Belegschaft bestehen ebenfalls Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Pensionsbezüge) sowie für andere langfristig fällige Leistungen.

Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Die Verbindlichkeit, die hinsichtlich der leistungsorientierten Versorgungspläne einschließlich anderer langfristig fälliger Leistungen in der Bilanz unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) ausgewiesen wird, entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur Finanzierung der betreffenden Verpflichtung eingesetzten Planvermögens.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von unabhängigen Aktuaren auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens berechnet. Zur Ermittlung des Barwerts werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme abgezinst, wobei der verwendete Zinssatz anhand der am Bilanzstichtag geltenden Marktrenditen erstklassiger Euro-Unternehmensanleihen mit ähnlicher Fälligkeit bestimmt wird.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste können infolge erfahrungsbedingter Anpassungen (Abweichungen der Ist-Werte von den getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen) entstehen oder aus Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen resultieren.

Nettoaufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne
Der Nettoaufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne unterteilt sich in Komponenten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden, und Neubewertungen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die in der Bilanz unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ erfasst werden.

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisende Nettobetrag setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

  1. dem laufenden Dienstzeitaufwand (dem Barwert der im Berichtsjahr erworbenen Leistungsansprüche)
  2. dem gegebenenfalls aus Planänderungen resultierenden nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand
  3. der Nettoverzinsung zum Abzinsungssatz der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sowie
  4. den Neubewertungen bezüglich der anderen langfristig fälligen Leistungen insgesamt.

Der unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ ausgewiesene Nettobetrag setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

  1. versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  2. den tatsächlichen Erträgen aus dem Planvermögen abzüglich der Beträge, die in der Nettoverzinsung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten sind.

Die diesbezüglichen Beträge werden jährlich von unabhängigen Aktuaren bewertet und im Jahresabschluss entsprechend ausgewiesen.

Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden

Intra-ESZB-Salden resultieren in erster Linie aus grenzüberschreitenden Zahlungen in der Europäischen Union (EU), die in Zentralbankgeld in Euro abgewickelt werden. Diese Transaktionen werden in den meisten Fällen von privaten Wirtschaftssubjekten (z. B. Kreditinstituten, Unternehmen oder Privatpersonen) veranlasst. Sie werden über TARGET – das transeuropäische automatisierte Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem – abgewickelt und führen zu bilateralen Salden auf den TARGET-Konten der Zentralbanken der EU. Auch von der EZB und den nationalen Zentralbanken (NZBen) durchgeführte Zahlungen wirken sich auf diese Konten aus. Sämtliche Abwicklungen werden automatisch aggregiert und so angepasst, dass sie Teil einer einzigen Position der jeweiligen NZB gegenüber der EZB werden. Diese Positionen in den Büchern der EZB entsprechen der Nettoforderung bzw. Nettoverbindlichkeit jeder einzelnen NZB gegenüber dem übrigen Europäischen System der Zentralbanken (ESZB). Die täglichen Bewegungen der TARGET-Konten spiegeln sich in den Buchungsunterlagen der EZB und der NZBen wider.

Aus TARGET resultierende Intra-Eurosystem-Salden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB werden in der Bilanz der EZB zusammengefasst als saldierte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten entweder unter „Forderungen im Zusammenhang mit TARGET (netto)“ oder „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)“ ausgewiesen. Intra-ESZB-Salden von NZBen außerhalb des Euroraums gegenüber der EZB, die sich aus ihrer Teilnahme an TARGET[37] ergeben, werden unter „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ erfasst.

Aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems resultierende Intra-Eurosystem-Salden werden als Gesamtnettoforderung unter „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen (siehe „Banknotenumlauf“ unten).

Intra-Eurosystem-Salden, die sich aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB im Zuge des Beitritts von NZBen zum Eurosystem ergeben, lauten auf Euro und werden unter „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“ erfasst.

Sonstige auf Euro lautende Intra-Eurosystem-Salden (z. B. die Gewinnvorauszahlung der EZB an die NZBen, sofern eine solche erfolgt) werden in der Bilanz der EZB als saldierte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten entweder unter „Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)“ oder „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“ ausgewiesen.

Banknotenumlauf

Die EZB sowie die NZBen des Euroraums, die zusammen das Eurosystem bilden, sind mit der Ausgabe von Euro-Banknoten betraut.[38] Der Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs wird jeweils am letzten Arbeitstag im Monat entsprechend dem Banknoten-Verteilungsschlüssel auf die Zentralbanken des Eurosystems verbucht.[39]

Der auf die EZB entfallende Anteil am gesamten Euro-Banknotenumlauf in Höhe von 8 % wird auf der Passivseite der Bilanz unter der Position „Banknotenumlauf“ ausgewiesen. Dieser Position stehen entsprechende Forderungen an die NZBen gegenüber. Diese Forderungen werden verzinst[40] und unter „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ oben). Die Zinserträge aus diesen Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Zinserträge erfasst.

Rückstellung für finanzielle Risiken

Der EZB-Rat kann beschließen, die Einkünfte der EZB ganz oder teilweise einer Rückstellung für finanzielle Risiken zuzuführen. Diese Rückstellung kann in dem vom EZB-Rat für notwendig erachteten Umfang dafür verwendet werden, Verluste aufgrund von finanziellen Risiken auszugleichen. Die Höhe und die fortlaufende Notwendigkeit der Rückstellung für finanzielle Risiken werden jährlich auf Basis einer entsprechenden Risikoanalyse der EZB und unter Berücksichtigung einer Reihe von Faktoren geprüft, außer a) die Rückstellung liegt bei null und b) es sind keine Einkünfte der EZB vorhanden, die der Rückstellung zugeführt werden könnten.[41]

Gewinnvorauszahlung

Ein Betrag in Höhe der Summe der Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf und der Einkünfte aus den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Schuldverschreibungen, die im Rahmen a) des Programms für die Wertpapiermärkte, b) des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen, c) des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities, d) des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors und e) des Pandemie-Notfallankaufprogramms erworben wurden, wird im Januar des Folgejahres im Wege einer Gewinnvorauszahlung verteilt, sofern der EZB-Rat keinen anderslautenden Beschluss fasst.[42] Eine solcher Beschluss wird gefasst, wenn der EZB-Rat auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen Schätzung des Direktoriums erwartet, dass die EZB insgesamt einen Jahresfehlbetrag oder einen Jahresüberschuss ausweist, der geringer ist als diese Einkünfte. Der EZB-Rat kann auch beschließen, diese Einkünfte ganz oder teilweise einer Rückstellung für finanzielle Risiken zuzuführen (siehe „Rückstellung für finanzielle Risiken“ oben).

Der EZB-Rat kann außerdem beschließen, den im Januar auszuschüttenden Betrag der Einkünfte aus dem Euro-Banknotenumlauf um den Betrag der Kosten der EZB für die Banknotenausgabe und -bearbeitung zu kürzen.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bei der Bewertung von Aktiva und Passiva werden Sachverhalte berücksichtigt, die in der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eingetreten sind, an dem das Direktorium die Übermittlung des erweiterten Jahresabschlusses der EZB an den EZB-Rat zwecks Feststellung genehmigt, soweit diese Sachverhalte als wesentlich für die Darstellung der Aktiva und Passiva in der Bilanz erachtet werden.

Wichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die keine Auswirkungen auf die Darstellung der Aktiva und Passiva in der Bilanz haben, werden in den Erläuterungen angeführt.

Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen

Im Jahr 2024 gab es keine Änderungen bezüglich der von der EZB angewandten Rechnungslegungsgrundsätze.

Änderungen der rechnungslegungsrelevanten Schätzungen

Im Jahr 2024 änderte die EZB die Methode, wie Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren erfasst werden. Kuponzinsen sowie Agio- und Disagiobeträge auf diese Wertpapiere werden nun auf Basis der kalkulatorischen Rendite (interne Zinsfußmethode) erfasst. Zuvor wurde die kalkulatorische Rendite auf Agio- und Disagiobeträge angewandt, wogegen auf Kuponzinsen die lineare Methode angewandt wurde. Die Änderung wirkt sich auf den Zeitpunkt der Ergebnisermittlung aus. Die Summe der Gewinne oder Verluste während der gesamten Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere bleibt hingegen unberührt.

Änderungen der Darstellung im Jahresabschluss

Mit dem neuen Beschluss (EU) 2024/2938 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/32) wurde die Darstellung der Positionen „Jahresfehlbetrag“ und „Kumulierte Verlustvorträge“ in der Bilanz geändert. Im Jahresabschluss der EZB 2023 wurde die Position „Jahresfehlbetrag“ gemäß dem geltenden Beschluss (EU) 2016/2247 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35), geänderte Fassung, als eigenständige Position auf der Aktivseite ausgewiesen, während es keine Vorträge ausstehender kumulierter Verluste gab.[43] Im Jahresabschluss der EZB 2024 werden sowohl der „Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)“ als auch die „Kumulierten Verlustvorträge“ als eigenständige negative Positionen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Außerdem wurden mit dem Beschluss (EU) 2024/2938 zusätzliche Änderungen hinsichtlich der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB eingeführt. Dazu zählen folgende Änderungen: a) die Position „Rückstellungen“[44] wurde in der Bilanz in „Risikorückstellungen“ und „Sonstige Rückstellungen“ unterteilt und b) die Aufschlüsselung unter „Zinserträge“ und „Zinsaufwendungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gestrichen. Die jeweiligen Informationen werden in den entsprechenden Erläuterungen zum Jahresabschluss wiedergegeben.

Diese Änderungen sollen unter anderem die Transparenz fördern und den Informationswert des Jahresabschlusses der EZB erhöhen.

Die Vergleichszahlen für 2023 wurden entsprechend angepasst. Die Darstellung des Fehlbetrags für das Jahr 2023 in Höhe von 1 266 Mio. € als negative Position auf der Passivseite der Bilanz führt dazu, dass sich das Gesamtvermögen und die Gesamtverbindlichkeiten für das betreffende Jahr auf 673 229 Mio. € im Vergleich zu den im Erweiterten Jahresabschluss der EZB 2023 ausgewiesenen 674 496 Mio. € verringerten.

Im Jahr 2024 änderte die EZB die Darstellung von Zinserträgen (z. B. Kuponzinsen) und Zinsaufwendungen (z. B. Amortisierung von Agiobeträgen) für Positionen, die nicht mit geldpolitischen Geschäften zusammenhängen. Bislang wurden Zinserträge und Zinsaufwendungen unter „Nettozinsergebnis“ in der Gewinn- und Verlustrechnung unterschiedlich verrechnet, je nach Art der Transaktion. Die EZB hat beschlossen, dass die auf die einzelnen Arten von Instrumenten innerhalb einer Bilanzposition oder eines Portfolios anfallenden Zinsen ab 2024 auf Nettobasis entweder unter „Zinserträge“ oder „Zinsaufwendungen“ auszuweisen sind, je nachdem, ob der Nettobetrag für die Art des Instruments bzw. das Portfolio positiv oder negativ ausfällt. Diese Darstellung dürfte die Substanz der Transaktion besser widerspiegeln. Gleichzeitig steht sie im Einklang mit dem Nettingprinzip, das auf die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften angewandt wird.[45] Die Vergleichswerte für das Jahr 2023 wurden wie folgt angepasst:

Bilanz zum
31. Dezember 2023
(in Mio. €)

Anpassung
(in Mio. €)

Angepasste Bilanz zum
31. Dezember 2023
(in Mio. €)

Zinserträge

63 751

(28)

63 723

Zinsaufwendungen

(70 944)

28

(70 916)

Nettozinserträge/(-aufwendungen)

(7 193)

(7 193)

Sonstiges

Als externer Rechnungsprüfer der EZB wurde für den Fünfjahreszeitraum bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) bestellt. Die ursprüngliche Bestellung erfolgte gemäß Artikel 27 der ESZB-Satzung auf Empfehlung des EZB-Rats mit Billigung durch den Rat der EU. Im Jahr 2023 genehmigte der Rat der EU auf Empfehlung des EZB-Rats eine Verlängerung dieses Zeitraums um weitere zwei Jahre bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2024.

2.4 Erläuterungen zur Bilanz

Erläuterung 1 – Gold und Goldforderungen

Diese Position umfasst die Goldbestände der EZB:

2024

2023

Menge

Unzen Feingold1

16 285 778

16 285 778

Preis

US-Dollar je Feinunze Gold

2 608 750

2 063 950

US-Dollar je Euro

1,0389

1,1050

Marktwert (in Mio. €)

40 895

30 419

1) Dies entspricht 506,5 Tonnen sowohl für das Jahr 2024 als auch für das Jahr 2023.

Die Zunahme des Euro-Gegenwerts der Goldbestände der EZB war auf den Anstieg des Goldpreises in Euro im Berichtsjahr zurückzuführen (siehe „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 15 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“).

Erläuterung 2 – Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets sowie an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

Erläuterung 2.1 – Forderungen an den IWF

In dieser Position werden die Bestände der EZB an SZR zum 31. Dezember 2023 ausgewiesen. Sie belief sich auf 2 227 Mio. € (2023: 2 083 Mio. €). Die Bestände ergeben sich aus freiwilligen Handelstransaktionen des Internationalen Währungsfonds (IWF), der von der EZB autorisiert ist, in ihrem Namen innerhalb einer vereinbarten Bandbreite SZR gegen Euro zu kaufen bzw. zu verkaufen. Bilanztechnisch werden SZR wie Fremdwährungen behandelt (siehe „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Die Bestände der EZB an SZR erhöhten sich im Jahr 2024 infolge der im Jahresverlauf erzielten Zinserträge. Zudem trug die Aufwertung des SZR gegenüber dem Euro im Jahr 2024 zur Erhöhung des Euro-Gegenwerts dieser Bestände bei.

Erläuterung 2.2 – Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva sowie Forderungen in Fremdwährung an Ansässige des Euro-Währungsgebiets

Diese beiden Positionen bestehen aus Guthaben bei Banken, Fremdwährungskrediten sowie Wertpapieranlagen in US-Dollar, japanischen Yen und chinesischen Renminbi.

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Forderungen an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Giroeinlagen

6 778

7 161

(384)

Geldmarkteinlagen

737

474

264

Reverse-Repo-Geschäfte

241

241

Wertpapieranlagen

48 135

46 158

1 977

Forderungen an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets insgesamt

55 890

53 793

2 098

Forderungen an Ansässige des Euro-Währungsgebiets

Giroeinlagen

17

25

(8)

Geldmarkteinlagen

1 464

1 426

39

Reverse-Repo-Geschäfte

2 613

2 613

Forderungen an Ansässige des Euro-Währungsgebiets insgesamt

4 094

1 450

2 644

Insgesamt

59 985

55 243

4 741

Der Gesamtwert dieser Positionen stieg im Jahr 2024 an. Die Hauptgründe dafür waren die Aufwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro und die Wiederanlage der im Jahresverlauf überwiegend aus dem US-Dollar-Portfolio erzielten Einkünfte.

Die Nettofremdwährungsbestände der EZB[46] waren wie folgt:

2024
Fremdwährung
in Mio.

2023
Fremdwährung
in Mio.

US-Dollar

55 047

52 590

Japanischer Yen

1 087 826

1 089 844

Chinesischer Renminbi

4 694

4 545

Im Jahr 2024 fanden keine Interventionen am Devisenmarkt statt.

Erläuterung 3 – Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Zum 31. Dezember 2024 umfasste diese Position Giroeinlagen bei Geschäftspartnern mit Sitz im Euro-Währungsgebiet in Höhe von 2 Mio. € (2023: 17 Mio. €).

Erläuterung 4 – Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

Erläuterung 4.1 – Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

Zum 31. Dezember 2024 umfasste diese Position Schuldverschreibungen, die die EZB im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (SMP), des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP), des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) erworben hatte.

Beginn

Ende1

Beschluss

Notenbankfähige Wertpapiere2

Programm für die Wertpapiermärkte (SMP)

SMP

Mai 2010

September 2012

EZB/2010/5

Im Euro-Währungsgebiet begebene öffentliche und private Schuldverschreibungen3

Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)

CBPP3

Oktober 2014

Juni 2023

EZB/2020/8,
geänderte Fassung

Gedeckte Schuldverschreibungen von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

ABSPP

November 2014

Juni 2023

EZB/2014/45,
geänderte Fassung

Von einem Ansässigen des Euro-Währungsgebiets begebene Senior-Tranchen und garantierte Mezzanine-Tranchen von Asset-Backed Securities

PSPP

März 2015

Juni 2023

EZB/2020/9

Von Zentralregierungen bzw. regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften im Euro-Währungsgebiet bzw. von anerkannten Institutionen sowie von internationalen Organisationen und multilateralen Entwicklungsbanken im Euro-Währungsgebiet begebene Anleihen

CSPP4

Juni 2016

Juni 2023

EZB/2016/16,
geänderte Fassung

Von Unternehmen (ohne Banken) im Euro-Währungsgebiet begebene Anleihen und Commercial Paper

Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

PEPP

März 2020

Dezember 2024

EZB/2020/17,
geänderte Fassung

Alle im Rahmen des APP zugelassenen Kategorien von Vermögenswerten

1) In Bezug auf das SMP bezieht sich „Ende“ auf das Enddatum des Programms, für das APP und das PEPP hingegen auf das letzte Datum der Ankäufe.
2) Weitere Zulassungskriterien für die individuellen Programme finden sich in den jeweiligen Beschlüssen des EZB-Rats.
3) Nur von fünf Schatzämtern des Euro-Währungsgebiets begebene öffentliche Schuldverschreibungen wurden im Rahmen des SMP erworben.
4) Die EZB erwarb keine Wertpapiere im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP).

Das Portfolio aus dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)[47] ist 2024 weiter zurückgegangen, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit ab Juli 2023 nicht wieder anlegte.[48]

Was das PEPP[49] betrifft, so legte das Eurosystem die Tilgungsbeträge der erworbenen Wertpapiere in der ersten Jahreshälfte 2024 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder an, nachdem der EZB-Rat im Dezember 2023 einen entsprechenden Beschluss[50] verabschiedet hatte. In der zweiten Jahreshälfte verringerte sich das PEPP-Portfolio im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. €, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge aus fällig werdenden Wertpapieren nicht vollständig wiederanlegte. Ende 2024 wurden die Wiederanlagen im Rahmen des PEPP eingestellt.

Die im Rahmen dieser Programme erworbenen Schuldverschreibungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen erfasst (siehe „Wertpapiere“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Nachfolgend sind die fortgeführten Anschaffungskosten der von der EZB gehaltenen Schuldverschreibungen sowie deren Marktwert[51] (der nicht in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und lediglich zu Vergleichszwecken angegeben wird) dargestellt:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Fortgeführte
Anschaffungs-kosten

Marktwert

Fortgeführte
Anschaffungs-kosten

Marktwert

Fortgeführte
Anschaffungs-kosten

Marktwert

SMP

286

298

496

522

(210)

(224)

APP

CBPP3

20 437

18 844

23 530

21 490

(3 092)

(2 646)

ABSPP

7 047

6 979

13 348

13 225

(6 301)

(6 247)

PSPP – Wertpapiere von Regierungen/
Gebietskörperschaften/
Institutionen

192 664

175 885

224 867

205 847

(32 203)

(29 962)

APP insgesamt

220 149

201 708

261 744

240 562

(41 596)

(38 854)

PEPP

PEPP – gedeckte Schuldverschreibungen

867

781

839

736

28

45

PEPP – Wertpapiere von Regierungen/
Gebietskörperschaften/
Institutionen

155 480

138 927

162 270

143 669

(6 790)

(4 741)

PEPP insgesamt

156 347

139 709

163 109

144 405

(6 762)

(4 696)

Insgesamt

376 781

341 714

425 349

385 489

(48 568)

(43 775)

Die fortgeführten Anschaffungskosten der von der EZB gehaltenen Schuldverschreibungen haben sich im Jahresverlauf wie folgt geändert:

2023
(in Mio. €)

Ankäufe1
(in Mio. €)

Tilgungen
(in Mio. €)

Nettodisagio-betrag/
(-agiobetrag)2
(in Mio. €)

2024
(in Mio. €)

SMP

496

(217)

7

286

APP

CBPP3

23 530

(3 069)

(23)

20 437

ABSPP

13 348

(6 251)

(50)

7 047

PSPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen

224 867

(146)

(30 567)

(1 489)

192 664

APP insgesamt

261 744

(146)

(39 887)

(1 562)

220 149

PEPP

PEPP – gedeckte Schuldverschreibungen

839

47

(20)

0

867

PEPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen

162 270

14 185

(19 474)

(1 501)

155 480

PEPP insgesamt

163 109

14 232

(19 493)

(1 501)

156 347

Insgesamt

425 349

14 086

(59 598)

(3 056)

376 781

1) Nach Einstellung der Wiederanlagen im Rahmen des APP kann diese Spalte negative Beträge enthalten. Dies ist auf Verkäufe von Wertpapieren vorwiegend zur Gewährleistung der Einhaltung der Regelungen zur Risikokontrolle zurückzuführen.
2) „Nettodisagiobetrag/(-agiobetrag)“ umfasst gegebenenfalls realisierte Nettogewinne/(-verluste).

Der EZB-Rat beurteilt regelmäßig die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit den Wertpapieren, die im Rahmen dieser Programme gehalten werden.

Vor diesem Hintergrund werden auf Basis der Daten zum Jahresende jährliche Werthaltigkeitstests durchgeführt und vom EZB-Rat verabschiedet. Im Rahmen dieser Tests werden Hinweise auf eine mögliche Wertminderung für jedes Programm separat geprüft. Bei Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung werden zusätzliche Analysen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Cashflows aus den zugrunde liegenden Wertpapieren nicht durch eine Wertminderung beeinträchtigt wurden. Basierend auf den Ergebnissen der diesjährigen Werthaltigkeitstests stellte die EZB bei ihren im Jahr 2024 zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Schuldverschreibungen keine Verluste fest.

Die amortisierten Anschaffungskosten[52] der vom Eurosystem gehaltenen Wertpapiere entwickelten sich wie folgt:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

EZB

NZBen des Euroraums

Eurosystem insgesamt

EZB

NZBen des Euroraums

Eurosystem insgesamt

SMP

286

1 050

1 336

496

1 901

2 397

APP

CBPP3

20 437

232 571

253 009

23 530

262 090

285 620

ABSPP

7 047

7 047

13 348

13 348

PSPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/
Institutionen

192 664

1 704 258

1 896 922

224 867

1 922 907

2 147 774

PSPP – supranationale Wertpapiere

227 808

227 808

255 261

255 261

CSPP

288 377

288 377

323 921

323 921

APP insgesamt

220 149

2 453 015

2 673 164

261 744

2 764 180

3 025 924

PEPP

PEPP – gedeckte Schuldverschreibungen

867

5 097

5 964

839

5 197

6 036

PEPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/
Institutionen

155 480

1 243 391

1 398 871

162 270

1 297 397

1 459 667

PEPP – supranationale Wertpapiere

158 931

158 931

154 332

154 332

PEPP – Wertpapiere des Unternehmenssektors

45 105

45 105

45 989

45 989

PEPP insgesamt

156 347

1 452 524

1 608 871

163 109

1 502 915

1 666 024

Insgesamt

376 781

3 906 589

4 283 370

425 349

4 268 996

4 694 345

Anmerkung: Die Zahlen der „NZBen des Euroraums“ sind vorläufig und könnten noch korrigiert werden. Dies würde auch zu einer entsprechenden Änderung der Zahlen in der Position „Eurosystem insgesamt“ führen.

Erläuterung 5 – Intra-Eurosystem-Forderungen

Erläuterung 5.1 – Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

In dieser Position werden jene Forderungen der EZB gegenüber den NZBen des Euroraums erfasst, die sich im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems ergeben (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Zum 31. Dezember 2024 belief sich diese Position auf 127 067 Mio. € (2023: 125 378 Mio. €). Die Zinszahlungen für diese Forderungen wurden 2024 täglich zum jeweils geltenden Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet (siehe Erläuterung 24.2 „Zinserträge aus Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ und Erläuterung 34 „Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung von Intra-Eurosystem-Salden“).

Erläuterung 6 – Sonstige Aktiva

Erläuterung 6.1 – Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Anschaffungskosten

Grundstücke und Gebäude

1 015

1 014

0

Nutzungsrechte an Gebäuden

352

315

37

Einbauten

222

222

EDV-Ausstattung inkl. Software

142

142

(0)

Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kraftfahrzeuge

114

111

3

Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung

1

2

(1)

In Bau befindliche Anlagen

10

0

10

Sonstige Sachanlagen

11

11

0

Anschaffungskosten insgesamt

1 866

1 818

48

Kumulierte Abschreibung

Grundstücke und Gebäude

(251)

(227)

(24)

Nutzungsrechte an Gebäuden

(243)

(197)

(46)

Einbauten

(160)

(144)

(16)

EDV-Ausstattung inkl. Software

(135)

(129)

(6)

Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kraftfahrzeuge

(102)

(92)

(10)

Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung

(1)

(2)

1

Sonstige Sachanlagen

(4)

(3)

(0)

Kumulierte Abschreibung insgesamt

(895)

(795)

(100)

Gesamtbuchwert (netto)

971

1 023

(52)

Für das Hauptgebäude der EZB und die Nutzungsrechte an Bürogebäuden wurde zum Jahresende ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsaufwand wurde nicht festgestellt.

Erläuterung 6.2 – Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Diese Position umfasst hauptsächlich das Eigenmittelportfolio der EZB, das vorwiegend aus Anlagen des eingezahlten Kapitals der EZB sowie aus für den allgemeinen Reservefonds und die Rückstellung für finanzielle Risiken zurückgestellten Beträgen besteht. Sie beinhaltet zudem 3 211 Aktien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die zu den Anschaffungskosten von 42 Mio. € ausgewiesen sind, und sonstige Giroeinlagen in Euro.

Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Giroeinlagen in Euro

45

46

(1)

Auf Euro lautende Wertpapiere

21 269

20 355

914

Reverse-Repo-Geschäfte in Euro

1 425

1 730

(305)

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

42

42

(0)

Insgesamt

22 781

22 172

608

Der im Jahr 2024 verzeichnete Nettoanstieg dieser Position war hauptsächlich auf die Wiederanlage der im Eigenmittelportfolio der EZB generierten Zinserträge zurückzuführen.

Erläuterung 6.3 – Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

In dieser Position sind die Bewertungsänderungen der am 31. Dezember 2024 offenen Swap- und Termingeschäfte in Fremdwährung ausgewiesen (siehe Erläuterung 21 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Bewertungsänderungen beliefen sich auf 681 Mio. € (2023: 552 Mio. €). Sie ergeben sich aus der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs gegenüber dem Euro-Gegenwert, der aus der Umrechnung der Geschäfte zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Fremdwährung an diesem Tag resultiert (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ sowie „Gold, Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Erläuterung 6.4 – Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Abgegrenzte Zinsen aus TARGET-Salden der NZBen

3 656

4 955

(1 299)

Abgegrenzte Zinsen aus Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

1 093

1 429

(336)

Aufgelaufene Zinsen auf Wertpapiere

3 519

3 709

(190)

Abgegrenzte Erträge im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben

681

654

27

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten

210

158

52

Insgesamt

9 158

10 905

(1 747)

Zum 31. Dezember 2024 waren in dieser Position die für die TARGET-Salden der NZBen des Euroraums angefallenen abgegrenzten Zinserträge für Dezember 2024 ausgewiesen (siehe Erläuterung 12.2 „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)“), ebenso wie angefallene abgegrenzte Zinserträge von den NZBen des Euroraums für das letzte Quartal 2024 aufgrund der Forderungen der EZB im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems (siehe Erläuterung 5.1 „Forderungen der EZB im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“). Diese Beträge wurden im Januar 2025 ausgeglichen.

Sie umfasste zudem abgegrenzte Kuponzinsen aus Wertpapieranlagen, einschließlich beim Erwerb gezahlter und noch ausstehender Zinsen (siehe Erläuterung 2.2 „Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva sowie Forderungen in Fremdwährung an Ansässige des Euro-Währungsgebiets“, Erläuterung 4 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ und Erläuterung 6.2 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“).

Abgegrenzte Erträge im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben entsprechen den für den Gebührenzeitraum 2024 fälligen Aufsichtsgebühren, die 2025 erhoben werden (siehe Erläuterung 27 „Nettoerträge/-aufwendungen aus Gebühren und Provisionen“).[53]

Der verbleibende Anteil dieser Position entfällt im Wesentlichen auf a) abgegrenzte Erträge aus laufenden Projekten und Dienstleistungen des ESZB (siehe Erläuterung 29 „Sonstige Erträge“), b) abgegrenzte Zinserträge aus anderen Finanzinstrumenten und c) verschiedene Vorauszahlungen.

Erläuterung 6.5 – Sonstiges

Zum 31. Dezember 2024 belief sich diese Position auf 53 Mio. € (2023: 88 Mio. €). Sie bestand vorwiegend aus Salden in Höhe von 24 Mio. € (2023: 28 Mio. €) im Zusammenhang mit am 31. Dezember 2024 offenen Swap- und Termingeschäften in Fremdwährung (siehe Erläuterung 21 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Salden waren das Ergebnis der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Währungsposition am Bilanzstichtag gegenüber dem Euro-Gegenwert, zu dem die Transaktionen ursprünglich erfasst wurden (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Sie beinhaltete auch Forderungen im Zusammenhang mit laufenden Projekten und Dienstleistungen des ESZB (siehe Erläuterung 29 „Sonstige Erträge“) und Salden in Bezug auf die Rückvergütung der Umsatzsteuer.

Erläuterung 7 – Banknotenumlauf

Der in dieser Position ausgewiesene Betrag entspricht dem Anteil der EZB (8 %) am gesamten Euro-Banknotenumlauf (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“), der sich zum 31. Dezember 2023 auf 127 067 Mio. € belief (2023: 125 378 Mio. €).

Erläuterung 8 – Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Die Zentralbanken des Eurosystems können für ihre Leihgeschäfte mit im Rahmen des PSPP und des PEPP erworbenen Wertpapieren des öffentlichen Sektors Barsicherheiten akzeptieren, ohne dass diese Mittel wieder angelegt werden müssen. Im Falle der EZB werden diese Geschäfte über ein Spezialinstitut abgewickelt.

Zum 31. Dezember 2024 beliefen sich die Salden aus solchen offenen Leihgeschäften mit Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet auf insgesamt 2 388 Mio. € (2023: 4 699 Mio. €). Als Sicherheit erhaltene Barmittel wurden auf TARGET-Konten übertragen. Da sie zum Jahresende noch nicht angelegt waren, wurden diese Transaktionen in der Bilanz ausgewiesen (siehe „Befristete Transaktionen“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ und Erläuterung 18 „Wertpapierleihprogramme“).[54]

Erläuterung 9 – Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

Erläuterung 9.1 – Öffentliche Haushalte

Zum 31. Dezember 2024 bestand diese Position aus Einlagen der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (European Financial Stability Facility – EFSF) in Höhe von 73 Mio. € (2023: 143 Mio. €). Ende 2023 umfasste sie zudem Einlagen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (European Stability Mechanism – ESM). Gemäß Artikel 21 der ESZB-Satzung kann die EZB als Fiskalagent für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten tätig werden.

Erläuterung 9.2 – Sonstige Verbindlichkeiten

Diese Position besteht aus Salden von Nebensystemen des Euroraums[55], die über die TARGET-EZB-Komponente an TARGET angeschlossen sind. Zum 31. Dezember 2024 belief sie sich auf 24 482 Mio. € (2023: 20 479 Mio. €).

Erläuterung 10 – Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

TARGET-Salden der NZBen und Nebensysteme außerhalb des Euro-Währungsgebiets

2 908

3 854

(947)

Bei Wertpapierleihgeschäften als Sicherheit erhaltene Barmittel

2 062

5 637

(3 575)

Von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen

33 823

12 383

21 440

Liquiditätszuführende Swap-Vereinbarungen

1 067

1 237

(171)

Insgesamt

39 859

23 111

16 748

Zum 31. Dezember 2024 entfiel der größte Teil dieser Position auf Einlagen, die von der EZB in ihrer Rolle als Fiskalagent für die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte der EU akzeptiert wurden (siehe Erläuterung 22 „Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte“).

Diese Position umfasste zudem TARGET-Salden. Sie bestand aus Salden der NZBen außerhalb des Euro-Währungsgebiets gegenüber der EZB (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“) und Salden der Nebensysteme außerhalb des Euro-Währungsgebiets, die über die TARGET-EZB-Komponente an TARGET angeschlossen sind.

Außerdem enthielt sie Salden aus offenen Leihgeschäften mit im Rahmen des PSPP und des PEPP erworbenen Wertpapieren des öffentlichen Sektors mit Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Als Sicherheit erhaltene Barmittel wurden auf TARGET-Konten übertragen. Da sie zum Jahresende noch nicht angelegt waren, wurden diese Transaktionen in der Bilanz ausgewiesen (siehe „Befristete Transaktionen“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ und Erläuterung 18 „Wertpapierleihprogramme“).

Der verbleibende Anteil dieser Position bestand aus einem Saldo, der aus dem unbefristeten wechselseitigen Währungsabkommen mit dem Federal Reserve System resultierte. Im Rahmen dieses Abkommens stellt die Federal Reserve Bank of New York der EZB US-Dollar im Wege von Swapgeschäften zur Verfügung, um den Geschäftspartnern des Eurosystems kurzfristige Refinanzierung in US-Dollar bereitzustellen. Die EZB geht ihrerseits Back-to-back-Swapgeschäfte mit NZBen des Euroraums ein, die die hieraus resultierenden Mittel nutzen, um mit Geschäftspartnern des Eurosystems liquiditätszuführende Geschäfte in US-Dollar in Form von befristeten Transaktionen durchzuführen. Die Back-to-back-Swapgeschäfte führen zu Intra-Eurosystem-Salden zwischen der EZB und den NZBen des Euroraums. Darüber hinaus erwachsen aus den von der EZB mit der Federal Reserve Bank of New York und den NZBen des Euroraums durchgeführten Swapgeschäften Forderungen und Verbindlichkeiten aus Termingeschäften, die außerbilanziell erfasst werden (siehe Erläuterung 21 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“).

Erläuterung 11 – Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Erläuterung 11.1 – Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2024 waren in dieser Position keine Salden enthalten. Ende 2023 umfasste sie jedoch eine Verbindlichkeit in Fremdwährung gegenüber einem Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets in Höhe von 24 Mio. €, die im Zusammenhang mit der Verwaltung der Fremdwährungsreserven der EZB zustande kam.

Erläuterung 12 – Intra-Eurosystem-Forderungen

Erläuterung 12.1 – Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber NZBen des Euroraums. Diese ergeben sich aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB im Zuge des Beitritts dieser NZBen zum Eurosystem. Im Einklang mit Artikel 30.2 der Satzung des ESZB werden diese Beiträge entsprechend dem jeweiligen Anteil der NZBen am gezeichneten Kapital der EZB festgesetzt.

Die fünfjährliche Anpassung der Gewichtsanteile der NZBen am Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB zum 1. Januar 2024 führte dazu, dass sich der Gewichtsanteil der NZBen des Euro-Währungsgebiets am gezeichneten Kapital der EZB verringerte (siehe Erläuterung 16 „Kapital und Rücklagen“). Daraus resultierte zum 1. Januar 2024 ein Rückgang dieser Verbindlichkeiten um 109 Mio. €. Dieser Betrag wurde an die NZBen des Euroraums zurückgezahlt.

Seit
1. Januar 2024
(in Mio. €)

Zum
31. Dezember 2023
(in Mio. €)

Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique (Belgien)

1 488

1 470

Deutsche Bundesbank (Deutschland)

10 802

10 635

Eesti Pank (Estland)

121

114

Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland (Irland)

884

683

Bank of Greece (Griechenland)

916

998

Banco de España (Spanien)

4 796

4 811

Banque de France (Frankreich)

8 114

8 240

Hrvatska narodna banka (Kroatien)

314

327

Banca d’Italia (Italien)

6 498

6 854

Central Bank of Cyprus (Zypern)

89

87

Latvijas Banka (Lettland)

157

157

Lietuvos bankas (Litauen)

239

233

Banque centrale du Luxembourg (Luxemburg)

148

133

Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta (Malta)

52

42

De Nederlandsche Bank (Niederlande)

2 396

2 364

Oesterreichische Nationalbank (Österreich)

1 199

1 181

Banco de Portugal (Portugal)

943

944

Banka Slovenije (Slowenien)

200

194

Národná banka Slovenska (Slowakei)

466

462

Suomen Pankki – Finlands Bank (Finnland)

737

741

Insgesamt

40 562

40 671

Die Verzinsung dieser Verbindlichkeiten wurde 2024 auf Tagesbasis zu dem jeweils geltenden Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet, vermindert um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände (siehe Erläuterung 24.3 „Zinsaufwendungen aufgrund der Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven“ und Erläuterung 34 „Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung von Intra-Eurosystem-Salden“).

Erläuterung 12.2 – Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)

Diese Position besteht aus den TARGET-Salden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Verbindlichkeiten gegenüber den NZBen des Euroraums aus dem TARGET-Zahlungsverkehr

1 593 185

1 616 387

Forderungen an die NZBen im Euroraum aus dem TARGET-Zahlungsverkehr

(1 245 111)

(1 212 050)

Nettoverbindlichkeiten aus dem TARGET-Zahlungsverkehr

348 074

404 336

Der Rückgang der TARGET-Nettoverbindlichkeiten war vor allem auf Mittelzuflüsse zurückzuführen infolge a) der Fälligkeit von Wertpapieren im Rahmen des APP und des PEPP, die über TARGET-Konten abgewickelt und nur teilweise durch die Wiederanlagen im Rahmen des PEPP ausgeglichen wurden (siehe Erläuterung 4 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“), und b) höherer Einlagen, die von der EZB in ihrer Rolle als Fiskalagent für die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte der EU akzeptiert wurden (siehe Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“). Die Auswirkungen dieser Faktoren wurden vor allem durch die Mittelabflüsse infolge der Zinsaufwendungen für die TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB teilweise ausgeglichen (siehe Erläuterung 24.5 „Nettozinsaufwendungen für TARGET-Salden der/an die NZBen“).

Die Verzinsung von TARGET-Positionen, die von den NZBen des Euroraums gegenüber der EZB im Jahr 2024 gehalten wurden, wurde – mit Ausnahme von Salden aus Back-to-back-Swapgeschäften im Zusammenhang mit liquiditätszuführenden Transaktionen in US-Dollar – täglich zum jeweils geltenden Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet (siehe Erläuterung 24.5 „Nettozinsaufwendungen für TARGET-Salden der/an die NZBen“ und Erläuterung 34 „Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung von Intra-Eurosystem-Salden“).

Erläuterung 12.3 – Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

Zum 31. Dezember 2024 belief sich diese Position auf 40 Mio. € (2023: 40 Mio. €). Sie bestand überwiegend aus Einlagen, die von der EZB in ihrer Rolle als Fiskalagent für die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäften der EU akzeptiert wurden (siehe Erläuterung 22 „Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte“).

Erläuterung 13 – Sonstige Verbindlichkeiten

Erläuterung 13.1 – Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

Zum 31. Dezember 2024 waren unter dieser Position keine Salden ausgewiesen. Ende 2023 bestand sie in erster Linie aus Bewertungsänderungen der zu Jahresende offenen Swap- und Termingeschäfte in Fremdwährung (siehe Erläuterung 21 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Die Bewertungsänderungen beliefen sich auf 68 Mio. €. Sie ergeben sich aus der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs gegenüber dem Euro-Gegenwert, der aus der Umrechnung der Geschäfte zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Fremdwährung an diesem Tag resultiert (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ sowie „Gold, Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Erläuterung 13.2 – Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Abgegrenzte Zinsen aus TARGET-Salden der NZBen

4 636

6 390

(1 754)

Abgegrenzte Zinsen aus Forderungen der NZBen aus an die EZB übertragenen Währungsreserven

1 448

1 335

114

Aufgelaufene Zinsen auf von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen

103

172

(69)

Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten

101

134

(33)

Insgesamt

6 288

8 030

(1 742)

Zum 31. Dezember 2024 umfasste diese Position vor allem zwei Hauptkomponenten: die für die TARGET-Salden abgegrenzten Zinszahlungen an die NZBen für Dezember 2024 (siehe Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ und Erläuterung 12.2 „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)“) sowie abgegrenzte Zinszahlungen an die NZBen des Euro-Währungsgebiets für 2024 im Zusammenhang mit ihren Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB (siehe Erläuterung 12.1 „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“). Diese Beträge wurden im Januar 2025 ausgeglichen.

Diese Position umfasste auch abgegrenzte Zinszahlungen auf von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen (siehe Erläuterung 9.1 „Öffentliche Haushalte“, Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ und Erläuterung 12.3 „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“).

Der verbleibende Anteil dieser Position entfiel im Wesentlichen auf a) abgegrenzte Zinszahlungen auf Salden der Nebensysteme innerhalb des Euro-Währungsgebiets, die über die TARGET-EZB-Komponente an TARGET angeschlossen sind (siehe Erläuterung 9.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“) und b) sonstige Rechnungsabgrenzungsposten.

Erläuterung 13.3 – Sonstiges

Am 31. Dezember 2024 belief sich diese Position auf 1 327 Mio. € (2023: 1 401 Mio. €). Sie beinhaltete insgesamt Salden in Höhe von 574 Mio. € (2023: 635 Mio. €) im Zusammenhang mit zum 31.  Dezember 2024 offenen Swap- und Termingeschäften in Fremdwährung (siehe Erläuterung 21 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Salden waren das Ergebnis der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Währungsposition am Bilanzstichtag gegenüber dem Euro-Gegenwert, zu dem die Transaktionen ursprünglich erfasst wurden (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Die Position enthielt zudem eine Leasingverbindlichkeit in Höhe von 110 Mio. € (2023: 117 Mio. €) (siehe „Leasingverhältnisse“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Zusätzlich war in dieser Position die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen der EZB im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie anderen langfristig fälligen Leistungen für ihr Personal[56], Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums enthalten.

Leistungen der EZB nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und andere langfristig fällige Leistungen

Bilanz
Die in der Bilanz unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) ausgewiesenen Beträge für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen setzten sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Belegschaft

Leitungsgremien

Insgesamt

Belegschaft

Leitungsgremien

Insgesamt

Leistungsorientierte Verpflichtung

2 712

37

2 749

2 458

35

2 493

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

(2 253)

(2 253)

(1 983)

(1 983)

Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten)

459

37

496

475

35

510

Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium werden in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.

Im Jahr 2024 umfasste der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung gegenüber den Mitarbeitern in Höhe von 2 712 Mio. € (2023: 2 458 Mio. €) Leistungen ohne Fondsdeckung in Höhe von 293 Mio. € (2023: 278 Mio. €) im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Pensionsbezüge) sowie anderen langfristig fälligen Leistungen. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung gegenüber den Direktoriumsmitgliedern und den Mitgliedern des Aufsichtsgremiums in Höhe von 37 Mio. € (2023: 35 Mio. €) bezieht sich ausschließlich auf bestehende Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen.

Neubewertungen der Nettoschuld der EZB aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in der Bilanz unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung” erfasst. Die Gewinne aus der Neubewertung unter dieser Position beliefen sich 2024 auf 416 Mio. € (2023: 238 Mio. €) (siehe Erläuterung 15 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“).

Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung, des Planvermögens und der Ergebnisse aus Neubewertung
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung änderte sich wie folgt:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Belegschaft

Leitungsgremien

Insgesamt

Belegschaft

Leitungsgremien

Insgesamt

Leistungsorientierte Verpflichtung zum Jahresbeginn

2 458

35

2 493

1 947

31

1 978

Laufender Dienstzeitaufwand

121

3

123

101

2

103

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

119

1

120

Verpflichtungsbezogene Zinsaufwendungen

85

1

86

77

1

79

Beiträge der Mitglieder des Versorgungsplans1

38

0

38

36

0

36

Gezahlte Leistungen

(31)

(3)

(34)

(30)

(3)

(33)

(Gewinne)/Verluste aus Neubewertung

(77)

0

(77)

327

4

331

Leistungsorientierte Verpflichtung zum Jahresende

2 712

37

2 749

2 458

35

2 493

Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium werden in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.
1) Netto-Gesamtbetrag inklusive Pflichtbeiträge und Transfers in die/aus den Pläne(n). Die Pflichtbeiträge der Mitarbeiter belaufen sich auf 7,4 % ihres Grundgehalts, die der EZB auf 20,7 % des Grundgehalts.

Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand im Jahr 2024 bezog sich auf derzeitige Beitragszahler und Pensionsempfänger. Er ergab sich aus einer Änderung der Bestimmungen der EZB-Versorgungspläne im Jahr 2024, wonach die jährliche Pensionserhöhung ab 2026 an die jährlichen allgemeinen Gehaltsanpassung für Mitarbeiter der EZB angeglichen wird.

Die für 2024 ausgewiesenen Gewinne aus der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung waren in erster Linie auf den Anstieg des Abzinsungssatzes für die versicherungsmathematische Bewertung von 3,4 % (2023) auf 3,6 % (2024) sowie auf Veränderungen in den demografischen Annahmen zurückzuführen.

Der beizulegende Zeitwert des Mitarbeiter-Planvermögens in der leistungsorientierten Säule änderte sich wie folgt:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Jahresbeginn

1 983

1 638

Zinserträge aus dem Planvermögen

69

66

Gewinne aus Neubewertung

104

189

Arbeitgeberbeiträge

81

75

Beiträge der Mitglieder des Versorgungsplans

38

36

Gezahlte Leistungen

(21)

(20)

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Jahresende

2 253

1 983

Die in Bezug auf das Planvermögen verzeichneten Gewinne aus der Neubewertung für 2024 spiegeln die Tatsache wider, dass die tatsächlichen Erträge der Fondsanteile höher ausfielen als die angenommenen Zinserträge aus dem Planvermögen, die auf dem angenommenen Abzinsungssatz von 3,4 % beruhten.

Folgende Veränderungen ergaben sich bei den Ergebnissen aus der Neubewertung:

2024
(in Mio. €) 

2023
(in Mio. €)

Gewinne aus Neubewertung zum Jahresbeginn

238

369

Beiträge von NZBen im Zuge des Beitritts zum Eurosystem1

3

Gewinne aus Planvermögen

104

189

Gewinne/(Verluste) aus der Verpflichtung

77

(331)

In der Gewinn- und Verlustrechnung verbuchte (Gewinne)/Verluste

(2)

8

In den „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ enthaltene Gewinne aus Neubewertung zum Jahresende

416

238

1) Im Zuge der Einführung der gemeinsamen Währung in Kroatien leistete die Hrvatska narodna banka zum 31. Dezember 2022 Beiträge zu sämtlichen Neubewertungssalden der EZB, die auch die zu diesem Datum ausstehenden Gewinne aus der Neubewertung umfassten.

Gewinn- und Verlustrechnung
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge setzten sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Belegschaft

Leitungsgremien

Insgesamt

Belegschaft

Leitungsgremien

Insgesamt

Laufender Dienstzeitaufwand

121

3

123

101

2

103

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

119

1

120

Nettoverzinsung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

16

1

17

12

1

13

- Verpflichtungsbezogene Zinsaufwendungen

85

1

86

77

1

79

- Zinserträge aus dem Planvermögen

(69)

(69)

(66)

(66)

(Gewinne)/Verluste aus Neubewertungen bezüglich anderer langfristig fälliger Leistungen

(2)

0

(2)

8

(0)

8

In den „Personalaufwendungen“ enthaltener Gesamtbetrag

253

5

258

121

3

124

Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium werden in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge für den laufenden Dienstzeitaufwand, den verpflichtungsbezogenen Zinsaufwand und die Zinserträge aus dem Planvermögen werden unter Zugrundelegung der Sätze des Vorjahres geschätzt. Der für die versicherungsmathematische Bewertung verwendete Abzinsungssatz sank von 3,9 % im Jahr 2022 auf 3,4 % im Jahr 2023, was im Jahr 2024 einen höheren laufenden Dienstzeitaufwand zur Folge hatte. Zudem erhöhten sich der verpflichtungsbezogene Zinsaufwand und die Zinserträge aus dem Planvermögen aufgrund höherer Salden, die die Auswirkungen des niedrigeren Abzinsungssatzes ausglichen.

Der aus der Änderung der Bestimmungen der EZB-Versorgungspläne im Jahr 2024 resultierende nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wurde für das Jahr, in dem der Änderungsbeschluss gefasst wurde, vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Grundlegende Annahmen
Die hier angeführten Bewertungen beruhen auf unabhängigen versicherungsmathematischen Annahmen, die vom Direktorium für Bilanzierungs- und Offenlegungszwecke gebilligt wurden. Die Berechnung der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anderen langfristig fälligen Leistungen beruhte in erster Linie auf den nachfolgend dargelegten Annahmen:

2024
(in %)

2023
(in %)

Abzinsungssatz

3,60

3,40

Erwartete Erträge aus dem Planvermögen1

4,60

5,30

Allgemeine künftige Gehaltserhöhungen2

2,00

2,00

Künftige Pensionserhöhungen3

2,00

1,70

1) Diese Annahmen wurden zur Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtung der EZB herangezogen, die durch Vermögenswerte mit zugrunde liegender Kapitalgarantie finanziert wird.
2) Auch künftige individuelle Gehaltserhöhungen von bis zu 1,8 % pro Jahr (abhängig vom Alter der Mitglieder des Versorgungsplans) werden berücksichtigt.
3) Gemäß den Vorschriften des Versorgungsplans der EZB werden die Pensionen jährlich erhöht. Im Jahr 2024 wurden diese Bestimmungen geändert, um die jährliche Pensionserhöhung ab 2026 an die jährliche allgemeine Gehaltsanpassung für Mitarbeiter der EZB anzugleichen. Vor dieser Änderung hing die jährliche Pensionserhöhung auch mit der allgemeinen Gehaltsanpassung zusammen, unterlag jedoch weiteren Bedingungen.

Erläuterung 14 – Rückstellungen

Erläuterung 14.1 – Sonstige Rückstellungen

Zum 31. Dezember 2024 umfasste diese Position Rückstellungen für Sachaufwendungen in Höhe von 72 Mio. € (2023: 67 Mio. €).

Erläuterung 15 – Ausgleichsposten aus Neubewertung

Diese Position enthält in erster Linie Neubewertungssalden, die sich aus buchmäßigen Gewinnen aus Forderungen, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Geschäften ergeben (siehe „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“, „Wertpapiere“, „Ergebnisermittlung“ und „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Sie beinhaltet außerdem die Neubewertungen der Nettoschuld der EZB aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (siehe „Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und andere langfristig fällige Leistungen“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 13.3 „Sonstiges“).

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Gold

37 097

26 622

10 476

Fremdwährung

12 819

9 842

2 976

- US-Dollar

12 717

9 624

3 093

- Japanischer Yen

206

(206)

- Chinesischer Renminbi

30

9

21

- SZR

72

4

68

- Sonstiges

0

0

0

Wertpapiere und sonstige Instrumente

320

397

(77)

Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

416

238

179

Insgesamt

50 653

37 099

13 554

Die Ausgleichsposten aus Neubewertung erhöhten sich im Jahr 2024 vor allem aufgrund des Anstiegs des Goldpreises in Euro. Die Ausgleichsposten aus Neubewertung für Fremdwährungen erhöhten sich ebenfalls, was in erster Linie auf die Aufwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro zurückzuführen war.

Folgende Wechselkurse wurden für die Neubewertung zum Jahresende herangezogen:

Wechselkurse

2024

2023

US-Dollar je Euro

1,0389

1,1050

Japanischer Yen je Euro

163,06

156,33

Chinesischer Renminbi je Euro

7,5833

7,8509

Euro je SZR

1,2544

1,2157

Euro je Feinunze Gold

2 511,069

1 867,828

Erläuterung 16 – Kapital und Rücklagen

Erläuterung 16.1 – Kapital

Anpassung des Kapitalschlüssels der EZB
Gemäß Artikel 29 der Satzung des ESZB werden die den NZBen zugeteilten Gewichtsanteile am Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB alle fünf Jahre angepasst.[57] Die fünfte Anpassung dieser Art seit Errichtung der EZB wurde am 1. Januar 2024 vorgenommen.

Eingezahltes Kapital der EZB
Das eingezahlte Kapital der EZB verringerte sich zum 1. Januar 2024 um 23 Mio. €. Dies ist auf die Reduzierung des (jeweils zu 100 % eingezahlten) Anteils der NZBen des Euroraums am gezeichneten Kapital der EZB in Höhe von 10 825 Mio. € um insgesamt 0,2200 Prozentpunkte zurückzuführen. Entsprechend erhöhte sich der Anteil der NZBen der Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums (die nur 3,75 % ihres gezeichneten Kapitals einbezahlen).

Die folgende Tabelle zeigt die Änderungen des Kapitalschlüssels, des gezeichneten Kapitals und des eingezahlten Kapitals:

Seit 1. Januar 2024

Zum 31. Dezember 2023

Kapitalschlüssel
(in %)

Gezeichnetes Kapital
(in Mio. €)

Eingezahltes Kapital
(in Mio. €)

Kapitalschlüssel
(in %)

Gezeichnetes Kapital
(in Mio. €)

Eingezahltes Kapital
(in Mio. €)

Nationale Bank van België
Banque Nationale de Belgique (Belgien)

3,0005

325

325

2,9630

321

321

Deutsche Bundesbank (Deutschland)

21,7749

2 357

2 357

21,4394

2 321

2 321

Eesti Pank (Estland)

0,2437

26

26

0,2291

25

25

Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland (Irland)

1,7811

193

193

1,3772

149

149

Bank of Greece (Griechenland)

1,8474

200

200

2,0117

218

218

Banco de España (Spanien)

9,6690

1 047

1 047

9,6981

1 050

1 050

Banque de France (Frankreich)

16,3575

1 771

1 771

16,6108

1 798

1 798

Hrvatska narodna banka (Kroatien)

0,6329

69

69

0,6595

71

71

Banca d’Italia (Italien)

13,0993

1 418

1 418

13,8165

1 496

1 496

Central Bank of Cyprus (Zypern)

0,1802

20

20

0,1750

19

19

Latvijas Banka (Lettland)

0,3169

34

34

0,3169

34

34

Lietuvos bankas (Litauen)

0,4826

52

52

0,4707

51

51

Banque centrale du Luxembourg (Luxemburg)

0,2976

32

32

0,2679

29

29

Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta (Malta)

0,1053

11

11

0,0853

9

9

De Nederlandsche Bank (Niederlande)

4,8306

523

523

4,7662

516

516

Oesterreichische Nationalbank (Österreich)

2,4175

262

262

2,3804

258

258

Banco de Portugal (Portugal)

1,9014

206

206

1,9035

206

206

Banka Slovenije (Slowenien)

0,4041

44

44

0,3916

42

42

Národná banka Slovenska (Slowakei)

0,9403

102

102

0,9314

101

101

Suomen Pankki – Finlands Bank (Finnland)

1,4853

161

161

1,4939

162

162

Zwischenergebnis der NZBen des Euroraums

81,7681

8 851

8 851

81,9881

8 875

8 875

Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) (Bulgarien)

0,9783

106

4

0,9832

106

4

Česká národní banka (Tschechische Republik)

1,9623

212

8

1,8794

203

8

Danmarks Nationalbank (Dänemark)

1,7797

193

7

1,7591

190

7

Magyar Nemzeti Bank (Ungarn)

1,5819

171

6

1,5488

168

6

Narodowy Bank Polski (Polen)

6,0968

660

25

6,0335

653

24

Banca Naţională a României (Rumänien)

2,8888

313

12

2,8289

306

11

Sveriges Riksbank (Schweden)

2,9441

319

12

2,9790

322

12

Zwischenergebnis der NZBen außerhalb des Euroraums

18,2319

1 974

74

18,0119

1 950

73

Insgesamt

100,0000

10 825

8 925

100,0000

10 825

8 948

Die NZBen des Euroraums haben ihren Anteil am gezeichneten Kapital vollständig eingezahlt.

Die NZBen außerhalb des Euroraums müssen als Beitrag zu den Betriebskosten der EZB 3,75 % ihres Anteils am gezeichneten Kapital der EZB einzahlen. Die NZBen außerhalb des Euroraums haben weder Anspruch auf ausschüttbare EZB-Gewinne, noch müssen sie für Verluste der EZB aufkommen.

Erläuterung 17 – Kumulierte Verlustvorträge

Zum 31. Dezember 2024 belief sich diese Position auf 1 266 Mio. € (2023: null). Dies entsprach dem Fehlbetrag der EZB für das Jahr 2023. Dieser wurde nach einem Beschluss des EZB-Rats in der Bilanz der EZB als Verlustvortrag ausgewiesen und wird mit künftigen Überschüssen verrechnet.

2.5 Außerbilanzielle Geschäfte

Erläuterung 18 – Wertpapierleihprogramme

Im Rahmen der Eigenmittelverwaltung hat die EZB eine Vereinbarung über ein Wertpapierleihprogramm getroffen. Dabei nimmt sie die Dienste eines Spezialinstituts in Anspruch, das in ihrem Auftrag Wertpapierleihgeschäfte durchführt. Zudem hat die EZB in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des EZB-Rats zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere für Wertpapierleihgeschäfte zur Verfügung gestellt.[58]

In Abhängigkeit von den erhaltenen Sicherheiten werden Wertpapierleihgeschäfte a) in Nebenbüchern erfasst, wenn sie gegen Wertpapiersicherheiten abgewickelt werden, oder b) in der Bilanz erfasst, wenn sie gegen Barsicherheiten abgewickelt werden, die zum Jahresende noch nicht angelegt worden sind (siehe Erläuterung 8 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ und Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).

Der Marktwert der verliehenen Wertpapiere und der entsprechenden Sicherheiten stellte sich wie folgt dar:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Gegen Wertpapiersicherheiten verliehene Wertpapiere1

(37 393)

(32 791)

davon im Zusammenhang mit zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren

(28 585)

(26 577)

Gegen Barsicherheiten verliehene Wertpapiere

(4 273)

(10 088)

davon im Zusammenhang mit zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren

(4 273)

(10 088)

Marktwert der verliehenen Wertpapiere

(41 666)

(42 879)

Sicherheiten in Form von Wertpapieren1

38 970

34 042

davon im Zusammenhang mit zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren

29 761

27 651

Sicherheiten in Form von Barmitteln2

4 450

10 336

davon im Zusammenhang mit zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren

4 450

10 336

Marktwert der Sicherheiten

43 420

44 379

1) Dieser Betrag wird in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst.
2) Dieser Betrag wird in der Bilanz unter „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ und „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ erfasst.

Erläuterung 19 – Zinsfutures

Die folgenden Geschäfte, umgerechnet zu Wechselkursen am Jahresende, waren zum Jahresende offen:

Fremdwährungs-Zinsfutures

2024
Kontraktwert
(in Mio. €)

2023
Kontraktwert
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Käufe

382

2 207

(1 825)

Verkäufe

734

4 142

(3 408)

Diese Geschäfte wurden im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven der EZB durchgeführt.

Erläuterung 20 – Wertpapiertermingeschäfte

Zum 31. Dezember 2024 gab es keine offenen Wertpapiertermingeschäfte. Zum Jahresende 2023 waren hingegen Terminkäufe und -verkäufe von Wertpapieren in Höhe von jeweils 45 Mio. € offen, umgerechnet zu Wechselkursen am Jahresende:

Wertpapiertermingeschäfte

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Käufe

45

(45)

Verkäufe

45

(45)

Diese Geschäfte wurden im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven der EZB durchgeführt.

Erläuterung 21 – Devisenswap- und Devisentermingeschäfte

Verwaltung der Währungsreserven
Im Rahmen der Verwaltung der Währungsreserven der EZB wurden Devisenswap- und Devisentermingeschäfte durchgeführt. Nachfolgend sind die zu Wechselkursen am Jahresende umgerechneten Forderungen und Verbindlichkeiten aus diesen Transaktionen dargestellt, die zum Jahresende offen waren:

Devisenswap- und Devisentermingeschäfte

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Forderungen

2 873

2 778

96

Verbindlichkeiten

2 742

2 901

(159)

Liquiditätszuführende Swap-Vereinbarungen
Die EZB ist Teil des Netzwerks von Swap-Vereinbarungen unter Zentralbanken und verfügt über gegenseitige Swap-Vereinbarungen mit der Bank of Canada, der Bank of England, der Bank of Japan, dem Federal Reserve System und der Schweizerischen Nationalbank. Darüber hinaus verfügt sie über eine gegenseitige Swap-Vereinbarung mit der People’s Bank of China. Diese Swap-Vereinbarungen ermöglichen die Bereitstellung von a) Liquidität in einer der jeweiligen Währungen der vorgenannten Zentralbanken an Banken des Euroraums oder b) Euro-Liquidität an Finanzinstitute in den jeweiligen Ländern der vorgenannten Zentralbanken. Darüber hinaus bestehen Swap-Vereinbarungen mit der Danmarks Nationalbank und der Sveriges Riksbank für die Bereitstellung von Euro-Liquidität an Finanzinstitute in ihren jeweiligen Ländern. Mit den vorstehenden Vereinbarungen sollen Spannungen an den internationalen Refinanzierungsmärkten verringert und das Risiko negativer Rückkopplungseffekte minimiert werden.[59]

Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Liquidität in US-Dollar an Geschäftspartner des Eurosystems entstanden auf US-Dollar lautende Forderungen und Verbindlichkeiten, die 2025 fällig wurden (siehe Erläuterung 10 – „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).

Erläuterung 22 – Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte

Die EZB war auch 2024 für die Verwaltung von Konten und die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit Anleihe- und Darlehensgeschäften zuständig, die von der EU im Rahmen der Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands, des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus sowie der Kreditrahmenvereinbarung für Griechenland abgeschlossen wurden.

Als Antwort auf die Covid-19-Pandemie gewährte die EU Darlehen an Mitgliedstaaten. Dies geschah im Rahmen ihres Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency – SURE). Die Verfügbarkeit dieses Instruments endete am 31. Dezember 2022, die betreffenden Emissionen bestanden jedoch aus Anleihen mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren.

Im Jahr 2024 stellte die EU den Mitgliedstaaten weiterhin finanzielle Mittel in Form von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung und Darlehen im Rahmen des Programms „Next Generation EU“ bereit. Das Programm war eingerichtet worden, um die wirtschaftliche Erholung in der EU zu unterstützen und den grünen sowie den digitalen Wandel der Wirtschaft in der Union zu fördern. Im Jahr 2024 hat die EU zudem die Ukraine in Form von Darlehen im Rahmen der neuen Verordnung zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine, einschließlich außerordentlicher Brückenfinanzierung, sowie die Arabische Republik Ägypten in Form einer kurzfristigen Makrofinanzhilfe unterstützt. Die EZB unterstützte die Europäische Kommission bei der Verwaltung der Transaktionen im Zusammenhang diesen Instrumenten.

Darüber hinaus fungiert die EZB als Zahlstelle für die Europäische Kommission im Zusammenhang mit deren neuem Dienst für Emissionen der EU, der im Januar 2024 seine Arbeit aufnahm.

Im Jahr 2024 verarbeitete die EZB Zahlungen im Zusammenhang mit allen vorgenannten Transaktionen.

Erläuterung 23 – Eventualverbindlichkeiten aus anhängigen Rechtsstreitigkeiten

Gegen die EZB wurden Klagen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen in Bezug auf die Banca Carige S.p.A. (Banca Carige) eingereicht. In zwei dieser Klagen verlangen die Aktionäre der Banca Carige finanziellen Ausgleich von der EZB für den Schaden, der ihnen infolge verschiedener Handlungen der EZB im Zuge der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen in Bezug auf die Banca Carige entstanden sein soll. Der EZB werden dabei sowohl Unterlassungen als auch schädigende Maßnahmen vorgeworfen. Die EZB hat einen dieser beiden Fälle in erster Instanz gewonnen. Gegen das entsprechende Urteil des Gerichts wurden von der Gegenpartei Rechtsmittel eingelegt und das Verfahren ist derzeit noch beim Gerichtshof der EU anhängig. Der andere Rechtsstreit ist nach wie vor beim Gericht anhängig. Diese Fälle werden unter anderem unter Berücksichtigung des Ausgangs anderer damit zusammenhängender Fälle entschieden werden. In einem dieser Fälle hat das Gericht der Europäischen Union in seinem Urteil vom 12. Oktober 2022 befunden, dass es für den Beschluss der EZB, einen vorläufigen Verwalter für die Banca Carige zu bestellen, im italienischen Recht keine gesetzliche Grundlage gegeben habe. Dementsprechend hob das Gericht den Beschluss der EZB, einen vorläufigen Verwalter für die Banca Carige zu bestellen, sowie den Beschluss, mit dem die Dauer der vorläufigen Verwaltung im Jahr 2019 erstmals verlängert wurde, auf. Die EZB hat jedoch beim EuGH Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts eingelegt, der dieses Urteil noch aufheben könnte. Zwei weitere Beschlüsse der EZB, mit denen die Dauer der vorläufigen Verwaltung verlängert wurde, werden derzeit im Rahmen einer noch anhängigen Nichtigkeitsklage angefochten.

2.6 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterung 24 – Nettozinserträge/(-aufwendungen)

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Währungsreserven

2 537

2 382

155

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

3 850

3 467

383

Leihe von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren

32

67

(35)

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

5 232

4 817

415

TARGET-Salden der NZBen

54 542

52 363

2 179

Eigenmittel

703

625

77

Sonstige

3

2

0

Zinserträge insgesamt

66 898

63 723

3 175

Währungsreserven

(0)

(0)

Leihe von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren1

(137)

(374)

238

Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven

(1 448)

(1 335)

(114)

TARGET-Salden an die NZBen

(70 216)

(66 598)

(3 618)

Von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen

(1 219)

(1 953)

734

Sonstige

(861)

(655)

(206)

Gesamtzinsaufwendungen

(73 881)

(70 916)

(2 965)

Nettozinsaufwendungen

(6 983)

(7 193)

210

1) Diese Position umfasst die Zinsaufwendungen für als Sicherheit erhaltene Barmittel.

Erläuterung 24.1 – Nettozinserträge aus Währungsreserven

Die Nettozinserträge oder -aufwendungen aus den Währungsreserven der EZB, aufgeschlüsselt nach Art des Instruments, setzen sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Giroeinlagen

85

82

3

Geldmarkteinlagen

149

129

20

Repo-Geschäfte

(0)

(0)

Reverse-Repo-Geschäfte

225

271

(46)

Wertpapiere

1 936

1 745

191

Devisentermin- und Devisenswapgeschäfte

142

155

(13)

Nettozinserträge aus Währungsreserven

2 537

2 382

155

Die Nettozinserträge oder -aufwendungen aus den Währungsreserven der EZB, aufgeschlüsselt nach Währung, setzten sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

US-Dollar

2 434

2 298

136

Japanischer Yen

9

(2)

11

Chinesischer Renminbi

12

13

(1)

SZR

83

73

10

Nettozinserträge aus Währungsreserven

2 537

2 382

155

Erläuterung 24.2 – Zinserträge aus Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

Die Zinserträge aus dem Anteil der EZB von 8 % am Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 5.1 „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“) beliefen sich im Jahr 2024 auf 5 232 Mio. € (2023: 4 817 Mio. €). Der Anstieg ergab sich aus dem höheren durchschnittlichen Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte gegenüber dem Vorjahr (2024: 4,1 %, 2023: 3,8 %).

Erläuterung 24.3 – Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven

Die Zinsaufwendungen aufgrund der Forderungen der NZBen des Euroraums aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB (siehe Erläuterung 12.1 „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“) beliefen sich im Jahr 2024 auf 1 448 Mio. € (2023: 1 335 Mio. €). Der Anstieg ergab sich aus dem höheren durchschnittlichen Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte gegenüber dem Vorjahr (2024: 4,1 %, 2023: 3,8 %).

Erläuterung 24.4 – Nettozinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren

Die Nettozinserträge aus den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren setzten sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

SMP1

24

49

(24)

APP

CBPP3

178

179

(1)

ABSPP

419

642

(223)

PSPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen

2 022

1 997

25

APP insgesamt

2 619

2 818

(199)

PEPP

PEPP – gedeckte Schuldverschreibungen

6

4

2

PEPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen

1 201

597

604

PEPP insgesamt

1 206

600

606

Nettozinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren

3 850

3 467

383

1) Die Nettozinserträge der EZB aus im SMP-Portfolio gehaltenen griechischen Staatsanleihen beliefen sich auf 18 Mio. € (2023: 31 Mio. €).

Erläuterung 24.5 – Nettozinsaufwendungen für TARGET-Salden der/an die NZBen

Die Zinserträge bzw. -aufwendungen aus/für TARGET-Salden der/an die NZBen setzten sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Zinserträge aus TARGET-Salden der NZBen

54 542

52 363

2 179

- NZBen des Euroraums

54 542

52 363

2 179

- Zinsaufwendungen für TARGET-Salden an die NZBen

(70 216)

(66 598)

(3 618)

- NZBen des Euroraums

(70 150)

(66 534)

(3 615)

- NZBen außerhalb des Euroraums

(66)

(64)

(2)

Nettozinsaufwendungen für TARGET-Salden der/an die NZBen

(15 674)

(14 236)

(1 439)

Der Anstieg ergab sich hauptsächlich aus dem höheren durchschnittlichen Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte gegenüber dem Vorjahr (2024: 4,1 %, 2023: 3,8 %).

Erläuterung 25 – Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen

Die realisierten Gewinne und Verluste aus Finanzoperationen setzten sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Realisierte Kursverluste (netto)

(53)

(117)

63

Realisierte Wechselkurs- und Goldpreisgewinne (netto)

36

11

26

Realisierte Nettoverluste aus Finanzoperationen

(17)

(106)

89

Realisierte Kursverluste (netto) schließen realisierte Gewinne und Verluste aus Wertpapieren und Zinsfutures ein. Die realisierten Kursverluste (netto) im Jahr 2024 waren hauptsächlich auf die bilanzielle Behandlung der Amortisierung von Agio- und Disagiobeträgen im Zusammenhang mit Tilgungen von im Rahmen des ABSPP gehaltenen Wertpapieren zurückzuführen.[60] Die realisierten Kursverluste (netto) wurden durch realisierte Wechselkursgewinne (netto) teilweise ausgeglichen, die sich hauptsächlich infolge von kursbedingten Abschreibungen auf eine Reihe von US-Dollar-Wertpapieren zum Jahresende ergaben.

Die nachstehende Tabelle zeigt die realisierten Gewinne und Verluste aus Finanzoperationen, aufgeschlüsselt nach Währung und Quartal:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Q1

Q2

Q3

Q4

Insgesamt

Q1

Q2

Q3

Q4

Insgesamt

Realisierte Kursgewinne/(-verluste) (netto)

US-Dollar

(10)

(23)

38

(13)

(8)

41

22

(64)

(20)

(21)

Japanischer Yen

(0)

(2)

(0)

(2)

(4)

(5)

4

(1)

(4)

(5)

Chinesischer Renminbi

1

1

3

1

7

0

0

0

(0)

0

Euro

(27)

(11)

(3)

(6)

(48)

(42)

(21)

(16)

(12)

(91)

Zwischensumme

(36)

(35)

38

(20)

(53)

(5)

4

(81)

(35)

(117)

Realisierte Wechselkurs- und Goldpreisgewinne/(-verluste) (netto)

US-Dollar

(0)

(0)

0

37

37

0

2

1

5

8

Japanischer Yen

(0)

(0)

(0)

(0)

(1)

2

0

0

0

2

Chinesischer Renminbi

0

(0)

(0)

(0)

(0)

0

(0)

0

(0)

0

Sonstige

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Zwischensumme

(0)

(0)

0

37

36

2

3

1

5

11

Insgesamt

(36)

(35)

38

17

(17)

(3)

7

(80)

(30)

(106)

Erläuterung 26 – Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen setzten sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Nicht realisierte Wertpapierkursverluste

(187)

(38)

(150)

Nicht realisierte Wechselkursverluste

(81)

(81)

Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

(269)

(38)

(231)

Der Marktwert einer Reihe von Wertpapieren, in erster Linie im US-Dollar-Portfolio, ging zurück, während die entsprechenden Renditen gegen Ende 2024 anstiegen. Daraus ergaben sich zum Jahresende nicht realisierte Kursverluste.

Die nicht realisierten Wechselkursverluste ergaben sich aus der Abschreibung der durchschnittlichen Anschaffungskosten der Bestände der EZB an japanischen Yen auf den Wechselkurs zum Jahresende 2024. Dies spiegelt die Abwertung des japanischen Yen gegenüber dem Euro seit den Ankäufen wider.

Erläuterung 27 – Nettoerträge/(-aufwendungen) aus Gebühren und Provisionen

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Erträge aus Gebühren und Provisionen

697

672

24

Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

(22)

(22)

(0)

Nettoerträge aus Gebühren und Provisionen

674

650

24

Die Erträge unter dieser Position bestehen in erster Linie aus Aufsichtsgebühren. Die Aufwendungen umfassen vor allem Depotgebühren.

Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben
Bei den Erträgen im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht handelt es sich hauptsächlich um Erträge aus Aufsichtsgebühren. Um die Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben zu decken, erhebt die EZB jährliche Gebühren von den beaufsichtigten Unternehmen. Basierend auf den tatsächlichen jährlichen Aufwendungen der EZB für ihre Aufsichtsaufgaben beliefen sich die Erträge aus Aufsichtsgebühren 2024 auf 681 Mio. € (2023: 654 Mio. €).

Die Höhe der zu erhebenden Aufsichtsgebühren bemisst sich an den tatsächlichen jährlichen Aufwendungen, bereinigt um Beträge, die für vorangegangene Gebührenzeiträume an einzelne Banken zurückerstattet oder von diesen gezahlt wurden, sowie um sonstige Anpassungen, einschließlich Zinserträge aufgrund von Zahlungsverzug.[61] Unter Berücksichtigung einer Anpassung in Höhe der Zinserträge aufgrund von Zahlungsverzug und Nettoerstattungen an einzelne Banken für vorangegangene Gebührenzeiträume belaufen sich die jährlichen Aufsichtsgebühren, die von den beaufsichtigten Unternehmen für den Gebührenzeitraum 2024 zu erheben sind, auf einen Betrag, der in etwa den tatsächlichen jährlichen Aufwendungen in Höhe von 681 Mio. € entspricht[62] (siehe Erläuterung Nr. 6.4 „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“). Die Aufsichtsgebühren der einzelnen Banken werden im zweiten Quartal 2025 erhoben.[63]

Die EZB ist außerdem berechtigt, Verwaltungssanktionen gegen beaufsichtigte Unternehmen zu verhängen, die gegen geltendes EU-Bankenrecht über Aufsichtsanforderungen (einschließlich Aufsichtsbeschlüsse der EZB) verstoßen. Die damit verbundenen Einnahmen werden bei der Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühren nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Rückerstattung solcher Beträge im Falle einer Änderung oder Aufhebung früherer Sanktionsbeschlüsse. Die entsprechenden Beträge werden hingegen in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB ausgewiesen. Im Jahr 2024 beliefen sich die Einkünfte aus Sanktionen gegen beaufsichtigte Unternehmen auf 16 Mio. € (2023: 18 Mio. €).

Die Erträge der EZB aus Aufsichtsaufgaben setzten sich somit wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Erträge aus Aufsichtsgebühren

681

654

27

- Gebührenerträge von bedeutenden Unternehmen oder bedeutenden Gruppen

651

626

25

- Gebührenerträge von weniger bedeutenden Unternehmen oder weniger bedeutenden Gruppen

29

27

2

Verhängte Verwaltungssanktionen

16

18

(2)

Erträge aus Aufgaben im Bereich der Bankenaufsicht

696

671

25

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht ergeben sich aus der direkten Aufsicht über bedeutende Unternehmen, der Überwachung der Aufsicht über weniger bedeutende Unternehmen sowie den Querschnitts- und Expertenaufgaben. Sie umfassen die direkten Aufwendungen der EZB-Aufsichtsfunktion und die relevanten Aufwendungen, die sich aus Supportbereichen ergeben, die zur Erfüllung der Aufsichtsaufgaben der EZB erforderlich sind. Dazu zählen Gebäudedienste, Personal, IT-Dienstleistungen, Rechtsdienste, Revision und Verwaltung, Kommunikations- und Übersetzungsdienste sowie sonstige Dienstleistungen.

Im Jahr 2024 betrugen die tatsächlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit den Aufsichtsaufgaben der EZB, die über die jährlichen Aufsichtsgebühren gedeckt werden, 681 Mio. € (2023: 654 Mio. €). Neben den Auswirkungen der Inflation trugen die Intensivierung von Aufsichtsinitiativen gemeinsam mit höheren Kosten im Zusammenhang mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung von IT-Systemen im Bereich der Bankenaufsicht zu dem insgesamt verzeichneten Anstieg dieser Aufwendungen bei.

Erläuterung 28 – Erträge aus Aktien und Beteiligungen

Unter dieser Position wird die Dividende in Höhe von 1 Mio. € im Jahr 2024 (2023: 1 Mio. €) ausgewiesen, die auf die Aktien gezahlt wurde, die die EZB an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hält (siehe Erläuterung 6.2 „Sonstige Finanzanlagen“).

Erläuterung 29 – Sonstige Erträge

Die verschiedenen sonstigen Erträge beliefen sich im Jahr 2024 auf 119 Mio. € (2023: 72 Mio. €). Diese Summe setzte sich vor allem aus Beiträgen der teilnehmenden NZBen zu den Kosten zusammen, die der EZB im Zusammenhang mit laufenden Projekten und Dienstleistungen des ESZB entstanden waren.

Erläuterung 30 – Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Gehälter und
Zulagen

560

528

32

Mitarbeiterversicherungen

26

25

2

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen

258

124

134

Personalaufwendungen

844

676

167

Im Jahr 2024 betrug die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten – VZÄ)[64] 4 297 (2023: 4 222), von denen 386 (2023: 380) in Führungspositionen tätig waren.

Die höheren Kosten im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergaben sich aus einer Änderung der Bestimmungen der EZB-Versorgungspläne im Jahr 2024. Gemäß den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften der EZB für Pensionen wurde der sich aus dieser Änderung ergebende nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2024 (dem Jahr der Beschlussfassung) verbucht (siehe Erläuterung 13.3 „Sonstiges“). Die Gehälter und Zulagen stiegen im Einklang mit der geplanten höheren durchschnittlichen Beschäftigtenzahl der EZB und den regelmäßigen Gehaltsanpassungen.

Vergütung des Direktoriums und des Aufsichtsgremiums
Die Mitglieder des Direktoriums und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums erhalten ein Grundgehalt und eine Residenzzulage. Dem Präsidenten der EZB wird anstelle einer Residenzzulage eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Direktoriums und der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums erhalten außerdem eine Aufwandsentschädigung. Gemäß den Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank können Direktoriumsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsgremiums, je nach persönlicher Situation, Anspruch auf eine Haushaltszulage, eine Kinder- und Ausbildungszulage sowie sonstige Zulagen haben. Die auf das Gehalt erhobenen Steuern gehen an die EU. Des Weiteren werden Beiträge für die Altersversorgung sowie für Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung abgezogen. Zulagen sind steuerfrei und werden bei der Berechnung der Pensionsansprüche nicht berücksichtigt.

Die Grundgehälter der Mitglieder des Direktoriums und der bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums (d. h. ohne die Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden) im Jahr 2024 waren wie folgt:[65]

2024
(in €)

2023
(in €)

Christine Lagarde (Präsidentin)

466 092

444 984

Luis de Guindos (Vizepräsident)

399 528

381 444

Piero Cipollone (Direktoriumsmitglied seit 1. November 2023)

332 928

52 976

Frank Elderson (Direktoriumsmitglied)

332 928

317 856

Philip R. Lane (Direktoriumsmitglied)

332 928

317 856

Fabio Panetta (Direktoriumsmitglied bis 31. Oktober 2023)

264 880

Isabel Schnabel (Direktoriumsmitglied)

332 928

317 856

Direktorium insgesamt

2 197 332

2 097 852

Aufsichtsgremium insgesamt (bei der EZB beschäftigte Mitglieder)1

1 364 558

1 374 853

davon:

Claudia Buch (Vorsitzende des Aufsichtsgremiums seit 1. Januar 2024)

332 928

Andrea Enria (Vorsitzender des Aufsichtsgremiums bis 31. Dezember 2023)

317 856

Insgesamt

3 561 890

3 472 705

1) In der Gesamtzahl enthalten ist die Vergütung der Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums und der Vertreter der EZB. Frank Elderson erhält in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums keine zusätzliche Vergütung. Bei den Gesamtzahlen für 2024 war ein zeitlicher Abstand zwischen dem Ende der Amtszeiten von zwei Mitgliedern des Aufsichtsgremiums und dem Beginn der Amtszeiten ihrer Nachfolger zu verzeichnen. Im Jahr 2023 übten hingegen alle EZB-Vertreter im Aufsichtsgremium ihr Amt durchgängig aus.

Die an die Mitglieder beider Leitungsgremien gezahlten Zulagen und der für sie gezahlte Beitrag der EZB zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung betrugen insgesamt 1 254 013 € (2023: 1 169 703 €).

Ehemalige Mitglieder beider Leitungsgremien erhalten gegebenenfalls für einen befristeten Zeitraum nach Ende ihrer Amtszeit Übergangsgelder. Im Jahr 2024 betrugen die diesbezüglichen Aufwendungen, damit zusammenhängende Zulagen sowie die Beiträge der EZB zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung ehemaliger Mitglieder beider Leitungsgremien 552 772 € (2023: 365 864 €). Der Anstieg war darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2024 mehr ehemalige Mitglieder der Leitungsgremien diese Zahlungen erhielten als 2023.

Die an ehemalige Mitglieder der Leitungsgremien und deren Angehörige ausgezahlten pensionsbezogenen Zahlungen (inklusive Zulagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sowie die für sie geleisteten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung beliefen sich auf 2 185 215 € (2023: 2 670 313 €).[66] Der Betrag für 2024 umfasste eine Einmalzahlung an ein ehemaliges Mitglied eines Leitungsgremiums nach dessen Ausscheiden, wohingegen der Betrag für 2023 eine Einmalzahlung an ein ehemaliges Mitglied eines Leitungsgremiums bei Eintritt in den Ruhestand enthielt. Diese Zahlungen erfolgten anstelle zukünftiger Pensionszahlungen.

Erläuterung 31 – Verwaltungsaufwendungen

Die Verwaltungsaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

2024
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

Veränderung
(in Mio. €)

Miete, Instandhaltung von Gebäuden und Versorgungsdienstleistungen

57

52

5

Personalbezogene Aufwendungen

74

67

7

IT-bezogene Aufwendungen

153

137

16

Externe Dienstleistungen

162

161

0

Sonstige Aufwendungen

67

64

3

Verwaltungsaufwendungen

513

481

32

Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen im Jahr 2024 war hauptsächlich auf a) höhere IT-Ausgaben im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel („IT-bezogene Aufwendungen“) und b) den Beitrag der EZB zur Erweiterung des Schülerhorts an der Europäischen Schule Frankfurt („Personalbezogene Aufwendungen“) zurückzuführen. Die Inflation wirkte sich weiterhin auf verschiedene Aufwendungen aus, die unter dieser Position erfasst sind.

Erläuterung 32 – Aufwendungen für Banknoten

Im Jahr 2024 beliefen sich diese Aufwendungen auf 9 Mio. € (2023: 9 Mio. €). Diese Summe ergab sich vor allem aus dem grenzüberschreitenden Transport von Euro-Banknoten zur Belieferung der NZBen mit druckfrischen Geldscheinen sowie zwischen den NZBen zum Ausgleich von Engpässen durch Überschussbestände. Diese Kosten werden zentral von der EZB getragen.

Erläuterung 33 – (Zuführung zu)/Auflösung von Risikorückstellungen

Im Jahr 2023 enthielt diese Position die vollständige Auflösung der Rückstellung für finanzielle Risiken in Höhe von 6 620 Mio. €, um Verluste aufgrund von finanziellen Risiken teilweise auszugleichen (siehe „Rückstellung für finanzielle Risiken“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Folglich belief sich diese Rückstellung zum 31. Dezember 2023 auf null. Im Jahr 2024 fanden keine Zuführungen oder Auflösungen statt.

2.7 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Erläuterung 34 – Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung von Intra-Eurosystem-Salden

Am 13. März 2024 beschloss der EZB-Rat eine Reihe von Grundsätzen, nach denen sich die Umsetzung der Geldpolitik in Zukunft richten wird und dass er den geldpolitischen Kurs weiterhin über den Zinssatz für die Einlagefazilität sowie über andere wesentliche Parameter steuern wird.[67] In diesem Zusammenhang beschloss der EZB-Rat, dass der Zinssatz für die Einlagefazilität ab dem 1. Januar 2025 die Grundlage für die Verzinsung a) der TARGET-Salden der/(an die) NZBen des Euroraums, b) der Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems und c) der Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven bilden wird.

2.8 Jahresabschlüsse 2020-2024

Bilanz

AKTIVA

2020
(in Mio. €)

2021
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

2024
(in Mio. €)

Gold und Goldforderungen

25 056

26 121

27 689

30 419

40 895

Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

45 971

51 433

55 603

55 876

58 117

Forderungen an den IWF

680

1 234

1 759

2 083

2 227

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

45 291

50 199

53 844

53 793

55 890

Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets

4 788

2 776

1 159

1 450

4 094

Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

1 830

3 070

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

1 830

3 070

Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

81

38

12

17

2

Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

349 008

445 384

457 271

425 349

376 781

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

349 008

445 384

457 271

425 349

376 781

Intra-Eurosystem-Forderungen

114 761

123 551

125 763

125 378

127 067

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

114 761

123 551

125 763

125 378

127 067

Sonstige Aktiva

27 797

27 765

31 355

34 739

33 644

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

1 262

1 189

1 105

1 023

971

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

20 785

21 152

21 213

22 172

22 781

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

388

620

783

552

681

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

3 390

4 055

7 815

10 905

9 158

Sonstiges

1 970

749

438

88

53

Aktiva insgesamt

569 292

680 140

698 853

673 229

640 600

PASSIVA

2020
(in Mio. €)

2021
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

2024
(in Mio. €)

Banknotenumlauf

114 761

123 551

125 763

125 378

127 067

Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

2 559

9 473

17 734

4 699

2 388

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

13 700

7 604

63 863

20 622

24 554

Öffentliche Haushalte

10 012

3 200

48 520

143

73

Sonstige Verbindlichkeiten

3 688

4 404

15 343

20 479

24 482

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

11 567

112 492

78 108

23 111

39 859

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

24

Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

24

Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

378 432

375 136

355 474

445 048

388 676

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

40 344

40 344

40 344

40 671

40 562

Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)

336 828

334 618

315 090

404 336

348 074

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

1 260

174

41

40

40

Sonstige Verbindlichkeiten

3 095

2 877

5 908

9 498

7 615

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

636

568

430

68

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

40

32

3 915

8 030

6 288

Sonstiges

2 419

2 277

1 562

1 401

1 327

Rückstellungen

7 641

8 268

6 636

67

72

Risikorückstellungen

7 584

8 194

6 566

Sonstige Rückstellungen

57

74

69

67

72

Ausgleichsposten aus Neubewertung

28 235

32 277

36 487

37 099

50 653

Kapital und Rücklagen

7 659

8 270

8 880

8 948

8 925

Kapital

7 659

8 270

8 880

8 948

8 925

Kumulierte Verlustvorträge

(1 266)

Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)

1 643

192

(1 266)

(7 944)

Passiva insgesamt

569 292

680 140

698 853

673 229

640 600

Anmerkung: Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde die Gliederung der Bilanz für die Jahre 2020-2023 an die 2024 eingeführte Gliederung angepasst. Da die Position „Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)“ als eigenständige negative Position auf der Passivseite der Bilanz hinzugefügt wurde, wurden zudem die Beträge für „Aktiva insgesamt“ und „Passiva insgesamt“ im Jahr 2023 entsprechend angepasst. Weitere Einzelheiten zu diesen Änderungen finden sich unter „Änderungen der Darstellung im Jahresabschluss“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“.

Gewinn- und Verlustrechnung

2020
(in Mio. €)

2021
(in Mio. €)

2022
(in Mio. €)

2023
(in Mio. €)

2024
(in Mio. €)

Nettozinserträge/(-aufwendungen)

2 017

1 566

900

(7 193)

(6 983)

Zinserträge

2 027

1 575

12 314

63 723

66 898

Zinsaufwendungen

(9)

(9)

(11 414)

(70 916)

(73 881)

Nettoertrag aus Finanzoperationen und Abschreibungen

316

(139)

(1 950)

(144)

(286)

Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen

342

(6)

(110)

(106)

(17)

Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

(26)

(133)

(1 840)

(38)

(269)

Nettoerträge/(-aufwendungen) aus Gebühren und Provisionen

520

559

585

650

674

Erträge aus Aktien und Beteiligungen

2

1

1

1

Sonstige Erträge

37

56

61

72

119

Personalaufwendungen

(646)

(674)

(652)

(676)

(844)

Verwaltungsaufwendungen

(434)

(444)

(460)

(481)

(513)

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

(106)

(108)

(103)

(106)

(104)

Aufwendungen für Banknoten

(14)

(13)

(9)

(9)

(9)

Sonstige Aufwendungen

(5)

Überschuss/(Fehlbetrag) vor (Zuführung zur)/Auflösung der Rückstellung

1 691

802

(1 627)

(7 886)

(7 944)

(Zuführung zur)/Auflösung der Rückstellung

(48)

(610)

1 627

6 620

Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)

1 643

192

(1 266)

(7 944)

Gewinnverwendung

1 643

192

Anmerkung: Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung für die Jahre 2020-2023 an die 2024 eingeführte Gliederung angepasst. Darüber hinaus wurden die unter den Unterpositionen „Zinserträge“ und „Zinsaufwendungen“ ausgewiesenen Beträge im Einklang mit dem ab 2024 angewandten Grundprinzip für die Verrechnung von Zinserträgen und -aufwendungen angepasst. Weitere Einzelheiten zu diesen Änderungen finden sich unter „Änderungen der Darstellung im Jahresabschluss“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“.

3 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Präsidentin und den Rat
der Europäischen Zentralbank
Frankfurt am Main

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss der EZB 2024

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für das am 31. Dezember 2024 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Dieser ist im erweiterten Jahresabschluss der EZB enthalten und umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, eine Zusammenfassung der Rechnungslegungsgrundsätze sowie sonstige Erläuterungen.

Nach unserer Einschätzung vermittelt der vorliegende Jahresabschluss gemäß den vom EZB-Rat aufgestellten Grundsätzen (siehe Beschluss (EU) 2024/2938 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/32), der sich auf die Leitlinie (EU) 2024/2941 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2024/31) stützt) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EZB zum 31. Dezember 2024 und der finanziellen Ergebnisse ihrer Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung gemäß den International Standards on Auditing („ISA“) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Standards ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den deutschen berufsrechtlichen Vorschriften, die für unsere Prüfung des Jahresabschlusses maßgeblich sind und die mit dem Verhaltenskodex für Berufsangehörige des International Ethics Standards Boards for Accountants („IESBA-Kodex“) in Einklang stehen, von der EZB unabhängig und haben unsere sonstigen Berufspflichten gemäß diesen Vorschriften erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Sonstige Informationen

Das Direktorium der EZB („Direktorium“) ist für die im erweiterten Jahresabschluss der EZB enthaltenen sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle im erweiterten Jahresabschluss der EZB enthaltenen Informationen, mit Ausnahme des Jahresabschlusses der EZB und unseres Bestätigungsvermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir hierzu keine Form von Schlussfolgerung hinsichtlich der Sicherheit ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Direktoriums und der für die Überwachung des Jahresabschlusses Verantwortlichen

Das Direktorium ist für die Erstellung und eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses gemäß den vom EZB-Rat aufgestellten Grundsätzen verantwortlich. Diese Grundsätze sind im Beschluss (EU) 2024/2938 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/32) dargelegt, der sich auf die Leitlinie (EU) 2024/2941 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2024/31) stützt. Ferner ist das Direktorium für die internen Kontrollen verantwortlich, die nach seinem Ermessen für die Erstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist das Direktorium dafür verantwortlich, die Fähigkeit der EZB zur Unternehmensfortführung zu überprüfen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben sowie den Rechnungslegungsgrundsatz der Unternehmensfortführung anzuwenden.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der EZB verantwortlich.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss insgesamt frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den ISA durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftige Gründe für die Erwartung bestehen könnten, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Im Rahmen der Abschlussprüfung gemäß den ISA üben wir während der gesamten Planung und Durchführung der Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Angaben im Jahresabschluss. Wir planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
  • machen wir uns ein Bild von dem für die Abschlussprüfung maßgeblichen internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der EZB abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den Verantwortlichen angewandten Rechnungslegungsgrundsätze sowie die Vertretbarkeit der von den Verantwortlichen dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen zur Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Unternehmensfortführung durch die Verantwortlichen und leiten aus den erlangten Prüfungsnachweisen ab, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der EZB zur Fortführung ihrer Tätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die entsprechenden Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil abzuändern. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise;
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau sowie den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EZB vermittelt.

Wir sind verpflichtet, mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen zu erörtern, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Frankfurt am Main, 12. Februar 2025

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


Dr. Stefan Wolfgang Fischer
Wirtschaftsprüfer


Maria Brück
Wirtschaftsprüferin

4 Erläuterungen zur Gewinnverteilung/Verlustabdeckung

Diese Erläuterungen sind nicht Bestandteil des Jahresabschlusses der EZB für das Jahr 2024.

Gemäß Artikel 33 der ESZB-Satzung ist der Nettogewinn der EZB in der folgenden Reihenfolge zu verteilen:

  1. Ein vom EZB-Rat zu bestimmender Betrag, der 20 % des Nettogewinns nicht übersteigen darf, ist dem allgemeinen Reservefonds bis zu einer Obergrenze von 100 % des Kapitals zuzuführen.
  2. Der verbleibende Nettogewinn ist an die Anteilseigner der EZB auszuschütten, ihren eingezahlten Anteilen entsprechend.[68]

Falls die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag aus dem allgemeinen Reservefonds der EZB und erforderlichenfalls nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats aus den monetären Einkünften des betreffenden Geschäftsjahres im Verhältnis und bis in Höhe der Beträge gezahlt werden, die nach Artikel 32.5 der ESZB-Satzung an die nationalen Zentralbanken verteilt werden.[69]

Der Verlust der EZB belief sich 2024 auf 7 944 Mio. €, im Vergleich zu einem Verlust von 1 266 Mio. € nach der Auflösung der gesamten Rückstellung für finanzielle Risiken im Jahr 2023. Nach einem Beschluss des EZB-Rats wird dieser Fehlbetrag in der Bilanz der EZB als Verlustvortrag ausgewiesen und mit künftigen Überschüssen verrechnet.

© Europäische Zentralbank, 2025

Postanschrift 60640 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon +49 69 1344 0
Website www.ecb.europa.eu

Alle Rechte vorbehalten. Die Anfertigung von Kopien für Ausbildungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke ist mit Quellenangabe gestattet.

Informationen zur Fachterminologie finden sich im EZB-Glossar (nur auf Englisch verfügbar).

HTML ISBN 978-92-899-7045-7, ISSN 2443-4744, doi:10.2866/9295435, QB-01-25-039-DE-Q


  1. Bei den im vorliegenden Dokument enthaltenen Zahlen- und Prozentangaben kann es rundungsbedingt zu Abweichungen kommen.

  2. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, eine Zusammenfassung der Rechnungslegungsgrundsätze sowie sonstige Erläuterungen. Der erweiterte Jahresabschluss besteht aus dem Jahresabschluss, dem Managementbericht, dem Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers und den Erläuterungen zur Gewinnverteilung/Verlustabdeckung. Weitere Informationen zu dem mit seiner Erstellung und Genehmigung verbundenen Prozess finden sich auf der Website der EZB.

  3. Im Jahr 2024 bestand das Eurosystem aus 20 NZBen.

  4. Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, geänderte Fassung (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 1). Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar.

  5. Protokoll (Nr. 4) über die Satzung des europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 230. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) setzt sich aus der EZB und den NZBen aller 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen.

  6. Weitere Einzelheiten zu den geldpolitischen Instrumenten des Eurosystems und insbesondere zu den Offenmarktgeschäften finden sich auf der Website der EZB.

  7. Weitere Informationen zur Wertpapierleihe finden sich auf der Website der EZB.

  8. Weitere Informationen zu Devisenswap-Vereinbarungen finden sich auf der Website der EZB.

  9. Weitere Einzelheiten zu den liquiditätszuführenden Geschäften in Euro des Eurosystems gegen notenbankfähige Sicherheiten finden sich auf der Website der EZB. Die ebenfalls auf dieser Website beschriebenen Repo-Linien werden von den NZBen betrieben und haben daher keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss der EZB.

  10. Weitere Informationen zu TARGET-Diensten finden sich auf der Website der EZB.

  11. Nebensysteme sind Finanzmarktinfrastrukturen, denen vom EZB-Rat der Zugang zur TARGET-EZB-Komponente gewährt worden ist, vorausgesetzt sie erfüllen die in dem Beschluss (EU) 2022/911 der Europäischen Zentralbank vom 19. April 2022 zu den TARGET-EZB-Bedingungen und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2007/7 (EZB/2022/22), geänderte Fassung (ABl. L 163 vom 17.6.2022, S. 1), festgelegten Anforderungen. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar. Weitere Informationen über Nebensysteme finden sich auf der Website der EZB.

  12. Das APP umfasst das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), das Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP), das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) und das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP). Die EZB erwarb keine Wertpapiere im Rahmen des CSPP. Weitere Einzelheiten zum Programm zum Ankauf von Vermögenswerten und dem Pandemie-Notfallankaufprogramm finden sich auf der Website der EZB.

  13. Weitere Informationen zur Laufzeitstruktur des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten und des Pandemie-Notfallankaufprogramms finden sich auf der Website der EZB.

  14. Die Fremdwährungsbestände der EZB enthalten Forderungen in der Bilanz unter „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets – Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva“ sowie „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige des Euro-Währungsgebiets“.

  15. Im Einklang mit den Empfehlungen der Taskforce für die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen legt die EZB jährlich klimabezogene Finanzinformationen in Bezug auf ihre Eigenmittel- und Pensionsfondsportfolios offen. Die Offenlegungen für 2023 wurden im Juni 2024 auf der Website der EZB veröffentlicht. Die Offenlegungen für 2024 werden voraussichtlich im Juni 2025 veröffentlicht.

  16. Die auf das Pariser Klimaschutzabkommen abgestimmten Benchmarks zielen auf eine Angleichung an das Ziel des Pariser Klimaabkommens ab, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen auf 1,5 °C zu begrenzen.

  17. Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“), (ABl. L 243 vom 9. Juli .2021, S. 1).

  18. Die Aufwendungen der EZB für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben werden über die jährlichen Aufsichtsgebühren gedeckt, die von den beaufsichtigten Unternehmen erhoben werden. Weitere Einzelheiten zu Aufsichtsgebühren finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

  19. Gemäß Artikel 21 der ESZB-Satzung kann die EZB als Fiskalagent für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten tätig werden.

  20. In diesem Abschnitt umfasst die Position „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ den gesamten Gewinn aus der Neubewertung von Gold-, Fremdwährungs- und Wertpapierbeständen sowie anderen Instrumenten. Sie berücksichtigt jedoch nicht den Ausgleichsposten aus Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  21. Diese Definition von Nettoeigenkapital wird ausschließlich für die Erstellung des erweiterten Jahresabschlusses der EZB verwendet.

  22. Am 13. März 2024 beschloss der EZB-Rat eine Reihe von Grundsätzen, nach denen sich die Umsetzung der Geldpolitik in Zukunft richten wird und dass er den geldpolitischen Kurs weiterhin über den Zinssatz für die Einlagefazilität sowie über andere wesentliche Parameter steuern wird. In diesem Zusammenhang beschloss der EZB-Rat, dass der Zinssatz für die Einlagefazilität ab dem 1. Januar 2025 die Grundlage für die Verzinsung a) der TARGET-Salden der/(an die) NZBen des Euroraums, b) der Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems und c) der Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven bilden wird.

  23. Erträge aus Aufsichtsgebühren sind unter „Sonstige Erträge und Aufwendungen“ erfasst (siehe Abbildung 13).

  24. Der ES ist definiert als wahrscheinlichkeitsgewichteter durchschnittlicher Verlust, der in den ungünstigsten (1-p) % der Szenarien eintritt, wobei p das Konfidenzniveau angibt.

  25. Weitere Informationen zum Risikomodellierungsansatz finden sich in The financial risk management of the Eurosystem monetary policy operations, EZB, Juli 2015.

  26. Die Ergebnisse des Stresstests für die Bestände an Unternehmensanleihen wurden in die klimabezogenen Offenlegungen zu den Beständen an Unternehmensanleihen der NZBen des Euroraums im Rahmen des CSPP und des PEPP integriert. Die EZB hat im März 2023 mit der jährlichen Veröffentlichung begonnen und wird diese künftig fortsetzen. Weitere Informationen finden sich in Climate-related financial disclosures of the Eurosystem’s corporate sector holdings for monetary policy purposes, EZB, März 2023.
    Die allgemeinen qualitativen Ergebnisse dieses Stresstests wurden auch im Wirtschaftsbericht der EZB veröffentlicht. Weitere Einzelheiten finden sich in Ergebnisse des Stresstests 2022 zu Klimarisiken in der Bilanz des Eurosystems, Kasten 6, EZB, Wirtschaftsbericht 2/2023.

  27. Die Veröffentlichung der Ergebnisse des Klimastresstests 2024 in Form eines qualitativen Überblicks ist für die erste Jahreshälfte 2025 vorgesehen.

  28. Das operationelle Risiko umfasst alle nichtfinanziellen Risiken und ist definiert als das Risiko negativer Auswirkungen auf den Betrieb, den Ruf und/oder die Finanzlage der EZB, das durch die Beschäftigten, eine unzureichende Umsetzung bzw. ein Versagen der internen Governance oder der Geschäftsabläufe, ein Versagen der den Abläufen zugrunde liegenden Systeme oder durch externe Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen oder Angriffe von außen) verursacht wird.

  29. Weitere Einzelheiten zur Governance-Struktur der EZB finden sich auf der Website der EZB.

  30. Das Management des Verhaltensrisikos hat im Unternehmenssektor wie auch im öffentlichen Sektor zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es ist als Ergänzung des Managements finanzieller und operationeller Risiken zu sehen und kann bei der EZB als das Risiko eines Reputationsschadens oder auch finanzieller bzw. sonstiger Schäden definiert werden, denen die Institution ausgesetzt ist. Diese wirken sich aufgrund von vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen hochrangiger Funktionsträger, des Personals oder von Auftragsnehmern der EZB, die nicht im Einklang mit den ethischen, rechtlichen und Integritätsregeln der Institution bzw. den Standards guter Unternehmensführung und guter Verwaltung stehen, nachteilig auf ihre Interessen aus.

  31. Die anderen Organe sind das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäische Rechnungshof, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäische Ausschuss der Regionen.

  32. Siehe Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, dem Europäischen Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Europäischen Ausschuss der Regionen über die Einrichtung eines interinstitutionellen Gremiums für ethische Normen für Mitglieder der in Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Union genannten Organe und beratenden Einrichtungen (ABl. L 2024/1365 vom 17.5.2024).

  33. Die detaillierten Rechnungslegungsgrundsätze der EZB sind in dem Beschluss (EU) 2024/2938 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/32), ABl. L 2024/2938 vom 11. Dezember 2024, festgelegt.
    Um eine harmonisierte buchmäßige Erfassung und Meldung der Geschäfte des Eurosystems sicherzustellen, stützt sich der Beschluss auf die Leitlinie (EU) 2024/2941 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2024/31), ABl. L 2024/2941 vom 11. Dezember 2024.
    Diese Grundsätze, die bei Bedarf regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, stehen im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 26.4 der ESZB-Satzung zur Harmonisierung der buchmäßigen Erfassung und der Meldung der Geschäfte des Eurosystems.

  34. Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen werden erst ab einem Mindestbetrag von 100 000 € erfasst.

  35. Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn dadurch im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden Vermögenswert verbundenen Risiken und Nutzen übertragen werden. Andernfalls wird es als Operating-Leasing eingestuft.

  36. Die von den Mitarbeitern auf freiwilliger Basis geleisteten Beiträge können bei der Pensionierung für den Erwerb einer zusätzlichen Pension verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt wird diese Pension Bestandteil der leistungsorientierten Verpflichtung.

  37. Zum 31. Dezember 2024 nahmen folgende NZBen außerhalb des Euroraums an TARGET teil: Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank), Danmarks Nationalbank, Narodowy Bank Polski und Banca Naţională a României.

  38. Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2010/29) (2011/67/EU), geänderte Fassung, ABl. L 35 vom 9. Februar 2011, S. 26. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar.

  39. Der Banknoten-Verteilungsschlüssel bezeichnet die Prozentsätze, die sich unter Berücksichtigung des Anteils der EZB an den insgesamt ausgegebenen Euro-Banknoten und aus der Anwendung des Kapitalzeichnungsschlüssels auf den Anteil der NZBen an den insgesamt ausgegebenen Banknoten ergeben.

  40. Beschluss (EU) 2016/2248 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2016/36), geänderte Fassung, ABl. L 347 vom 20. Dezember 2016, S. 26. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar.

  41. Ende 2023 und 2024 lag diese Rückstellung bei null, da sie vollständig aufgelöst wurde, um die 2023 entstandenen Verluste teilweise abzudecken.

  42. Beschluss (EU) 2015/298 der Europäischen Zentralbank vom 15. Dezember 2014 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der EZB (EZB/2014/57), geänderte Fassung, (ABl. L 53 vom 25. Februar 2015, S. 24). Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar.

  43. Im Fall von ausstehenden Forderungen wären diese unter „Sonstiges“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen worden.

  44. Die Rückstellung für finanzielle Risiken, die unter dieser Position auszuweisen ist, belief sich sowohl Ende 2023 als auch Ende 2024 auf null. Aus diesem Grund wird die Passivposition „Risikorückstellungen“ in der Bilanz nicht aufgeführt.

  45. Für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften werden Zinserträge und Zinsaufwendungen auf Ebene der Bilanzposition verrechnet.

  46. Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten in der jeweiligen Fremdwährung, die einer Neubewertung unterliegen. Diese sind unter „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets“, „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige des Euro-Währungsgebiets“, „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“, „Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“, „Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften“ (Passiva) und „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ erfasst und berücksichtigen in außerbilanziellen Positionen ausgewiesene Devisentermin- sowie Devisenswapgeschäfte. Kursgewinne aus Neubewertungen bei Finanzinstrumenten in Fremdwährung sind nicht enthalten.

  47. Weitere Informationen zum Programm zum Ankauf von Vermögenswerten finden sich auf der Website der EZB.

  48. Siehe Pressemitteilung vom 15. Juni 2023 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.

  49. Weitere Informationen zum Pandemie-Notfallankaufprogramm finden sich auf der Website der EZB.

  50. Siehe Pressemitteilung vom 14. Dezember 2023 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.

  51. Marktwerte sind indikativer Natur und werden anhand von Marktnotierungen berechnet. Sind keine Marktnotierungen verfügbar, werden die Marktpreise anhand interner Eurosystem-Modelle geschätzt.

  52. Mit Ausnahme von Aktien, die eine NZB des Eurosystems im Jahr 2024 infolge von Unternehmensumstrukturierungen erhalten hat. Diese werden zum Marktwert bilanziert.

  53. Weitere Einzelheiten zu Aufsichtsgebühren finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

  54. Wertpapierleihgeschäfte werden in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst, es sei denn, sie werden gegen Barsicherheiten abgewickelt, die bis zum Jahresende noch nicht angelegt worden sind (siehe Erläuterung 18 „Wertpapierleihprogramme“).

  55. Nebensysteme sind Finanzmarktinfrastrukturen, denen vom EZB-Rat der Zugang zur TARGET-EZB-Komponente gewährt worden ist, vorausgesetzt sie erfüllen die Anforderungen des Beschlusses (EU) 2022/911 der Europäischen Zentralbank vom 19. April 2022 zu den TARGET-EZB-Bedingungen und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2007/7 (EZB/2022/22), geänderte Fassung, (ABl. L 163 vom 17. Juni 2022, S. 1). Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar. Je nach betreibender Stelle werden die Nebensysteme entweder als Ansässige des Euro-Währungsgebiets (siehe Erläuterung 9.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“) oder Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets (siehe Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“) betrachtet. Weitere Informationen über die Nebensysteme finden sich auf der Website der EZB.

  56. Die leistungsorientierte Säule des Plans spiegelt nur die Pflichtbeiträge der EZB und des Personals wider. Die im Jahr 2024 von den Mitarbeitern im Rahmen einer beitragsorientierten Säule auf freiwilliger Basis geleisteten Beiträge beliefen sich auf 266 Mio. € (2023: 228 Mio. €). Diese werden in das Planvermögen investiert. Ihnen steht eine entsprechende Verpflichtung in gleicher Höhe gegenüber.

  57. Eine Anpassung dieser Gewichtsanteile findet darüber hinaus immer dann statt, wenn sich die Anzahl der NZBen ändert, die Beiträge zum Kapital der EZB leisten. Dies sind die NZBen der EU-Mitgliedstaaten.

  58. Weitere Informationen zur Wertpapierleihe finden sich auf der Website der EZB.

  59. Weitere Einzelheiten zu liquiditätszuführenden Swap-Vereinbarungen finden sich auf der Website der EZB. Die ebenfalls auf dieser Website beschriebenen Repo-Linien werden von NZBen des Euroraums betrieben und daher nicht im erweiterten Jahresabschluss der EZB berücksichtigt.

  60. Weicht der tatsächliche Tilgungstermin von dem gesetzlichen Fälligkeitsdatum ab (was beim ABSPP üblicherweise der Fall ist), gilt der noch nicht amortisierte Agio- oder Disagiobetrag proportional zum Wert des zurückgezahlten Kapitalbetrags als realisiert.

  61. Siehe Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 der Europäischen Zentralbank vom 22. Oktober 2014 über Aufsichtsgebühren (EZB/2014/41), (ABl. L 311 vom 31.10.2014, S. 23), geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar.

  62. Der EZB-Beschluss über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2024 wird bis Mitte März 2025 erlassen und anschließend veröffentlicht.

  63. Weitere Einzelheiten zu Aufsichtsgebühren finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

  64. Ein VZÄ ist eine Einheit, die der Arbeitszeit entspricht, die ein Vollzeitbeschäftigter innerhalb eines Jahres absolviert. Diese Zahl umfasst Beschäftigte mit unbefristeten, befristeten oder Kurzzeitverträgen sowie Teilnehmer am Graduate Programme der EZB im Verhältnis ihrer geleisteten Arbeitsstunden. Berücksichtigt sind auch Beschäftigte, die sich im Mutterschutz befanden oder längerfristig freigestellt waren, nicht jedoch Beschäftigte, die unbezahlt freigestellt waren.

  65. Es werden Bruttobeträge ausgewiesen, also vor Abzug von Steuern zugunsten der EU.

  66. Durch diese pensionsbezogenen Zahlungen sanken die in der Bilanz ausgewiesenen leistungsorientierten Verpflichtungen. Angaben zu dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Nettobetrag im Zusammenhang mit dem Altersversorgungssystem für die aktuellen Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten aktuellen Mitglieder des Aufsichtsgremiums finden sich in Erläuterung 13.3 „Sonstiges“.

  67. Siehe die Pressemitteilung vom 13. März 2024 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.

  68. NZBen außerhalb des Euroraums haben weder Anspruch auf ausschüttbare EZB-Gewinne, noch müssen sie für Verluste der EZB aufkommen.

  69. Gemäß Artikel 32.5 der ESZB-Satzung ist die Summe der monetären Einkünfte der NZBen unter den NZBen zu verteilen, ihren eingezahlten Anteilen am Kapital der EZB entsprechend.